
Vom Stimmzettel gestrichen: AfD-Kandidat zieht vor Gericht
Justin Vogel wollte Bürgermeister von Herzberg am Harz werden. Doch der Stadtwahlausschuss ließ den AfD-Kreisvorsitzenden aus dem Landkreis Göttingen nicht auf den Stimmzettel. Jetzt wehrt sich Vogel mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen – er will die Zulassung zur Wahl am 13. September doch noch erzwingen.
Vogel ist damit nach dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert und dem Landtagsabgeordneten Stephan Bothe der dritte AfD-Politiker, der juristisch gegen seinen Ausschluss vorgeht. Vertreten wird er Medienberichten zufolge von Rechtsanwalt Christian Wirth.
Der Vorwurf: Parteibuch als Beweis
Bemerkenswert ist die Begründung. Der Wahlausschuss lehnte Vogels Kandidatur einstimmig ab – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue, gestützt auf eine Einschätzung der Kommunalaufsicht unter Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Seine AfD-Mitgliedschaft wertet die Kommunalaufsicht laut den Unterlagen als „erhebliche Indizienwirkung“. Hinzu komme eine „aktive und engagierte Mitwirkung“ an Programm und Politik der Partei. Konkrete eigene Äußerungen in sozialen Medien werden Vogel – anders als anderen Betroffenen – offenbar nicht vorgehalten.
Sein 47-seitiger Eilantrag wirft dem Gremium vor, ohne eigene fundierte Prüfung entschieden und Verfahrensrechte „eklatant“ verletzt zu haben. Die Praxis laufe auf ein „Parteiverbot durch die Hintertür“ hinaus: Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, dürften ihre Mitglieder nicht einfach von Wahlen ausgeschlossen werden.
Ein Gesetz, das kurz vor der Wahl kam
Möglich macht das Verfahren eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, angestoßen von SPD-Innenministerin Daniela Behrens und im April 2026 von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossen – wenige Monate vor dem Wahltermin.
Die Konstruktion hat es in sich: Die Kommunalaufsicht ist dem Innenministerium unterstellt. Der Verfassungsschutz ebenfalls. Formal entscheiden am Ende ehrenamtliche Wahlausschüsse – Bürger, die üblicherweise prüfen, ob Wohnsitz und Unterschriften stimmen, nicht aber verfassungsrechtliche Prognosen über politische Gesinnungen erstellen.
Nach Angaben des Ministeriums wurden 18 Bewerber einem besonderen Prüfverfahren unterzogen, 17 davon AfD-Kandidaten. Mindestens vier AfD-Bewerber und ein Parteiloser sind nicht zugelassen worden. Andere AfD-Kandidaten passierten die Prüfung dagegen problemlos.
Gelöschte Daten und warnende Christdemokraten
Für zusätzlichen Zündstoff sorgt eine Auskunft des Innenministeriums: Die Daten zu den Empfehlungen seien bereits gelöscht und daher nicht mehr herausgebbar. Das Ministerium beruft sich auf eine gesetzliche Löschpflicht – die im selben Gesetz steht, das die Ausschlüsse erst ermöglicht.
Kritik kommt nicht nur von der AfD. Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält den Mechanismus Berichten zufolge für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und warnt vor Wahlwiederholungen. Auch Staatsrechtler wie Rupert Scholz und Volker Boehme-Neßler bewerten das Vorgehen als hochproblematisch; eine Prüfung erst nach der Wahl, vor der Ernennung zum Beamten auf Zeit, wäre der saubere Weg.
Warum das jeden Wähler betrifft
Vogel drängt auf eine Entscheidung vor dem Wahltag. Eine Anfechtung danach würde ihm kaum helfen – dann sitzt längst ein anderer im Rathaus. Juristen gelten Eingriffe in laufende Wahlverfahren allerdings als hohe Hürde.
Aus Sicht unserer Redaktion steht hier weit mehr auf dem Spiel als vier Kandidaturen im Harz und an der Nordseeküste. Wenn Behörden vorsortieren, wer überhaupt auf den Stimmzettel darf, und die Akten anschließend verschwinden, beschädigt das das Vertrauen der Bürger in den Wahlakt selbst. Politische Gegner besiegt man in einer Demokratie an der Wahlurne – nicht am Aktenschrank.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einordnung unserer Redaktion wieder.

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