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Kettner Edelmetalle
12.08.2026
04:45 Uhr
KI-generiert

Telegram-Kanal des CSD-Attentäters: Hass gegen "Ungläubige"

Telegram-Kanal des CSD-Attentäters: Hass gegen "Ungläubige"
Symbolbild: KI-generiert

Berlin, 25. Juli 2026: Ein weißer Transporter rast am Rande des Christopher Street Day in eine Menschenmenge. Eine 65-jährige Frau aus Polen stirbt, je nach Quelle wurden 29 bis 31 Menschen zum Teil schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter, der 21-jährige Abdul Ballout, wurde am Abend darauf bei einem Polizeieinsatz erschossen. Jetzt kommt ans Licht, was er jahrelang im Netz verbreitete.

"Quran für deine Seele" – 686 Abonnenten, eine Botschaft

Medienberichten zufolge betrieb Ballout seit November 2022 einen Telegram-Kanal mit dem Namen "Quran für deine Seele". Dort veröffentlichte er bis Juli 2025 Zitate, Sprachnachrichten und aufwendig geschnittene Videos mit Koranrezitationen und deutschen Einblendungen. 686 Menschen folgten ihm.

Die ausgewerteten Beiträge zeichnen dem Bericht zufolge das Bild eines geschlossenen Weltbildes: Feindschaft gegenüber Christen, Juden und allen, die er als "Ungläubige" betrachtete. In einem Video heißt es demnach:

"Wahrlich, Allah hat die Ungläubigen verflucht und hat für sie ein flammendes Feuer bereitet."

Bemerkenswert: Ballout berief sich laut der Auswertung nicht auf bekannte Hassprediger, sondern direkt auf Koranverse. Ein weiteres Video soll ausdrücklich zum Kampf gegen Nichtmuslime aufgerufen haben.

Demokratie als Sünde

Auch der deutsche Rechtsstaat kam in seiner Gedankenwelt schlecht weg. In einer Sprachnachricht erklärte er sinngemäß, wer demokratische Parteien wähle, unterstütze "Shirk" – im islamischen Verständnis die schwerste Sünde, die Beigesellung anderer Gottheiten neben Allah. Ein Herrscher, der nicht nach der Scharia richte, habe den Islam verlassen.

Wer so denkt, hält jede Wahlkabine für Götzendienst. Und wer so denkt, war den Behörden längst bekannt.

Verurteilt – und trotzdem frei

Denn Ballout war kein Unbekannter. Bereits 2022 verhängte ein Jugendschöffengericht eine Weisung wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Am 12. Mai 2026 – gut zwei Monate vor dem Anschlag – verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten laut Berichten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Grund: Er war 2025 in den Libanon gereist, um sich in Syrien dem IS anzuschließen, dazu kam IS-Propaganda auf Instagram.

Vollstreckt wurde die Strafe nicht. Das Gericht wählte laut den vorliegenden Urteilsgründen die sogenannte Vorbewährung nach § 61 Jugendgerichtsgesetz – eine Zwischenlösung, die es nur im Jugendstrafrecht gibt. Straffreiheit könne "nicht erwartet werden", räumten die Richter demnach selbst ein. Trotzdem setzten sie auf Bewährungshilfe, Berufsberatung und ein Deradikalisierungsprogramm.

Zwei Vorgespräche, kein Ergebnis

Beim zuständigen Träger fanden Berichten zufolge im Juni und Juli zwei Vorgespräche statt. Über eine endgültige Aufnahme sollte ein drittes Gespräch entscheiden – dazu kam es nie. Der Geschäftsführer beschrieb Ballout gegenüber Medien als angepasst und wenig kooperativ; konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Gewalttat habe es nicht gegeben.

Aus Sicht unserer Redaktion

Ein bekannter Islamist, ein IS-Ausreiseversuch, eine Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – und am Ende ein Erziehungsgedanke, der auf Gespräche setzte. Für viele Bürger ist das kein Betriebsunfall, sondern das Ergebnis einer Sicherheitspolitik, die Nachsicht mit Naivität verwechselt. Im Bundestag wird inzwischen über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende diskutiert. Für die Angehörigen der Getöteten kommt jede Reform zu spät.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für den Getöteten wie für alle Beteiligten gilt: Ermittlungen dauern an, gerichtlich abschließend geklärt ist der Tathergang nicht.

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