
Todesfahrt von Leipzig: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen einen 33-jährigen Deutschen erhoben. Er soll am 4. Mai 2026 mit einem Auto durch die belebte Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt gerast sein. Zwei Menschen starben, acht wurden verletzt. Das teilte die Behörde am Freitag mit.
Die Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Leipzig hat es in sich: Mord in zwei tateinheitlichen Fällen, versuchter Mord in 85 Fällen, schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen und gefährliche Körperverletzung in acht Fällen.
85 Menschen sollen in Lebensgefahr geschwebt haben
85 mutmaßliche Mordversuche – diese Zahl macht das Ausmaß erst greifbar. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte den Tod all dieser Passanten zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Vier Menschen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft direkt vom Fahrzeug erfasst, vier weitere durch den Zusammenprall mit umgerissenen Personen verletzt. Die Behörde sieht die Mordmerkmale Heimtücke, sonst niedrige Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als erfüllt an.
Der Tatort war die Grimmaische Straße – Leipzigs Einkaufsmeile, mitten am Nachmittag, unweit von Universität, Markt und Thomaskirche. Medienberichten zufolge legte der Wagen rund 450 Meter durch die Fußgängerzone zurück, ehe ihn Poller stoppten. Getötet wurden eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann.
Psychiatrie oder Gefängnis? Das Gutachten kippt die Lage
Nach der vorläufigen Festnahme kam der Angeschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus. Doch ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten sieht laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit.
Die Konsequenz: Die Behörde hat beantragt, den Unterbringungsbefehl aufzuheben und stattdessen Haftbefehl zu erlassen. Das Landgericht hat darüber noch nicht entschieden. Der Mann ist nicht vorbestraft, gegenüber den Ermittlern schwieg er, gegenüber dem Sachverständigen äußerte er sich. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Die unbequeme Frage: Waren die Warnsignale bekannt?
Schon kurz nach der Tat richtete sich der Blick auf die Vorgeschichte. Medienberichten zufolge soll der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung gelitten und sich wenige Tage vor der Tat freiwillig in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen haben. Berichten zufolge sollen zudem im April 2026 Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bedrohung gelaufen sein.
Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das der wunde Punkt: Ein Staat, der Bürger mit immer neuen Vorschriften, Meldepflichten und Gebühren überzieht, versagt ausgerechnet dort, wo er unverzichtbar wäre – beim Schutz von Leib und Leben. Wenn Hinweise vorliegen und trotzdem nichts geschieht, ist das für viele Menschen schwer erträglich.
Bezeichnend auch die Reaktion: Erst zwei Tage nach der Todesfahrt wurden am Eingang der Grimmaischen Straße mobile Fahrzeugsperren aufgestellt, die Stadt kündigte an, das Sicherheitskonzept zu überarbeiten. Nach der Katastrophe. Wie so oft.
Prozess mit Signalwirkung
Weitere Details zum Tathergang nannte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung nicht. Ein Prozesstermin steht noch aus. Für Leipzig – und für die Debatte über Sicherheit im öffentlichen Raum – dürfte er zum Prüfstein werden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
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