
Versicherungs-Zwang durch die Hintertür: Hausbesitzer sollen zahlen!

Berlin will Hausbesitzer gegen Hochwasser absichern, und zahlen sollen die Eigentümer selbst. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben am Mittwoch Eckpunkte vorgelegt. Danach soll jede Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden abdecken. Bestehende Verträge sollen ebenfalls erweitert werden, notfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden.
Wer schweigt, ist versichert
Medienberichten zufolge sollen Versicherer ihren Bestandskunden ein Angebot zur Erweiterung schicken. Wer darauf nicht reagiert, wäre nach einem Jahr automatisch gegen Hochwasser, Starkregen und andere Naturgefahren versichert. Im Schadensfall soll der Eigenanteil höchstens 20.000 Euro betragen.
Außerdem prüfen die Ministerien eine günstigere Mindestversicherung. Bei ihr müssten Eigentümer bis zu 100.000 Euro selbst tragen. Für viele Familien wäre eine solche Summe nach einer Flut der finanzielle Ruin. Hubig begründet den Vorstoß laut Berichten so:
„Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet.“
So teuer kann es werden
Fast alle Eigentümer, rund 98 Prozent, haben eine Wohngebäudeversicherung. Gegen Elementarschäden abgesichert sind aber nur 59 Prozent der Gebäude. Auf alle anderen kommen zusätzliche Kosten zu. Das Justizministerium beziffert den Jahresbeitrag für ein Standard-Einfamilienhaus auf 100 bis 1.500 Euro.
Eine Studie, die im Januar 2026 in der Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst erschien, zeigt die Spannbreite. Die Autoren werteten über 80.000 Angebote für ein Haus im Wert von rund 500.000 Euro aus. In der niedrigsten Risikoklasse lag der Aufpreis bei etwa 93 Euro im Jahr, in einer stark hochwassergefährdeten Klasse bei rund 1.427 Euro. Für besonders gefährdete Lagen kamen rund 2.079 Euro heraus. Dazu kommen jeweils 19 Prozent Versicherungssteuer, an jeder Police verdient also auch der Staat. Allerdings gingen die Forscher von höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung aus. Auf den Regierungsplan lassen sich die Zahlen deshalb nicht direkt übertragen.
Was das Ahrtal gezeigt hat
Ganz ohne Grund kommt der Vorstoß nicht. Nach der Flut im Ahrtal 2021 richteten Bund und Länder einen Wiederaufbaufonds mit bis zu 30 Milliarden Euro ein. Private Geschädigte konnten bis zu 80 Prozent ihrer Schäden erstattet bekommen. Die Steuerzahler übernahmen damit Risiken, gegen die man sich auch privat hätte versichern können. Nach Zahlen des Versichererverbands GDV verursachen Naturereignisse im Schnitt rund zwei Milliarden Euro versicherte Schäden pro Jahr.
Prämien, die sich am Risiko orientieren, könnten dazu führen, dass besser gebaut wird und Bauherren riskante Grundstücke meiden. Doch eine Frage bleibt offen: Warum weisen Kommunen überhaupt Baugebiete in Überschwemmungslagen aus?
Die Solidar-Falle
Ein Vorbild gibt es bereits. Baden-Württemberg hatte von 1960 bis 1994 eine staatliche Pflichtversicherung, finanziert über ein Umlageverfahren. Dabei zahlten Eigentümer in sicheren Lagen für die Risiken gefährdeter Häuser mit. Mit der EU-weiten Öffnung des Versicherungsmarkts endete das Monopol am 1. Juli 1994. Seit 1995 gibt es dort vier Risikozonen. Bis heute sind 94 Prozent der Gebäude im Land versichert.
Der GDV schlägt mit seinem Modell „Elementar Re“ vor, die Beiträge für mehr als 400.000 besonders gefährdete Häuser zu deckeln. Die Differenz soll eine Solidarumlage ausgleichen. Am Ende würde also der Hausbesitzer auf dem Hügel für die Villa am Flussufer mitzahlen.
Und die Vermieter?
Die Ministerien prüfen auch, ob Vermieter die Mehrkosten nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Private Kleinvermieter tragen schon heute einen Teil der CO2-Kosten ihrer Mieter. Für sie wäre das eine weitere Belastung, die ihre ohnehin geringe Rendite schmälert.
Fazit: Vorsorge ja, Bevormundung nein
Dass Eigentümer selbst vorsorgen, ist richtig. Wenn aber Schweigen als Zustimmung gilt und eine Umlage umverteilt, gerät die Eigenverantwortung zur Pflicht von oben. Wer sein Vermögen schützen will, sollte sich deshalb nicht allein auf Policen und den Staat verlassen. Eigene Rücklagen und ein breit gestreutes Vermögen gehören dazu. Physisches Gold und Silber können darin eine sinnvolle Ergänzung sein.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte eigenständig recherchieren und ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.
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