
Skandal in hessischem Pflegeheim: Pflegerin soll Wachkomapatienten dem Tod überlassen haben

Ein erschütternder Fall aus dem Main-Taunus-Kreis offenbart einmal mehr die Abgründe, die sich hinter den Türen deutscher Pflegeeinrichtungen auftun können. Eine Pflegerin wurde festgenommen, weil sie auf einer Wachkomastation eines Altenheims die lebensnotwendigen Überwachungsgeräte ihrer Patienten abgeschaltet haben soll – und das aus einem Grund, der an Zynismus kaum zu überbieten ist.
Akustische Warnsignale als störend empfunden
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhebt schwere Vorwürfe gegen die Beschuldigte: versuchter Mord in drei Fällen sowie Körperverletzung. Der Hintergrund dieser Anklage lässt einen fassungslos zurück. Die Pflegerin soll während mindestens zweier Nachtdienste im Februar 2025 die Messgeräte bei drei Wachkomapatienten entfernt haben. Ihr mutmaßliches Motiv? Sie wollte nicht durch die akustischen Warnsignale der Geräte gestört werden.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Menschen, die sich in einem der verletzlichsten Zustände befinden, die man sich vorstellen kann, wurden offenbar ihrer lebensnotwendigen Überwachung beraubt, weil eine Pflegekraft ihre Ruhe haben wollte. Die Geräte, die bei Wachkomapatienten die Sauerstoffsättigung im Blut überwachen und vor Schleim in den Bronchien warnen, sind keine lästigen Accessoires – sie sind die letzte Verteidigungslinie zwischen Leben und Tod.
Lebensgefährliche Konsequenzen
Die Folgen dieses mutmaßlichen Handelns waren gravierend. In einem Fall führte das Entfernen des Überwachungsgeräts zu einem lebensbedrohlichen Zustand des Patienten. Auch bei den beiden anderen Betroffenen hätte akute Lebensgefahr bestehen können, so die Ermittler. Die Beschuldigte soll dabei den Tod der ihr anvertrauten Menschen billigend in Kauf genommen haben.
Der Fall flog auf, als die Pflegeheimleitung einen ihrer Nachtdienste unangekündigt kontrollierte. Was sie vorfand, bestätigte den schlimmsten Verdacht: Bei zwei Patienten auf der Station der Beschuldigten waren die Messgeräte abgeschaltet. Die Sauerstoffsättigung beider Patienten lag bereits unter dem Normalwert – ein Zustand, der ohne rechtzeitiges Eingreifen tödlich enden kann.
Symptom eines kranken Systems?
Dieser Fall wirft unbequeme Fragen auf, die weit über das individuelle Versagen einer einzelnen Person hinausgehen. Wie kann es sein, dass in deutschen Pflegeeinrichtungen solche Zustände überhaupt möglich sind? Wo waren die Kontrollen? Wie oft geschehen solche Dinge, ohne dass sie jemals ans Licht kommen?
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Frau ein vorläufiges Berufsverbot angeordnet. Das ist das Mindeste, was man erwarten kann. Doch es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Die Pflegebranche in Deutschland ächzt seit Jahren unter Personalmangel, Überlastung und mangelnder Wertschätzung. Das rechtfertigt freilich kein Verbrechen – aber es erklärt vielleicht, warum Menschen in diesem Beruf an ihre Grenzen stoßen und manchmal darüber hinaus.
Die Angehörigen der betroffenen Patienten müssen nun mit dem Wissen leben, dass ihre Liebsten in den Händen einer Person waren, die ihre Fürsorgepflicht auf das Gröbste verletzt haben soll. Für sie ist dieser Fall mehr als eine Schlagzeile – es ist ein Albtraum, der Wirklichkeit wurde.












