
Uniper an die Börse: Wenn der Steuerzahler erst rettet und dann das Nachsehen hat

Es ist ein Lehrstück deutscher Wirtschaftspolitik, wie es im Buche steht: Erst pumpt der Staat zweistellige Milliardenbeträge in einen strauchelnden Konzern, dann sucht er händeringend nach Käufern, um sich wieder herauszuwinden – und am Ende bleibt die Frage, wer eigentlich die Zeche zahlt. Die Rede ist von Uniper, jenem Gaskonzern, der in der Energiekrise zum staatlichen Sorgenkind avancierte. Nun nimmt der Plan für die Rückkehr an die Börse konkrete Formen an.
Drei Banken, ein ambitionierter Plan
Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen berichtet, sollen die Deutsche Bank, die amerikanische Citigroup und die Schweizer Großbank UBS als sogenannte globale Koordinatoren mandatiert worden sein. Sie sollen den möglichen Börsengang – im Fachjargon Initial Public Offering, kurz IPO – vorbereiten. Die Institute selbst hätten einen Kommentar abgelehnt, heißt es.
Der Bund, so die Information, suche neue Eigentümer für rund 75 Prozent seiner Anteile. Bemerkenswert dabei: Man fährt zweigleisig. Parallel zum Börsengang werde auch ein kompletter Verkauf der Mehrheitsbeteiligung vorangetrieben – ein sogenannter "Dual Track". Wer das liest, ahnt schon: Hier herrscht offenkundig große Unsicherheit darüber, wie man den Klotz überhaupt wieder loswerden soll.
Der Zeitplan – und seine Tücken
Ambitioniert ist freilich auch der Zeitplan. Finanzkreise gingen davon aus, dass das früheste denkbare Zeitfenster für einen Börsengang erst Anfang 2027 erreicht sei. Es sei absehbar, dass der 75-Prozent-Anteil in mehreren Schritten an die Börse gebracht werden müsse – jeweils mit zeitlichem Abstand versteht sich.
Der Bund hat beim IPO-Prozess keine Sicherheit, dass der Verkauf des 75-Prozent-Anteils bis 2028 gelingt.
Mit anderen Worten: Eine Garantie, dass der Steuerzahler sein eingesetztes Geld jemals vollständig wiedersieht, gibt es nicht. Das ist die nüchterne Bilanz einer Rettung, die uns als großer Erfolg verkauft wurde.
Wer rettete da eigentlich wen?
Erinnern wir uns: Während der Energiekrise – jener selbstverschuldeten Misere, die durch eine ideologisch verbohrte Energiepolitik und das überstürzte Abschalten zuverlässiger Kraftwerke erst befeuert wurde – musste der deutsche Staat den Konzern mit gigantischen Summen vor dem Kollaps bewahren. Eine Politik, die erst die Abhängigkeit von russischem Gas kultivierte, durfte am Ende mit Steuergeldern die Scherben zusammenkehren. Es ist die altbekannte Logik: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert.
Und nun, da die Lage sich vermeintlich beruhigt hat, soll der Konzern wieder zurück an den Markt – möglichst geräuschlos, möglichst schnell, am besten bevor unangenehme Fragen gestellt werden. Ob der Bund dabei einen Cent Verlust einfährt oder gar einen Gewinn erzielt, steht in den Sternen. Klar ist nur: Das Risiko trug von Anfang an der Bürger.
Eine Lehre, die bleibt
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie schnell Papierwerte und Beteiligungen ins Wanken geraten können, sobald politische Fehlentscheidungen und Marktturbulenzen aufeinandertreffen. Wer sein Vermögen ausschließlich an die Launen von Börse und Staat bindet, der spielt ein riskantes Spiel. Gerade deshalb erfreuen sich physische Edelmetalle wie Gold und Silber wachsender Beliebtheit: Sie sind kein Versprechen auf einem Stück Papier, sondern realer, greifbarer Sachwert – unabhängig von der nächsten Rettungsaktion und dem nächsten politischen Manöver. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio dienen sie seit jeher der Vermögenssicherung.
Haftungsausschluss
Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte geben ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Sie stellen keine Anlageberatung, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jeder Anleger ist verpflichtet, vor einer Investitionsentscheidung eigene Recherchen anzustellen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für getroffene Anlageentscheidungen trägt jeder Leser die alleinige Verantwortung. Eine Haftung für etwaige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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