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Kettner Edelmetalle
28.07.2026
06:31 Uhr

Wahlausschuss statt Wähler: AfD-Bewerber im Harz per Behördenbeschluss aus dem Rennen genommen

In Herzberg am Harz entscheidet künftig offenbar nicht mehr der Bürger, wer Bürgermeister werden darf – sondern ein Gremium mit einem Schreiben des Verfassungsschutzes in der Hand. Der Wahlausschuss der niedersächsischen Kleinstadt hat den AfD-Kreisvorsitzenden des Landkreises Göttingen, Justin Vogel, von der anstehenden Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Der 27-jährige IT-Entwicklungsleiter darf nicht antreten. Punkt. Ende der demokratischen Auswahlmöglichkeit.

Die Begründung: politisches Engagement

Grundlage der Entscheidung sei, so die AfD, ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Osterode gewesen, das sich wiederum auf eine Einschätzung des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz stütze. Vogel biete demnach angeblich nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Ein Satz, der klingt wie aus dem Beamtendeutsch der Bundesrepublik der fünfziger Jahre – und der heute wieder Konjunktur hat.

Interessant wird es, wenn man die konkreten Vorwürfe betrachtet, die Vogel selbst über die sozialen Netzwerke öffentlich machte. Ihm werde zur Last gelegt: sein Kreisvorsitz, ein Beisitzerposten im Landesvorstand der Jugendorganisation, die Unterstützung von Versammlungen anderer Verbände, die Betreuung von Infoständen außerhalb von Wahlkampfzeiten sowie die Teilnahme an einer Friedensdemonstration in Magdeburg im Jahr 2023.

Kurz gefasst laufe der Vorwurf darauf hinaus, dass er sich als Parteimitglied auch tatsächlich politisch betätigt habe – so jedenfalls Vogels bitterer Kommentar zur Begründung.

Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Infostände in der Fußgängerzone. Eine Friedensdemo. Ehrenamtliche Parteiarbeit. Das genügt inzwischen, um einem Bürger das passive Wahlrecht faktisch zu entziehen. Nicht durch ein Gericht, nicht durch ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes, sondern durch einen kommunalen Wahlausschuss auf Zuruf einer Behörde, die einer SPD-Innenministerin untersteht.

Ein Verfassungsschutz, der über Wahlen entscheidet

Der entscheidende Hebel ist die Einstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“, die das Landesamt seit Februar vornimmt. Gegen diese Einstufung läuft allerdings ein gerichtliches Verfahren – sie ist also keineswegs rechtskräftig geklärt. Man handelt trotzdem. Man schafft Fakten. Und wenn die Gerichte in zwei oder drei Jahren zu einem anderen Ergebnis kommen sollten, ist die Wahl längst gelaufen und der Konkurrent aus dem Weg geräumt.

Wer sich mit der Geschichte des politischen Missbrauchs von Sicherheitsbehörden befasst hat, dem dürfte an dieser Stelle unwohl werden. Nachrichtendienste sind zur Beobachtung da – nicht zur Vorsortierung von Wahlzetteln. Ein Inlandsgeheimdienst, der de facto darüber befindet, welcher Bürger sich zur Wahl stellen darf und welcher nicht, ist in einer freiheitlichen Ordnung ein Fremdkörper.

Der Ausgeschlossene ist ausgerechnet der Gemäßigte

Die Ironie des Vorgangs ist kaum zu überbieten. Vogel gilt innerhalb seiner Partei als Vertreter eines bürgerlich-moderaten Kurses. In einem Interview mit der Regionalpresse beschrieb er sich selbst als „libertär-konservativ“ und betonte, auf kommunaler Ebene keine parteipolitische Konfrontation zu suchen. Er wolle mit allen Vertretern des Stadtrats über die Zukunft der Stadt sprechen und Bürgermeister für sämtliche Mitbürger sein, unabhängig von Herkunft oder politischer Einstellung.

Sein Programm? Erhalt des Juessees, eine belebte Innenstadt, steuerliche Entlastungen für örtliche Unternehmen, mehr Sicherheit durch längere Straßenbeleuchtung. Ein bundespolitisches Reizthema wie „Remigration“ habe für die Arbeit eines Bürgermeisters keinerlei Bewandtnis, erklärte er ausdrücklich. Kurzum: Kommunalpolitik, wie sie langweiliger und bodenständiger kaum sein könnte.

Hinzu kommt: Ausgerechnet Vogel hatte im Frühjahr innerhalb des eigenen Kreisverbandes die bereits beschlossene Landratskandidatur eines Funktionärs mit mutmaßlich problematischem Hintergrund zurückziehen lassen – begründet mit neuen Erkenntnissen, zu deren Inhalt er sich nicht näher äußerte. Der Kreisverband betonte damals ausdrücklich, fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Wer also Distanz zu radikalen Kräften sucht, wird dafür nicht belohnt, sondern trotzdem kassiert. Welches Signal sendet man damit eigentlich an all jene, die man angeblich zur Mäßigung bewegen möchte?

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Der Fall Herzberg reiht sich ein in eine Serie. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, selbst von der Landratswahl im Landkreis Friesland ausgeschlossen, kritisierte den Vorgang scharf: Man versuche erneut, unliebsame Bewerber auf dem Verwaltungsweg von Wahlen fernzuhalten, statt die Entscheidung dem Souverän zu überlassen. Der Göttinger Kreisverband sprach von einem erneuten Eingriff in demokratische Wahlen und einem Angriff auf die freie Wählerentscheidung.

Bemerkenswert ist dabei die Uneinheitlichkeit: In Hannover ließ ein Wahlausschuss einen AfD-Bewerber für das Amt des Regionspräsidenten zu und setzte sich damit über eine Empfehlung des SPD-geführten Innenministeriums hinweg. Dort also Zulassung, hier Ausschluss. Rechtsstaatlichkeit bemisst sich aber nicht nach politischer Wetterlage, sondern nach gleichen Maßstäben für alle. Was hier entsteht, ist ein Flickenteppich der Willkür – und nichts untergräbt das Vertrauen in Institutionen schneller als der Eindruck, dass Recht nach Parteibuch gesprochen wird.

Wer den Wettbewerb fürchtet, hat die Argumente verloren

Die Wahrheit ist unbequem: Eine Partei, die man politisch für falsch hält, schlägt man in der Debatte, nicht am Aktenschrank. Wer stattdessen den Verwaltungsweg wählt, liefert genau jenen Kräften Munition, die er zu bekämpfen vorgibt – und bestätigt Millionen Bürgern das Gefühl, dass in diesem Land nicht mehr der Wähler, sondern der Apparat entscheidet. Dass unter den Lesern solcher Nachrichten der Zynismus wächst, ist keine Randerscheinung mehr, sondern breite Stimmung.

Ob Vogel juristisch gegen den Beschluss vorgehen wird, ist bislang offen. Sicher ist nur eines: Die Bürger von Herzberg am Harz haben bei dieser Wahl eine Option weniger. Entschieden hat das niemand, den sie je gewählt hätten.

Was das mit dem eigenen Vermögen zu tun hat

Man mag einwenden, ein Kommunalwahlausschuss im Harz sei weit weg von Depot und Sparbuch. Doch Rechtssicherheit, Institutionenvertrauen und Berechenbarkeit sind die eigentliche Grundlage jedes Wirtschaftsstandorts. Wo staatliche Stellen zunehmend nach politischer Opportunität handeln, wächst bei vielen Bürgern das Bedürfnis nach Werten, die keiner Behörde und keinem Gremium unterliegen. Physisches Gold und Silber, außerhalb des Bankensystems verwahrt, sind seit Jahrhunderten genau das: Eigentum, das man in der Hand hält und das kein Verwaltungsakt entwerten kann.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jeder Leser ist gehalten, sich eigenständig zu informieren und bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen fachkundigen Rat einzuholen. Für Anlageentscheidungen trägt jeder Anleger die alleinige Verantwortung.

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