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10.08.2026
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V-Mann lieferte Munition — und Berlin schweigt zum „Staatswohl"

V-Mann lieferte Munition — und Berlin schweigt zum „Staatswohl"
Symbolbild: KI-generiert

Ein Zuträger des Bundesamts für Verfassungsschutz soll mutmaßlichen Terroristen Munition verschafft haben. Die Bundesregierung antwortet auf 16 parlamentarische Fragen — und beantwortet fast keine. Die Begründung: das Wohl des Bundes.

Zugrunde liegt die Bundestags-Drucksache 21/7445, eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion, deren Antwort der Bundestag erst jetzt veröffentlicht hat. Der Vorgang selbst reicht ins Frühjahr zurück.

Was Medienrecherchen zutage brachten

Nach einem Bericht der Wochenzeitung „DIE ZEIT" vom 25. April 2026 soll eine Gruppe von Palästinensern einen schweren Anschlag auf jüdische und israelische Einrichtungen in Berlin geplant haben. BKA und Generalbundesanwalt ließen im Oktober 2025 mehrere Verdächtige festnehmen, sie sitzen seither in Untersuchungshaft.

Im Zentrum der Recherche: Mohammad S., 37 Jahre alt, im Libanon geboren, wohnhaft in Berlin. Dem Bericht zufolge soll er den Beschuldigten im August 2025 rund 300 Patronen zum Preis von 1.050 Euro beschafft haben. Zudem soll er seit Ende 2019 regelmäßig hohe Geldsummen in den Libanon und nach Syrien transferiert haben.

Bei der Hausdurchsuchung habe er den Beamten mitgeteilt, er arbeite als „Informant für einen deutschen Geheimdienst". Gefunden wurde außerdem ein bulgarischer Pass, der laut seiner Angabe im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehe. Das BfV räumte gegenüber dem Generalbundesanwalt ein, dass er bis Dezember 2025 als Quelle geführt worden sei — beim geplanten Anschlag aber nicht gesteuert worden sei. Seit Januar 2026 sitzt er selbst in Untersuchungshaft, dringend tatverdächtig der Mitgliedschaft in der Hamas.

Der Weckruf kam aus Israel

Besonders bitter: Nach dem Bericht sei es eine Warnung des israelischen Auslandsgeheimdienstes gewesen, die deutsche Behörden in Bewegung setzte. Erst danach seien mutmaßliche Hamas-Mitglieder observiert worden. Ein befreundeter Dienst musste den deutschen Sicherheitsapparat auf eine Gefahr im eigenen Land aufmerksam machen.

Wann genau dieser Hinweis einging? Antwort: keine. Das BfV beruft sich auf Gründe des Staatswohls und die sogenannte Third-Party-Rule — Informationen ausländischer Dienste dürfen ohne Freigabe nicht weitergegeben werden. Nicht einmal in eingestufter Form an die Geheimschutzstelle des Bundestages. Ob eine Freigabe überhaupt erbeten wurde, erfahren die Fragesteller nicht.

„Weder Bestätigung noch Dementi"

Auch die Fragen 3 bis 10 — Dauer der Quellenführung, Vergütung, technische Ausstattung, Duldung des fremden Ausweisdokuments — bleiben unbeantwortet. Rückschlüsse auf Methodik und Arbeitsweise seien nicht hinnehmbar. Am Ende steht der bemerkenswerte Satz:

„Diese Antwort ist weder als Bestätigung noch als Dementi zu verstehen."

Und die Frage nach Straftaten von V-Personen der letzten zehn Jahre? Eine statistische Erfassung existiere nicht, eine händische Aktensichtung sei „unzumutbar". Nebenbei fällt ein Satz, der aufhorchen lässt: Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation stehe einer Anwerbung „selbstverständlich" nicht im Wege.

Kontrolldefizite? Sieht man nicht

Nur die letzte Frage wird klar beantwortet: Ein Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts sehe künftig eine Vorabkontrolle durch einen unabhängigen Kontrollrat vor. Im Übrigen sehe die Bundesregierung keine Kontrolldefizite.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal. V-Leute sind ein legitimes, historisch bewährtes Instrument — man denke an die Debatten um den NSU-Komplex. Doch wo Parlamentarier systematisch ins Leere fragen, stirbt Vertrauen. Und für viele Bürger bleibt der Eindruck: Der Staat schützt zuverlässiger seine Akten als seine Menschen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen sowie der Einordnung unserer Redaktion. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

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