
Verfassungsrichterin-Kandidatin wehrt sich gegen Medienkampagne
Die von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominierte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich erstmals seit dem Eklat um ihre gescheiterte Wahl zu Wort gemeldet – und dabei kein gutes Haar an der medialen Berichterstattung gelassen. In einem Brief, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wirft sie einigen Medien vor, ihre Positionen "unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent" dargestellt zu haben.
Verzerrte Darstellung ihrer Positionen?
Besonders empört zeigt sich die Rechtsprofessorin über die Behauptung, sie habe sich für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen. Diese Darstellung sei "verunglimpfend", so Brosius-Gersdorf. Auch ihre Haltungen zum Kopftuchverbot und zu Paritätsmodellen für die Bundestagswahl seien häufig falsch wiedergegeben worden.
Die Kandidatin betont, dass eine eingehende Befassung mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit zeige, dass ihre Positionen "im Ganzen betrachtet der demokratischen Mitte zuzuordnen" seien. Gegen die Bezeichnungen "ultralinks" oder "linksradikal" wehrt sie sich vehement – diese seien "diffamierend und realitätsfern".
Kritik an anonymen Quellen aus der Politik
Bemerkenswert ist ihre scharfe Kritik an anonymen Äußerungen von Funktionsträgern, die in der Debatte als Quellen herangezogen wurden. In Zeiten, in denen Politiker für sich selbst stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen forderten und ein "digitales Vermummungsverbot" diskutierten, befremde es sie, wenn "politisch verantwortliche Funktionsträger des Staates" anonym gegen sie schössen.
Diese Kritik trifft einen wunden Punkt: Tatsächlich war der Widerstand gegen Brosius-Gersdorf in der Union maßgeblich durch anonyme Briefings und Hintergrundgespräche befeuert worden. Die Fraktionsführung konnte schließlich die mit dem Koalitionspartner SPD verabredete Unterstützung nicht mehr garantieren.
Koalition in der ersten großen Krise
Der Vorgang offenbart die Fragilität der noch jungen Großen Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn räumte in einem Brief an seine Fraktion erstmals Fehler ein: "Die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen haben wir unterschätzt", gestand er. Die "Notbremse am Freitag kam zu spät".
Während die SPD an Brosius-Gersdorf festhält und auch die Kandidatin selbst laut Medienberichten nicht zurückziehen will, fordern Unionspolitiker wie CSU-Chef Markus Söder eine neue Kandidatin. Die Grünen drängen auf eine schnelle Lösung und fordern eine Sondersitzung noch in dieser Woche.
Ein Lehrstück über moderne Medienmacht
Der Fall Brosius-Gersdorf zeigt exemplarisch, wie in der heutigen Medienlandschaft Kampagnen gegen unliebsame Personen orchestriert werden können. Anonyme Quellen, verzerrte Darstellungen und ideologische Etikettierungen – all das gehört offenbar zum Standardrepertoire, wenn es darum geht, eine Personalie zu verhindern.
Dass ausgerechnet eine SPD-Kandidatin für das höchste deutsche Gericht Opfer einer solchen Kampagne wird, während gleichzeitig über "Hass und Hetze" im Internet diskutiert wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Die Frage bleibt: Wer entscheidet eigentlich, welche Positionen noch als "demokratische Mitte" durchgehen und welche bereits als "ultralinks" zu brandmarken sind?
Die neue Große Koalition steht vor ihrer ersten Bewährungsprobe. Ob sie in der Lage sein wird, eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung zu finden, oder ob der Streit um die Verfassungsrichterwahl zum Dauerbrenner wird, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Eines ist jedoch jetzt schon klar: Die Zeiten des harmonischen Miteinanders sind vorbei – die politische Auseinandersetzung wird härter, auch innerhalb der Regierung.

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