
Stade-Akten: Fluchtfahrerin wollte SPD-Mann ins Spiel bringen

Sieben Wochen vor dem Sechsfachmord von Stade soll die spätere Fluchtwagenfahrerin versucht haben, ihren Schwiegersohn in den Streit um ein Baby einzuschalten. Der Schwiegersohn ist Deniz Kurku (SPD), Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe in Niedersachsen. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, über die Medien am Montag berichteten.
Ein Name im Chatverlauf – am 5. Mai
Laut den Unterlagen schlug Sylvia S. in einem Chat mit dem späteren Todesschützen vor, einen „Dennis“ oder „Deniz“ aus Hannover zur Mutter des Kindes ins Krankenhaus zu schicken – er solle dort seine Visitenkarte hinterlassen. Die Ermittler notierten dem Bericht zufolge unter dem Chatprotokoll den Vermerk, es dürfte sich um Kurku handeln.
Ob der Politiker davon jemals erfuhr, ergibt sich aus den bislang bekannten Akten nicht. Kurku weist jede Beteiligung zurück. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant habe den Täter nicht gekannt und kenne auch die Kindsmutter nicht; Kontakt habe es nicht gegeben und gebe es nicht. Bereits im Juli hatte Kurku erklärt, er sei in den Sorgerechtsstreit nicht involviert gewesen und habe von der Tat nichts gewusst. Ministerpräsident Olaf Lies und die SPD-Fraktion stellten sich damals öffentlich hinter ihn.
Sechs Tote in einer Einrichtung, die schützen sollte
Am 29. Juni erschoss der 45-jährige Türke Fatih Khan G. in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und des Jugendamts. Anlass war ein Hilfeplangespräch über seine wenige Monate alte Tochter. Bei dem Säugling war zuvor der Verdacht auf ein Schütteltrauma diagnostiziert worden.
Die Vorgeschichte liest sich wie eine Kette aus Warnsignalen. Wochen vor der Tat schrieb der Mann laut den Akten von „krassen Plänen“. Am 11. Mai soll er in einer Sprachnachricht angekündigt haben, alle zu treffen, die mit der Sache zu tun hätten.
„Ihr nehmt mein Kind in Obhut und macht Frankenstein daraus. Dann nehme ich euch in meine Obhut.“
Vom „Mitwisser“ zur Mittäterin?
Neu ist auch die Bewertung der beiden Frauen. Gegen Sylvia S. und die Kindsmutter Enise Ö. wird seit der Tat wegen Mordverdachts ermittelt; einen Haftbefehl beantragte die Staatsanwaltschaft Anfang Juli mangels dringenden Tatverdachts nicht. Der vorläufige Abschlussbericht der Polizei stufe beide nun als Eingeweihte, Mitwisserinnen und Mittäterinnen ein, heißt es im Bericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Sylvia S. hatte den Schützen am Tatmorgen nach Stade gefahren und steuerte anschließend den Fluchtwagen. In einem Abschiedsbrief behauptete der Täter, er habe sie als Geisel genommen. Ein Video, das dem berichtenden Medium vorliegen soll, zeige diese Bedrohung nicht.
Ausreisepflichtig – und trotzdem hier
Besonders bitter: Der Mann war zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig. Deutsche Behörden hatten bereits 2017 einen Hinweis auf seine Flucht aus einem türkischen Gefängnis erhalten. Am 21. Juli wurde er tot in seiner Zelle in der JVA Bremervörde gefunden; das Justizministerium geht von Suizid aus. Die Kameraüberwachung war Medienberichten zufolge einen Tag zuvor eingestellt worden.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal: Sechs Menschen, die helfen wollten, sind tot – ein Prozess, der Antworten hätte liefern können, wird es nie geben. Wer Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgewinnen will, muss diesen Fall lückenlos aufklären. Für viele Bürger steht dahinter längst die größere Frage: Warum konnte ein ausreisepflichtiger, den Behörden seit Jahren bekannter Mann jahrelang unbehelligt bleiben?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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