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Kettner Edelmetalle
04.02.2026
13:48 Uhr

Verfassungsrichter-Debatte: CDU will AfD von Karlsruhe fernhalten – doch Experten widersprechen

Die Frage, wer in Deutschland Verfassungsrichter vorschlagen darf, entwickelt sich zunehmend zum Lackmustest für den Zustand unserer Demokratie. Während die CDU ihre berüchtigte „Brandmauer" nun auch auf das höchste deutsche Gericht ausdehnen möchte, mehren sich die kritischen Stimmen aus der Fachwelt. Eine Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung offenbarte jüngst die tiefen Risse in dieser Debatte – und entlarvte die Doppelmoral der etablierten Parteien.

CDU-Politiker beschimpft AfD als „Spießgesellen"

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, seines Zeichens Vorsitzender des Rechtsausschusses, warnte auf der Tagung eindringlich davor, der AfD ein Vorschlagsrecht bei der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht zu gewähren. Seine Begründung? Die „täglichen Erlebnisse" im Umgang mit AfD-Abgeordneten im Bundestag. Als Beleg führte er eine Rede des AfD-Parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Brandner an, in der dieser die deutsche Justiz als „willfährig" bezeichnet haben soll.

Müller sprach von der „sogenannten AfD" und ihren „Spießgesellen" – eine Wortwahl, die mehr über den Zustand der politischen Kultur in diesem Land verrät als über die kritisierte Partei selbst. Dass ein Vorsitzender des Rechtsausschusses eine demokratisch gewählte Oppositionspartei derart herabwürdigt, sollte jeden aufrechten Demokraten nachdenklich stimmen.

Ehemalige Verfassungsrichterin nennt Ausgrenzung „hysterisch"

Ganz anders positionierten sich auf derselben Veranstaltung ausgerechnet jene, die das Bundesverfassungsgericht aus eigener Erfahrung kennen. Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff und der Bonner Staatsrechtsprofessor Christian Hillgruber plädierten unmissverständlich dafür, der AfD ein Vorschlagsrecht einzuräumen.

Lübbe-Wolff wies auf einen Umstand hin, der die Scheinheiligkeit der Debatte entlarvt: Auf Landesebene gibt es bereits Verfassungsrichter, die von der AfD vorgeschlagen wurden. Die grundlegende Abgrenzungsstrategie im Bund bezeichnete sie treffend als „hysterisch". Die starken AfD-Umfrageergebnisse würden zeigen, dass diese Strategie krachend gescheitert sei.

Das informelle Kartell der Altparteien

Was viele Bürger nicht wissen: Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts folgt seit Jahrzehnten einem informellen Proporz zwischen den etablierten Parteien. Von den acht Richtern in den beiden Senaten werden je drei von CDU/CSU und SPD ausgewählt, je einer von Grünen und FDP. Ein gemütliches Arrangement unter Freunden – das demokratische Legitimation bestenfalls simuliert.

Professor Hillgruber forderte daher, diese informellen Absprachen grundsätzlich abzuschaffen und stattdessen die Richterwahl gesetzlich zu regeln. Sein Vorschlag: Das Vorschlagsrecht solle künftig vom Durchschnittsergebnis der vergangenen drei Bundestagswahlen abhängen – entsprechend der zwölfjährigen Amtszeit der Richter. Ein Ansatz, der tatsächlich demokratischen Grundsätzen entspräche.

Die Zweidrittelmehrheit als Sicherheitsnetz

Selbst wenn die AfD ein Vorschlagsrecht erhielte, bedeutete dies keineswegs, dass ihr Kandidat automatisch gewählt würde. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag stellt sicher, dass nur konsensfähige Juristen nach Karlsruhe gelangen. Lübbe-Wolff und Hillgruber waren sich einig, dass radikale Kandidaten ohnehin keine Chance hätten.

Die ehemalige Verfassungsrichterin machte jedoch deutlich, dass es durchaus konservative Juristen gebe, die für Karlsruhe geeignet wären. Als konkretes Beispiel nannte sie den Staatsrechtler Dietrich Murswiek – der allerdings mit 77 Jahren die Altersgrenze von 67 Jahren bereits überschritten hat.

Die Frage ist nicht, ob die AfD Verfassungsrichter vorschlagen darf – die Frage ist, wie lange sich die etablierten Parteien noch anmaßen können, Millionen von Wählern von der demokratischen Teilhabe auszuschließen.

Die Debatte um das Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter ist letztlich ein Symptom für ein tieferliegendes Problem: Eine politische Klasse, die sich von den Bürgern entfremdet hat und demokratische Grundprinzipien nur dann hochhält, wenn sie ihr nützen. Die „Brandmauer" mag kurzfristig Stabilität suggerieren – langfristig untergräbt sie das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen.

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