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Kettner Edelmetalle
17.02.2026
18:05 Uhr

Selbstbedienungsladen Bundestag: Wie die Altparteien eine Gesetzeslücke zum Politikum machen

Es ist ein Schauspiel, das man in der Berliner Republik mittlerweile zur Genüge kennt: Kaum tauchen unbequeme Vorwürfe gegen die AfD auf, überbieten sich Union und SPD in moralischer Empörung – und fordern reflexartig neue Gesetze. Der jüngste Anlass? Berichte über sogenannte Vetternwirtschaft bei AfD-Abgeordneten, die Verwandte von Parteikollegen in ihren Büros beschäftigt haben sollen. Was rechtlich in den meisten Fällen nicht zu beanstanden ist, wird nun zum Hebel für eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes.

Die Empörungsmaschinerie läuft auf Hochtouren

CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt, Obmann im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags, fand markige Worte. Das Verhalten der AfD sei „schamlos und inakzeptabel", der Politikbetrieb kein „Selbstbedienungsladen". Seine Fraktion wolle prüfen, wie man den „Missbrauchs-Sumpf trockenlegen" könne. SPD-Justiziar Johannes Fechner drängte darauf, „sehr bald" mit der Union über entsprechende Gesetzesänderungen zu verhandeln. Steuermittelfinanzierte Stellen müssten nach Kompetenz und Leistung vergeben werden, „nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften".

Starke Worte. Doch wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Denn die Gesetzeslücke, die man nun so empört beklagt, existiert nicht erst seit gestern. Sie besteht seit Jahrzehnten – und wurde von keiner der etablierten Parteien jemals ernsthaft angegangen. Erst jetzt, da die AfD im Fokus steht, entdecken CDU und SPD plötzlich ihren reformerischen Eifer. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die Gesetzeslücke: Kreuzweise Anstellungen als legaler Graubereich

Das geltende Abgeordnetengesetz verbietet es Bundestagsabgeordneten, eigene Partner, Verwandte oder frühere Lebenspartner direkt in ihren Büros zu beschäftigen. So weit, so klar. Was das Gesetz jedoch nicht erfasst, ist die Konstellation, dass Abgeordnete die Angehörigen anderer Abgeordneter einstellen – etwa im Rahmen wechselseitiger Vereinbarungen. Auch Fraktionsangestellte fallen nicht unter die Regelung: Die Fraktionen erhalten eine Pauschale für Mitarbeiter, bemessen an ihrer Stärke im Parlament, und können über deren Verwendung weitgehend ohne externe Kontrolle verfügen.

Die aufgedeckten Fälle erstrecken sich mittlerweile über mehrere AfD-Landesverbände. Betroffen seien Spitzenpersonal aus Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In mehreren Fällen sollen Ehefrauen von Abgeordneten bei deren Parteikollegen angestellt sein, in anderen enge Verwandte. Rechtlich – und das ist der entscheidende Punkt – ist dies in den meisten Fällen nicht zu beanstanden. Politisch und moralisch wird es freilich parteiübergreifend kritisiert.

Doch ist das wirklich nur ein AfD-Problem?

Wer ehrlich ist, muss zugeben: Die Praxis, Vertraute und Nahestehende in parlamentarischen Strukturen unterzubringen, ist so alt wie der Parlamentarismus selbst. Dass ausgerechnet jene Parteien, die seit Jahrzehnten die Geschicke dieses Landes lenken und dabei ein engmaschiges Netz aus Posten, Versorgungswerken und parteinahen Stiftungen geknüpft haben, sich nun als Saubermänner gerieren – das hat eine gewisse Komik, die man kaum übersehen kann.

Skepsis in den eigenen Reihen

Bezeichnenderweise sind nicht alle Beteiligten von der Idee einer Gesetzesverschärfung überzeugt. CDU-Politiker Sepp Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Chef der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt, gab zu bedenken: „Wer unseren Staat betrügen will, wird immer Wege suchen, dies zu tun." Weitere rechtliche Schranken mögen nötig sein, entscheidend sei aber, dass bestehende Gesetze wirksam kontrolliert würden. Müller zeigte sich skeptisch, ob „jedes moralisch verwerfliche Verhalten künftig bis ins Detail gesetzlich" geregelt werden müsse, und vertraue auf das Urteilsvermögen der Wähler. Eine bemerkenswert nüchterne Einschätzung inmitten des allgemeinen Empörungstaumels.

Auch die Grünen sehen derzeit keinen Änderungsbedarf – allerdings aus ganz anderen Gründen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic erklärte, angesichts der bereits bestehenden strengen Regelungen bestehe aktuell kein Handlungsbedarf. Man missbillige jedwede missbräuchliche Praxis „als politischer Freundschaftsdienst" ausdrücklich, lehne aber gleichzeitig eine generelle Veröffentlichung aller Mitarbeiternamen ab – aus Sicherheitsgründen, wie es hieß. Man fürchte „steigende rechtsextreme Angriffe" auf Parlamentsmitarbeiter. Transparenz ja, aber bitte nicht zu viel – so ließe sich die grüne Position wohl am treffendsten zusammenfassen.

Das europäische Vorbild: Transparenz statt Verbote

Dabei gäbe es durchaus ein funktionierendes Modell, das den gordischen Knoten elegant durchschlagen könnte. Im Europaparlament müssen Abgeordnete sämtliche Mitarbeiter – sowohl in Brüssel als auch in den Wahlkreisen – auf ihrer öffentlich einsehbaren Parlamentsseite namentlich auflisten. Dieses System der öffentlichen Kontrolle ermöglicht es Bürgern und Medien nachzuvollziehen, wohin Steuergelder fließen. Keine neuen Verbote, keine komplizierten Gesetzesänderungen – einfach nur Transparenz.

Doch genau diese Transparenz scheint in Berlin unerwünscht zu sein. Und das wirft eine unbequeme Frage auf: Geht es den Koalitionsparteien wirklich um saubere Verhältnisse im Parlament? Oder geht es vielmehr darum, der politischen Konkurrenz einen Maulkorb zu verpassen, während man selbst weiterhin im Trüben fischt?

Doppelmoral als Geschäftsmodell

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die seit Mai 2025 unter Bundeskanzler Friedrich Merz regiert, hat dem deutschen Bürger viel versprochen. Verantwortung, Transparenz, solides Wirtschaften. Stattdessen erleben wir ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das kommende Generationen mit Schulden belastet, eine galoppierende Bürokratie und nun den Versuch, mit selektiver Empörung politisches Kapital zu schlagen. Wer den „Missbrauchs-Sumpf" wirklich trockenlegen will, der sollte vielleicht zunächst vor der eigenen Haustür kehren – bei parteinahen Stiftungen, die jährlich Hunderte Millionen Euro an Steuergeldern verschlingen, bei Versorgungsposten in staatsnahen Unternehmen und bei der systematischen Durchdringung öffentlicher Institutionen mit Parteisoldaten.

Der deutsche Steuerzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, wofür sein hart verdientes Geld ausgegeben wird. Nicht nur bei der AfD, sondern bei allen Parteien. Alles andere wäre nichts als scheinheilige Symbolpolitik – und davon hat dieses Land wahrlich genug.

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