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11.11.2025
15:10 Uhr

Schweizer Bürger muss ins Gefängnis – weil er biologische Fakten über Geschlechter äußerte

Die Schweiz, einst Hort der Meinungsfreiheit und des gesunden Menschenverstands, zeigt sich von ihrer dunkelsten Seite. Ein Handwerker aus Burgdorf soll für zehn Tage hinter Gitter, weil er es wagte, eine wissenschaftlich unstrittige Tatsache auszusprechen: dass man an menschlichen Skeletten nur zwei biologische Geschlechter erkennen könne – männlich oder weiblich.

Der Fall: Wenn Wahrheit zur Straftat wird

Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus dem Kanton Bern, steht vor einer zehntägigen Haftstrafe im Regionalgefängnis Burgdorf. Sein "Verbrechen"? Ein Facebook-Kommentar vom 3. Dezember 2022, in dem er schrieb: "Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!"

Diese Aussage, die jeder Archäologe und Forensiker bestätigen würde, brachte ihm eine Verurteilung wegen "Diskriminierung und Aufruf zu Hass" ein. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verhängte 50 Tagessätze zu je 50 Franken auf Bewährung sowie eine Buße von 500 Franken. Da Brünisholz die Buße aus Prinzip nicht zahlte, droht nun die Ersatzfreiheitsstrafe.

Die absurde Begründung der Justiz

Die Urteilsbegründung liest sich wie eine Satire auf den Rechtsstaat. Das Gericht behauptete allen Ernstes, Brünisholz habe der LGBTQI-Gemeinschaft "ihre menschliche Daseinsberechtigung" abgesprochen. Eine groteske Überinterpretation, die zeigt, wie weit sich die Justiz von Vernunft und Verhältnismäßigkeit entfernt hat. Die Strafe solle ein "Denkzettel" sein – ein Begriff, der eher an autoritäre Erziehungsmethoden als an rechtsstaatliche Prinzipien erinnert.

Besonders pikant: In der polizeilichen Einvernahme bestätigte Brünisholz seine Aussage mit den Worten: "Das ist kein Sexismus und Rassismus. Es tut mir leid, wenn ich lache. Da stehe ich dazu. Das werde ich öffentlich machen. Die Mehrheit der Öffentlichkeit findet das auch." Das Protokoll vermerkt lakonisch: "Verbal: Lacht."

Die orchestrierte Kampagne dahinter

Was diese Farce noch absurder macht: Das Verfahren wurde durch zehn identische Anzeigen in neun verschiedenen Kantonen ausgelöst. Ein koordinierter Angriff auf die Meinungsfreiheit, der zeigt, wie organisierte Aktivisten das Rechtssystem missbrauchen, um Kritiker mundtot zu machen.

Diese Methode erinnert fatal an totalitäre Systeme, in denen Denunziation zur Bürgerpflicht erhoben wurde. Dass die Schweizer Justiz sich für solche Kampagnen instrumentalisieren lässt, wirft ein düsteres Licht auf den Zustand der Eidgenossenschaft.

Der wissenschaftliche Konsens wird kriminalisiert

Die Ironie des Ganzen: Jedes Lehrbuch der Anthropologie, jeder Forensiker und jeder Archäologe würde Brünisholz' Aussage bestätigen. Die Geschlechtsbestimmung bei Skeletten erfolgt anhand eindeutiger anatomischer Merkmale, insbesondere der Beckenknochen. Diese wissenschaftliche Tatsache ist so unstrittig wie die Kugelform der Erde.

Doch in Zeiten, in denen Gefühle über Fakten gestellt werden, wird selbst die Nennung biologischer Realitäten zur Straftat. Man fragt sich unwillkürlich: Müssen bald auch Anatomieprofessoren mit Haftstrafen rechnen, wenn sie ihren Studenten die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Skeletten erklären?

Ein Symptom des westlichen Niedergangs

Dieser Fall ist kein Einzelphänomen, sondern Symptom einer tiefgreifenden Krise des Westens. Die ideologische Verblendung hat mittlerweile auch die Schweiz erfasst, die sich lange als Bastion der Vernunft und Freiheit verstand. Wenn selbst in der Eidgenossenschaft Menschen für das Aussprechen biologischer Fakten eingesperrt werden, dann steht es um die Meinungsfreiheit in Europa wahrlich schlecht.

Die Parallelen zu George Orwells "1984" sind unübersehbar: Wahrheit wird zur Lüge erklärt, Fakten zu Hassrede umgedeutet. Der Staat maßt sich an, nicht nur über Recht und Unrecht zu urteilen, sondern auch darüber, was als Realität zu gelten hat.

Die Schweiz auf Abwegen

Besonders bitter ist diese Entwicklung für all jene, die in der Schweiz noch einen Hort der Freiheit sahen. Doch auch die Eidgenossenschaft ist längst vom Virus des Wokismus befallen. Die gleiche Justiz, die bei echten Verbrechen oft milde urteilt, zeigt sich gnadenlos gegenüber Bürgern, die es wagen, dem Zeitgeist zu widersprechen.

Burgdorf, der Ort des Geschehens, machte bereits kürzlich Schlagzeilen mit der Abschaffung von Urinalen im Namen der Gleichberechtigung. Ein weiteres Zeichen dafür, wie sehr die Ideologie bereits in den Alltag eingedrungen ist.

Zeit für Widerstand

Emanuel Brünisholz verdient Respekt für seinen Mut, zu seiner Überzeugung zu stehen. Seine Weigerung, die Buße zu zahlen, ist ein Akt zivilen Ungehorsams gegen eine Justiz, die ihre Legitimität verspielt hat. Wenn das Aussprechen wissenschaftlicher Fakten zur Straftat wird, dann ist Widerstand nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht.

Die Mehrheit der Bevölkerung teilt Brünisholz' Ansicht – das wissen auch die Richter. Doch sie beugen sich dem Druck einer lautstarken Minderheit und opfern rechtsstaatliche Prinzipien auf dem Altar der politischen Korrektheit. Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit ihre Stimme erhebt und diesem Wahnsinn ein Ende bereitet.

In Zeiten wie diesen zeigt sich der wahre Wert von Edelmetallen als Absicherung gegen gesellschaftliche Verwerfungen. Wenn selbst grundlegende Freiheiten nicht mehr sicher sind, gewinnt die physische Vermögenssicherung an Bedeutung. Gold und Silber mögen keine Meinungen haben, aber sie bewahren ihren Wert – unabhängig von ideologischen Moden und politischen Verirrungen.

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