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Wahlausschluss in Friesland: Wenn Behörden entscheiden, wen das Volk wählen darf

Wahlausschluss in Friesland: Wenn Behörden entscheiden, wen das Volk wählen darf
Symbolbild: KI-generiert

Es ist ein Vorgang, der in Lehrbüchern über Demokratie eigentlich unter der Rubrik „so nicht" stehen müsste: Ein gewählter Bundestagsabgeordneter darf bei einer Landratswahl nicht kandidieren – nicht wegen einer Straftat, nicht wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen seines Parteibuchs. Martin Sichert, Abgeordneter der AfD, wurde vom Wahlausschuss des Landkreises Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen. Nun wehrt er sich juristisch, mit einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg.

45 Seiten gegen den „Exekutivfilter"

Der Schriftsatz, verfasst von Sicherts Bundestagskollegen und Anwalt Christian Wirth, umfasst rund 45 Seiten. Der Kern der Argumentation: Weder die Stellungnahme des Verfassungsschutzes noch das Votum der Aufsichtsbehörde lieferten irgendwelche belastbaren Hinweise darauf, dass Sichert persönlich nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete. Der Ausschluss ersetze, so heißt es, die demokratische Entscheidung der Wähler durch einen behördlichen Filter – und stigmatisiere den Bewerber dauerhaft.

„Das Demokratieprinzip verlangt, dass demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden. Staatlich korrigierte Wahlen führen nur zu einer geringeren demokratischen Legitimation."

Wirth wird noch deutlicher: Der Fall zeige lehrbuchartig, dass politisch besetzte Wahlausschüsse eben nicht dazu geeignet seien, die Verfassungstreue von Bewerbern zu prüfen. Man muss diese Kritik nicht teilen, um ihre Logik zu erkennen: Wer entscheidet hier eigentlich über wen? Konkurrenten über Konkurrenten.

Die Empfehlung kam von ganz oben

Denn der Wahlausschuss handelte nicht im luftleeren Raum. Er folgte einer Empfehlung aus dem Haus von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Begründung: Der niedersächsische Verfassungsschutz führe die AfD als „rechtsextrem". Bindend ist ein solches Votum nicht – wirkungsvoll offenkundig schon.

Übrig bleiben in Friesland drei Kandidaten: einer für die SPD, eine gemeinsame Bewerberin von CDU und FDP sowie ein Vertreter der Spaßpartei „Die Partei". Alle drei wurden einstimmig zugelassen – auch mit den Stimmen der AfD im Ausschuss. Ein Detail, das mehr über politische Fairness aussagt als jede Sonntagsrede.

Rechtsschutz, der erst nach der Wahl greift

Ob Sicherts Antrag Erfolg hat, ist offen. Das niedersächsische Kommunalwahlgesetz sieht als regulären Weg den Wahleinspruch nach der Wahl vor. Vorgelagerter Rechtsschutz sei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn schon vorher ein offensichtlicher Verfahrensfehler feststellbar sei. Genau das will Sichert nachweisen, um eine spätere Wahlwiederholung zu vermeiden.

Wie das in der Praxis endet, zeigt der Fall des AfD-Politikers Joachim Paul in Ludwigshafen. Ausschluss im August 2025, Eilantrag zügig abgelehnt, Hauptverfahren mehr als zehn Monate nach der Wahl noch nicht abgeschlossen. Wer erst nach der Wahl Recht bekommt, bekommt kein Recht, sondern ein Aktenzeichen.

„Lex Extremismus" oder „Lex AfD"?

Behrens verteidigt das Vorgehen: Die Landesregierung habe lediglich bestehende Regeln konkretisiert und den Ausschüssen den Zugang zu Informationen erleichtert. Entschieden werde eigenständig, weisungsfrei, mehrheitlich und im Einzelfall – weshalb etwa die AfD-Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover zugelassen worden sei. Von einer „Lex AfD" könne keine Rede sein, allenfalls von einer „Lex Extremismus", die für Islamisten wie für Links- und Rechtsextremisten gelte.

Bemerkenswert bleibt jedoch: Eine letztinstanzliche Entscheidung über die Einstufung der niedersächsischen AfD existiert nach eigener Aussage nicht. Man beruft sich auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover – und zieht daraus weitreichende Konsequenzen für passives Wahlrecht. Zusätzlich plädiert Behrens dafür, ein Verbotsverfahren zu prüfen, „wenn die Datenlage es hergibt". Aus Niedersachsen heraus wolle sie es allerdings nicht anstoßen.

Ein Prinzip auf der Kippe

Wer den Wählern das Angebot vorsortiert, entzieht der Demokratie ihre Substanz. Nach Ansicht unserer Redaktion – und offenkundig eines wachsenden Teils der Bevölkerung – wächst hier ein gefährliches Muster: Nicht das Volk korrigiert die Politik, sondern die Politik korrigiert das Volk. Umso wichtiger ist es, dass Gerichte diese Fragen unabhängig klären. Und umso ernüchternder, dass die Verfahren so lange dauern, dass sie ihre Wirkung verfehlen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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