
Tabaksteuer-Desaster: Klingbeils Gesetz gilt aus Versehen schon jetzt!

In Berlin ist eine Gesetzespanne passiert, für die es in der Geschichte der Republik wohl kein Vorbild gibt. Die höhere Tabaksteuer sollte eigentlich erst zum 1. Januar 2027 kommen, sie gilt formal aber schon seit dem 21. Oktober. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssten Zigaretten sofort mit dem Satz für 2030 besteuert werden, während E-Zigaretten-Liquids im Moment gar nicht besteuert sind. Deshalb fordern Kritiker jetzt eine Sondersitzung des Bundestages.
Ein einziger Satz bringt das Gesetz durcheinander
Ursache ist eine Standardformel, die in sehr vielen Gesetzen steht: „Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Mit genau diesem Satz endet auch die Änderung des Tabaksteuergesetzes. Medienberichten zufolge wurde sie am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Problem liegt im Aufbau des Gesetzes. Der höchste Steuersatz steht als Normalfall ganz vorne, die niedrigeren Stufen für 2027, 2028 und 2029 folgen als Ausnahmen. Für das Jahr 2026 gibt es keine eigene Regelung, also gilt auf dem Papier sofort die letzte Stufe. Laut Berichten müsste eine Schachtel mit 20 Zigaretten damit schon heute knapp zwölf Euro kosten. Für Liquids steht bis Silvester überhaupt kein Steuersatz im Gesetz. Bisher wurden 0,32 Euro pro Milliliter fällig.
Das Ministerium beruhigt, aber hält das vor Gericht?
Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) spricht nach Medienberichten von einem technischen Fehler. Es hat die Generalzolldirektion informiert, dass die Steuer bis zum Jahreswechsel nicht steigen soll. Auch der Zoll nennt den vorzeitigen Start eine „offensichtliche Unrichtigkeit“. Aus der Tabakbranche kam laut Berichten der Vorwurf, im Ministerium sei mit Dilettantismus gearbeitet worden.
Kann eine Pressemitteilung des Ministeriums aber außer Kraft setzen, was im Gesetzblatt steht? Liberale Kritiker zweifeln daran. In einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sei kein Gericht an Regierungserklärungen gebunden, die dem Gesetzestext widersprechen, sagen sie. Händler und Hersteller müssen sich also entscheiden, ob sie dem Ministerium glauben oder sich an den Gesetzestext halten.
Niemand hat den Fehler bemerkt
Der Fehler stand Berichten zufolge schon im Regierungsentwurf. Danach ging das Gesetz durch das Kabinett, den Ausschuss, die zweite und dritte Lesung im Bundestag, den Bundesrat und schließlich das Bundespräsidialamt. Keiner Stelle fiel er auf, auch der Opposition nicht. Laut einem Medienbericht hatten Sachverständige nur 22,5 Stunden Zeit, um den Entwurf zu prüfen. So entstehen Gesetze im Eiltempo.
Kritiker sehen deshalb nicht nur Klingbeil in der Pflicht, auch wenn er die Hauptverantwortung trage. Verantwortlich seien alle beteiligten Verfassungsorgane. Bei einem so wichtigen Vorgang wie der Gesetzgebung dürfe niemand einfach „Schwamm drüber“ sagen.
Schnelle Berichtigung oder Sondersitzung?
Im Ministerium wird gerade geprüft, wie sich der Fehler beheben lässt. Bei Druckfehlern oder offensichtlichen Fehlern gibt es nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ein Berichtigungsverfahren. Dafür müssen die Bundestagspräsidentin und der Bundesratspräsident zustimmen. Kritiker halten diesen Weg hier für versperrt. Es gehe nicht um einen Tippfehler, sondern um einen Widerspruch im Inhalt, und das Gesetz sei bereits verkündet.
Sie fordern deshalb eine Sondersitzung des Bundestages. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kann eine solche Sitzung einberufen. Wenn der Bundespräsident, der Bundeskanzler oder ein Drittel der Abgeordneten das verlangt, muss sie es tun. Eine solche Sitzung wäre auch ein Zeichen an die Bürger, dass die Politik ihren Fehler zugibt.
Bezahlen wird am Ende der Bürger
Kritiker warnen, dass jeder Euro, der dem Staat jetzt durch die Panne fehlt, später an anderer Stelle von den Bürgern geholt werde. Die Koalition nimmt bereits über das 500-Milliarden-Sondervermögen neue Schulden auf. Deshalb ist der Fall mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie wenig Verlass auf staatliche Zusagen sein kann. Viele Bürger setzen deshalb zur Absicherung ihres Vermögens auch auf physisches Gold und Silber. Diese Werte lassen sich nicht durch einen Gesetzesfehler verändern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und ist für seine steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Entscheidungen selbst verantwortlich.

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