
Verfassungsschutz gegen Burschenschaft: Wenn Brauchtumspflege zum Staatsfeind erklärt wird

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden: Eine rheinland-pfälzische Burschenschaft darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass tatsächliche Hinweise für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vorlägen. Ein Urteil, das Fragen aufwirft – nicht nur über die betroffene Verbindung, sondern über den Zustand unserer Demokratie insgesamt.
Die Vorwürfe: Vorträge und politische Vernetzungen
Der Altherrenverband der pflichtschlagenden Burschenschaft hatte gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht geklagt. Die Verteidigung argumentierte, man beschäftige sich keineswegs mit parteipolitischen Themen, sondern habe sich der Brauchtumspflege verschrieben. Doch das Gericht wischte diese Argumentation beiseite.
Die Begründung der Richter liest sich bemerkenswert: Die Erkenntnisse zur angeblichen Verfassungsfeindlichkeit basierten auf eigenen Äußerungen der Mitglieder, dem öffentlichen Auftreten der Burschenschaft und – man höre und staune – der Auswahl der Vortragsthemen. Welche Themen genau als verfassungsfeindlich eingestuft wurden, bleibt der Öffentlichkeit freilich verborgen.
Wenn Meinungsbildung zum Verdachtsmoment wird
Besonders pikant erscheint die Feststellung des Gerichts, die Bestrebungen seien darauf gerichtet, die Meinungsbildung junger Menschen wesentlich zu beeinflussen. Ist das nicht eigentlich der Sinn jeder Bildungseinrichtung, jedes Vereins, jeder politischen Partei? Seit wann ist die Beeinflussung von Meinungen ein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit?
Das Land Rheinland-Pfalz war bereits im März 2024 zu der Auffassung gelangt, dass die Burschenschaft Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Wenig später wurde dies öffentlich mitgeteilt, im Juni 2025 folgte die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Der SPD-Innenminister Michael Ebling begrüßte das Urteil erwartungsgemäß und sprach von einer fundierten und umfassenden Analyse des Verfassungsschutzes.
Die Frage nach den Maßstäben
Man darf sich durchaus fragen, nach welchen Kriterien der Verfassungsschutz heutzutage seine Beobachtungsobjekte auswählt. Während linksextreme Gruppierungen wie die sogenannten Vulkangruppen Brandanschläge auf kritische Infrastruktur verüben und zehntausende Berliner ohne Strom dasitzen, beschäftigen sich die Behörden mit Burschenschaften und deren Vortragsthemen.
Das Gericht stellte fest, dass Burschenschaft und Altherrenverband als untrennbare Gemeinschaft zu behandeln seien. Eine Distanzierung von älteren Äußerungen oder Aktivitäten durch einen Austausch der maßgebenden Akteure habe es nicht gegeben. Mit anderen Worten: Einmal verdächtig, immer verdächtig – unabhängig davon, wer aktuell die Verantwortung trägt.
Die politischen Vernetzungen einer Vielzahl der Mitglieder wurden ebenfalls als Beleg für einen politischen Hintergrund gewertet. Doch welche Vernetzungen sind gemeint? Zu welchen Parteien, zu welchen Organisationen? Auch hier bleibt das Gericht nebulös. In einem Rechtsstaat sollte Transparenz eigentlich selbstverständlich sein – offenbar nicht, wenn es um konservative Verbindungen geht.
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