
Wagenknecht triumphiert vor Gericht: Dehms Klage krachend gescheitert
Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die einmal mehr zeigt, wie weit die Meinungsfreiheit in Deutschland mittlerweile ausgelegt wird. Der ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete und Liedermacher Diether Dehm scheiterte mit seiner Klage gegen die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht auf ganzer Linie. Die Politikerin hatte ihn als "geistesgestört" bezeichnet – und das Gericht sah darin kein Problem.
Freifahrtschein für Beleidigungen im kleinen Kreis?
Richter Florian Lickleder argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass die strittigen Äußerungen in einem "sehr kleinen Kreis" gefallen seien und einen politischen Kontext gehabt hätten. Man müsse sich in solchen vertraulichen Gesprächen "frei aussprechen" können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Eine erstaunliche Rechtsauffassung, die künftig wohl so manche Tür für verbale Entgleisungen öffnen dürfte.
Die Bezeichnung "geistesgestört" stelle keine Tatsachenbehauptung über eine psychische Erkrankung dar, sondern sei lediglich eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung, so das Gericht. Man fragt sich unwillkürlich, wo hier die Grenzen verlaufen sollen. Dürfen Politiker künftig ihre innerparteilichen Gegner nach Belieben diffamieren, solange es nur im kleinen Kreis geschieht?
Der wahre Konflikt hinter der Klage
Dehm selbst hatte mit einem positiven Urteil ohnehin nicht gerechnet. Ihm ging es nach eigenen Angaben darum, die politische Dimension des Konflikts offenzulegen. Der eigentliche Streitpunkt zwischen den ehemaligen Weggefährten liegt im Umgang mit der AfD. Während Dehm dafür plädiert, die AfD wie eine normale bürgerliche Partei zu behandeln, lehnt Wagenknecht dies kategorisch ab.
"Man müsse politisch darüber diskutieren, statt beleidigend zu werden", so Dehms durchaus nachvollziehbare Position.
Hier zeigt sich ein fundamentaler Riss, der nicht nur durch die ehemalige Linkspartei, sondern durch die gesamte deutsche Politik verläuft. Die Frage, wie man mit der AfD umgehen soll, spaltet das Land. Dehms Ansatz, eine sachliche politische Auseinandersetzung zu führen, erscheint dabei durchaus vernünftiger als die Strategie der Ausgrenzung und Diffamierung.
Ein Zeuge, der nicht aussagen durfte
Besonders pikant: Der Musiker Tino Eisbrenner, in dessen Gegenwart Wagenknecht die umstrittene Äußerung getätigt haben soll, wurde vor Gericht nicht als Zeuge gehört. Stattdessen äußerte er sich in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung zu den Vorfällen. Das wirft Fragen auf: Warum wurde ein potenziell wichtiger Zeuge nicht vernommen? Hatte man Angst vor seiner Aussage?
Ein Urteil mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Berliner Landgerichts sendet ein bedenkliches Signal aus. Wenn persönliche Herabwürdigungen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit durchgehen, solange sie nur im "kleinen Kreis" erfolgen, öffnet das Tür und Tor für eine weitere Verrohung der politischen Kultur. Gerade in Zeiten, in denen der Ton in der Politik ohnehin schon rauer geworden ist, wäre mehr Respekt und Anstand wünschenswert.
Das Urteil zeigt auch, wie schwierig es geworden ist, sich gegen Diffamierungen zur Wehr zu setzen. Die Hürden für erfolgreiche Klagen sind hoch, die Meinungsfreiheit wird extensiv ausgelegt. Das mag rechtlich korrekt sein, moralisch bleibt es fragwürdig.
Dehms gescheiterter Versuch, Wagenknecht zur Rechenschaft zu ziehen, offenbart letztlich die tiefen Gräben innerhalb des linken Spektrums. Während man sich gegenseitig mit Beleidigungen überzieht, gewinnen andere politische Kräfte an Boden. Eine sachliche Debatte über den richtigen Umgang mit der AfD und anderen drängenden politischen Fragen wäre dringend nötig – statt persönlicher Angriffe und juristischer Schlammschlachten.

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