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23.09.2025
10:54 Uhr

Verfassungsgericht hebelt Altersdiskriminierung aus: Notare dürfen künftig länger arbeiten

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die starre Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare kippt. Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen hatte erfolgreich gegen seinen erzwungenen Ruhestand geklagt – und damit einen Präzedenzfall geschaffen, der die deutsche Arbeitswelt nachhaltig verändern könnte.

Realität schlägt Ideologie

Die Entscheidung der Karlsruher Richter zeigt einmal mehr, wie weit sich politische Regelungen von der Lebenswirklichkeit entfernt haben. Während die Ampel-Koalition noch vor ihrem Zerbrechen über Fachkräftemangel lamentierte und gleichzeitig erfahrene Arbeitskräfte zwangsweise in den Ruhestand schickte, hat das Verfassungsgericht nun den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In Deutschland arbeiten derzeit 4646 nebenberufliche und 1700 hauptberufliche Notare. Trotz dieser scheinbar soliden Basis bleiben vielerorts Stellen unbesetzt. Der Bewerbermangel sei so gravierend, dass selbst alle qualifizierten Bewerber nicht ausreichten, um den Bedarf zu decken, stellte das Gericht fest.

Ein Sieg gegen altersdiskriminierende Bevormundung

Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts: Der Alterungsprozess sei "stark individuell geprägt". Diese Erkenntnis mag banal klingen, doch sie markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Rechtsprechung. Endlich wird anerkannt, dass nicht das Geburtsdatum, sondern die tatsächliche Leistungsfähigkeit über die Berufstätigkeit entscheiden sollte.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman – normalerweise eher für ideologische Scharmützel bekannt – traf ausnahmsweise den Nagel auf den Kopf: "Wenn man mit 70 Jahren als Bundeskanzler für 83 Millionen Menschen Verantwortung tragen kann, dann kann man auch mit 70 als Notar arbeiten." Ein seltener Moment der Klarheit aus diesem Amt.

Die wahren Profiteure der alten Regelung

Die 1991 eingeführte Altersgrenze sollte angeblich für "Generationengerechtigkeit" sorgen. Doch was bedeutete das in der Praxis? Erfahrene Notare wurden gegen ihren Willen aus dem Beruf gedrängt, während ihre Stellen mangels Nachwuchs unbesetzt blieben. Die Leidtragenden waren die Bürger, die auf notarielle Dienstleistungen angewiesen sind – sei es beim Hauskauf, bei Erbschaftsangelegenheiten oder Unternehmensgründungen.

Ein Weckruf für die Politik

Das Urteil sollte der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz als Warnung dienen. Starre Altersgrenzen sind nicht nur diskriminierend, sondern auch wirtschaftlich unsinnig. In Zeiten des demografischen Wandels können wir es uns schlicht nicht leisten, leistungsfähige und leistungswillige Menschen aufgrund ihres Alters auszumustern.

Bis Ende Juni 2026 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine neue Regelung zu finden. Die Übergangszeit ist großzügig bemessen – zu großzügig, möchte man meinen. Doch immerhin können sich Notare, die bereits zwangspensioniert wurden, dann erneut bewerben.

Goldene Zeiten für erfahrene Arbeitskräfte?

Das Karlsruher Urteil könnte der Startschuss für eine umfassende Überprüfung aller Altersgrenzen im Berufsleben sein. Warum sollte ein fitter 67-jähriger Pilot nicht fliegen dürfen? Weshalb muss ein gesunder Arzt mit 68 seine Praxis aufgeben? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

In einer Zeit, in der physische Edelmetalle als Absicherung fürs Alter immer wichtiger werden, weil die gesetzliche Rente kaum noch zum Leben reicht, ist es umso zynischer, Menschen die Möglichkeit zu nehmen, länger für ihre Altersvorsorge zu arbeiten. Das Verfassungsgericht hat hier einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht – hoffen wir, dass die Politik folgt und nicht wieder ideologische Scheuklappen aufsetzt.

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