
Skandalurteil in Krefeld: Gericht spricht Syrer nach islamischer Kinderehe frei
Ein Fall, der das Versagen des deutschen Rechtssystems in erschreckender Deutlichkeit offenbart: Das Landgericht Krefeld hat einen 30-jährigen Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung in 140 Fällen freigesprochen. Der Mann hatte 2022 eine damals erst 15-Jährige nach islamischem Recht "geheiratet" - eine Praxis, die mit unseren westlichen Werten und der deutschen Rechtsordnung eigentlich unvereinbar sein sollte.
Fragwürdige Rechtsprechung im Schatten der Parallelgesellschaft
Die Umstände des Falls werfen ein schockierendes Licht auf die zunehmende Akzeptanz von Parallelgesellschaften in Deutschland. Nachdem das minderjährige Mädchen aus Syrien nach Deutschland gekommen war, wurde sie bereits nach zwei Monaten in den Niederlanden nach islamischem Recht mit dem fast doppelt so alten Mann verheiratet. Eine Praxis, die in Deutschland eigentlich keine rechtliche Anerkennung findet - und dennoch offenbar von den Behörden toleriert wurde.
Zweifelhafte Beweisführung vor Gericht
Die heute 18-jährige Hauptbelastungszeugin hatte schwere Vorwürfe erhoben: Von Zwang, Gewalt und systematischen Vergewaltigungen war die Rede. Doch das Gericht schenkte ihrer Aussage keinen Glauben. Stattdessen stützte sich das Urteil auf Chatverläufe, in denen das Mädchen dem Angeklagten ihre Zuneigung bekundete. Dass solche Nachrichten unter Zwang entstanden sein könnten, wurde vom Gericht offenbar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.
Kulturrelativismus statt Kinderschutz?
Besonders verstörend ist die Tatsache, dass das extreme Altersgefälle zwischen dem erwachsenen Mann und der minderjährigen "Braut" in der Urteilsfindung augenscheinlich keine Rolle spielte. Die "Verlobung" soll sogar bereits stattgefunden haben, als das Mädchen erst 14 oder 15 Jahre alt war - ein Umstand, der in einem Rechtsstaat eigentlich alle Alarmglocken schrillen lassen müsste.
Ein fatales Signal für die Zukunft
Dieser Freispruch könnte weitreichende Folgen haben. Er sendet das gefährliche Signal aus, dass islamische Kinderehen in Deutschland faktisch geduldet werden. Nun droht der jungen Frau sogar ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung - ein weiterer Schlag ins Gesicht für alle, die sich für Kinderrechte und die Werte unserer westlichen Gesellschaft einsetzen.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie dringend wir eine Rückbesinnung auf unsere Rechtsgrundsätze und eine klare Absage an kulturrelativistische Tendenzen in der Justiz brauchen. Die Würde und der Schutz von Minderjährigen müssen über vermeintlicher kultureller Rücksichtnahme stehen.
Die zunehmende Akzeptanz von Parallelgesellschaften und das Zurückweichen unseres Rechtsstaats vor kulturfremden Praktiken gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere fundamentalen Werte. Es wird höchste Zeit, dass die Politik hier klare Kante zeigt und unsere Gerichte wieder im Sinne unserer Werteordnung urteilen.
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