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02.12.2025
16:39 Uhr

Verfassungsgericht Brandenburg kippt Corona-Bußgelder: Ein später Sieg der Vernunft

Vier Jahre nach dem Höhepunkt des Corona-Wahnsinns hat das Brandenburgische Verfassungsgericht endlich ein Machtwort gesprochen. Die Bußgelder, die während der Pandemie wegen angeblicher Verstöße gegen die Maskenpflicht verhängt wurden, waren verfassungswidrig. Ein Urteil, das zwar spät kommt, aber dennoch ein wichtiges Signal sendet: Der Rechtsstaat funktioniert noch – wenn auch mit erheblicher Verzögerung.

Ein formaler Fehler mit weitreichenden Folgen

Was auf den ersten Blick wie eine juristische Petitesse erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als fundamentales Versagen der damaligen Landesregierung. Das Gericht stellte fest, dass die Maskenpflicht-Regelungen in der brandenburgischen Corona-Verordnung vom März 2021 den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen nicht genügten. Weder für Kunden noch für Personal oder Ladenbetreiber sei klar ersichtlich gewesen, ob die Maskenpflicht unmittelbar durch die Verordnung gelte oder erst auf Basis eines betrieblichen Hygienekonzepts.

Diese juristische Schlamperei hatte konkrete Folgen für tausende Bürger, die mit Bußgeldern belegt wurden. Menschen, die nichts anderes taten, als ihr Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung wahrzunehmen, wurden kriminalisiert und zur Kasse gebeten – auf Basis einer Verordnung, die nicht einmal den grundlegendsten rechtsstaatlichen Anforderungen genügte.

Die AfD als Stimme der Vernunft

Es war die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag, die diesen Missstand vor das Verfassungsgericht brachte. Während die etablierten Parteien noch immer ihre Corona-Politik als alternativlos verteidigen, hatte die AfD den Mut, die offensichtlichen Rechtsverstöße anzuprangern. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Christoph Berndt bringt es auf den Punkt: Eine entsprechende Entscheidung im Eilverfahren bereits im Jahr 2021 hätte erhebliche Rechtsklarheit geschaffen.

Doch die Tragweite des Urteils geht weit über die formalen Mängel hinaus. Das Gericht stellte fest, dass die vorgesehenen Maßnahmen erhebliche Eingriffe in Grundrechte darstellten – in die allgemeine Handlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit der betroffenen Gewerbetreibenden. Für diese massiven Eingriffe fehlte es an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Ein Muster des Versagens

Was sich in Brandenburg abgespielt hat, war kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die gesamte Corona-Politik in Deutschland. Grundrechte wurden mit Füßen getreten, wissenschaftliche Evidenz ignoriert und Kritiker diffamiert. Die Maskenpflicht, die von vielen Experten von Anfang an als wirkungslos kritisiert wurde, entwickelte sich zu einem quasi-religiösen Symbol der Unterwerfung unter die staatliche Autorität.

Besonders perfide: Die Landesregierung hatte im März 2021 weder die tatsächliche Gefahrenlage noch die epidemiologische Situation ausreichend dargelegt. Eine belastbare Abwägung zwischen der Intensität der Grundrechtseingriffe und dem angestrebten Schutzgut war nicht erkennbar. Man handelte nach dem Motto "Hauptsache irgendwas tun", ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit oder wissenschaftliche Grundlagen.

Die Lehren für die Zukunft

Dieses Urteil sollte uns alle wachrütteln. Es zeigt, wie fragil unsere Grundrechte sind und wie leichtfertig sie von einer panischen Politik außer Kraft gesetzt werden können. Die Corona-Zeit hat offenbart, dass viele Politiker bereit sind, fundamentale Freiheitsrechte für vermeintliche Sicherheit zu opfern – und dass große Teile der Bevölkerung diesem Treiben tatenlos zusehen oder sogar Beifall klatschen.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, aus diesen Fehlern zu lernen. Doch die Zeichen stehen schlecht: Statt einer ehrlichen Aufarbeitung der Corona-Politik erleben wir weiterhin Verdrängung und Schönfärberei. Die wahren Schuldigen werden nicht zur Rechenschaft gezogen, während diejenigen, die frühzeitig gewarnt haben, weiterhin als Schwurbler diffamiert werden.

Gold als Schutz vor staatlicher Willkür

In Zeiten, in denen der Staat willkürlich in Grundrechte eingreift und Bürger mit verfassungswidrigen Bußgeldern überzieht, wird eines deutlich: Die Notwendigkeit, sich gegen staatliche Übergriffe abzusichern. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten hier einen wichtigen Schutzanker. Sie sind nicht nur ein Schutz vor der galoppierenden Inflation, die durch die maßlose Geldpolitik der letzten Jahre befeuert wurde, sondern auch ein Stück persönliche Freiheit, das sich staatlichem Zugriff entzieht.

Das Brandenburger Urteil mag spät kommen, aber es sendet ein wichtiges Signal: Der Rechtsstaat lebt noch, auch wenn er schwer angeschlagen ist. Es liegt an uns allen, dafür zu sorgen, dass sich die Fehler der Corona-Zeit nicht wiederholen. Dazu gehört auch, die richtigen Lehren für die persönliche Vermögensabsicherung zu ziehen.

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