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Kettner Edelmetalle
13.07.2026
06:51 Uhr

Wahlausschluss durch die Hintertür: Wie in Niedersachsen die AfD vom Stimmzettel gefegt werden soll

Es ist ein Vorgang, der aufhorchen lässt – und der jeden Demokraten, unabhängig von seiner parteipolitischen Verortung, zutiefst beunruhigen sollte. In Niedersachsen geraten vor den anstehenden Kommunalwahlen immer mehr AfD-Kandidaten für kommunale Spitzenämter ins Fadenkreuz der Wahlbehörden. Inzwischen ist es bereits der vierte öffentlich bekannte Bewerber, dessen sogenannte „Verfassungstreue“ auf den Prüfstand gestellt wird. Man reibt sich die Augen: Nicht der Wähler soll entscheiden, wer künftig ein Amt bekleidet – sondern eine Behörde soll vorab aussortieren, wer überhaupt zur Wahl antreten darf.

Der Fall Bersenbrück – und ein System mit Methode

Der jüngste Betroffene heißt Adrian Maxhuni, 29 Jahre alt, und möchte in der Samtgemeinde Bersenbrück Samtgemeindebürgermeister werden. Der dortige Wahlausschuss will laut Berichterstattung des NDR „Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue“ erkannt haben und stimmte mehrheitlich dafür, den Wahlvorschlag durch den Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Und was ist das schwerwiegende Vergehen, das man dem jungen Mann vorwirft? Er ist Vorstandsmitglied einer Jugendorganisation und war zuvor Landesvorsitzender der Jungen Alternative in Niedersachsen. Mit einer einzigen Gegenstimme fiel die Entscheidung.

Man halte sich das vor Augen: Das politische Engagement in einer Jugendorganisation genügt inzwischen offenbar, um einen Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Wo, so muss man fragen, endet dieser Weg?

Vier Kandidaten, ein Muster

Maxhuni ist beileibe kein Einzelfall. Den traurigen Auftakt machte der Lüneburger Landratskandidat Stephan Bothe, immerhin stellvertretender AfD-Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter. Ende Juni erreichte ihn die Mitteilung der Kreiswahlleitung, man prüfe Zweifel an seiner „jederzeitigen Verfassungstreue“. Bothe wies die Vorwürfe umgehend zurück und betonte, er stehe „uneingeschränkt zum Grundgesetz“. In Hannover trifft es die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke, die sich um das Oberbürgermeisteramt bewirbt – der Wahlausschuss bat kurzerhand das Innenministerium um eine Prüfung. Und auch der Wilhelmshavener Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße, ebenfalls Kandidat fürs Oberbürgermeisteramt, steht auf der Liste der Verdächtigten.

Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben – dieser historische Ausspruch drängt sich bei diesem Vorgehen förmlich auf.

Beweislastumkehr im Rechtsstaat?

Das eigentlich Brisante an dieser Konstruktion liegt in ihrer Mechanik. Die Rechtsgrundlage lieferte eine im April vom niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts. Seither können Bewerber für kommunale Hauptverwaltungsämter bei „tatsächlichen Anhaltspunkten für Zweifel“ an ihrer Verfassungstreue überprüft werden – und die Kommunalaufsicht darf dabei bequem Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einsammeln.

Man erkennt das Prinzip sofort: Zuerst schafft man sich die passenden Regeln, um anschließend genau jene Konkurrenten damit zu treffen, die man loswerden möchte. Der Betroffene muss dann etwas widerlegen, das kaum widerlegbar ist – ein Verdacht, eine Vermutung, womöglich ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat. Der Rechtsstaat kennt eigentlich die Unschuldsvermutung. Hier aber scheint das Gegenteil zu gelten: Wer unter Verdacht steht, ist erst einmal draußen.

Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet

Wo, so darf man fragen, war die gleiche behördliche Wachsamkeit, als am Rande von Anti-AfD-Protesten in Erfurt Journalisten angegriffen wurden? Wo bleibt die Prüfung der Verfassungstreue bei kommunalpolitisch aktiven Vertretern anderer Parteien, die sich nicht von Gewalt distanzieren mögen? Es entsteht der fatale Eindruck, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird – und dass es weniger um den Schutz der Verfassung geht als um den Schutz einer bequemen Machtarchitektur.

Es ist bemerkenswert, dass sich das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni im Eilverfahren mit dem niedersächsischen Landesverband der AfD befasste und diesen vorläufig weiterhin als Beobachtungsobjekt einstufte. Doch selbst die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein Urteil, keine gerichtliche Feststellung, keine strafrechtliche Verurteilung. Sie ist ein Verdacht – und Verdächte sollten in einem freiheitlichen Gemeinwesen niemals genügen, um einem Bürger sein passives Wahlrecht zu entziehen.

Was auf dem Spiel steht

Man muss die AfD nicht wählen, man muss ihre Positionen nicht teilen. Aber wer die Wahl selbst manipuliert, indem er unliebsame Kandidaten von vornherein vom Stimmzettel streicht, der greift nicht die AfD an – er greift das Fundament der Demokratie an. Die Entscheidung darüber, wer regieren darf, gehört in die Hand des Souveräns, also des Wählers. Nicht in die Hand von Wahlausschüssen, Innenministerien und Verwaltungsapparaten.

Über die Zulassung der Kandidaturen soll bis Ende Juli entschieden werden. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass in diesem Land noch genug Instanzen existieren, die begreifen: Eine Demokratie, die ihre Opposition per Behördenbescheid aussiebt, hat aufgehört, eine zu sein. Es ist eine Entwicklung, die weite Teile der Bevölkerung mit wachsender Sorge verfolgen – und diese Sorge ist mehr als berechtigt.

In Zeiten, in denen das Vertrauen in politische Institutionen erodiert, in denen der Bürger zunehmend das Gefühl hat, seine Stimme zähle immer weniger, sucht der kluge Mensch nach Werten, die sich nicht per Federstrich aus dem Verkehr ziehen lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit Jahrtausenden ein solcher Anker – unabhängig von politischen Machtspielen, greifbar, wertbeständig und als sinnvolle Beimischung eines breit gestreuten Vermögensportfolios eine bewährte Absicherung gegen die Unwägbarkeiten der Gegenwart.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung – jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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