
Wahlzettel gestrichen: Gericht lässt AfD-Ausschluss in Friesland stehen
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert abgewiesen. Er bleibt damit vorerst von der Landratswahl im Landkreis Friesland am 13. September ausgeschlossen. Auch sein Hilfsantrag auf eine neue Entscheidung des Kreiswahlausschusses hatte keinen Erfolg.
Sichert kündigte umgehend Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht an – und sprach von einer „demokratischen Farce“.
Rechtsschutz erst nach der Wahl – ein Konstruktionsfehler?
Der Kern der Entscheidung ist weniger inhaltlich als verfahrensrechtlich. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sieht vor, dass die Zulassung von Bewerbern grundsätzlich erst im nachgelagerten Wahlprüfungsverfahren umfassend kontrolliert wird. Begründung: Eine laufende Wahl soll nicht durch Prozesslawinen blockiert werden.
Vorgezogener Eilrechtsschutz kommt nur ausnahmsweise in Betracht – wenn sich ein Fehler geradezu aufdrängt. Einen solchen offensichtlichen Fehler sah die Kammer nicht. Praktisch heißt das: Wer zu Unrecht gestrichen wurde, erfährt es erst, wenn die Stimmen längst ausgezählt sind.
Immerhin kann eine nachträgliche Prüfung bis zur Ungültigkeit und Wiederholung einer Wahl führen. Ein schwacher Trost für einen Bewerber, dem der Wahlkampf schlicht genommen wird.
Was das Gericht ausdrücklich offenließ
Die Richter stellten klar, dass sie nicht abschließend beurteilt hätten, ob Sichert die gesetzlich verlangte Gewähr biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Aus der bloßen Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei dürfe zudem nicht automatisch auf fehlende Verfassungstreue geschlossen werden.
In die Bewertung eingeflossen seien neben Parteiamt und Mandat auch ihm persönlich zugerechnete Äußerungen – darunter Aussagen, die der Verfassungsschutz dem „Ethnopluralismus“ oder einer „Islamfeindlichkeit“ zuordne, sowie Positionen zum Parlamentarismus. Ob das am Ende ausreiche, ließ das Gericht ausdrücklich offen.
Einen offensichtlichen Verfahrensfehler im Kreiswahlausschuss verneinte die Kammer ebenfalls: Die Mitglieder seien darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des Landes nicht bindend sei, Sichert habe Stellung nehmen können. Medienberichten zufolge votierte das Gremium mit 5:1 gegen seine Zulassung.
Kein Einzelfall: Warum Landräte anders behandelt werden
Fast zeitgleich scheiterte der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg. Nach Berichten aus der Fachpresse traf es in Niedersachsen zudem Bewerber in Wilhelmshaven und Herzberg am Harz.
Der juristische Hebel: Landräte und Bürgermeister sind Beamte. Für sie ist Verfassungstreue laut Kommunalverfassungsgesetz echte Wählbarkeitsvoraussetzung – anders als bei Bundestags- oder Landtagsmandaten. Ende April beschloss der Landtag mit rot-grüner Mehrheit zudem, dass Wahlausschüsse Einschätzungen von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz einholen können.
Ein Automatismus ist das nicht: Mehrere AfD-Bewerber, etwa in Hannover, Gifhorn und Hameln-Pyrmont, wurden zugelassen. Kritiker bemängeln dennoch, dass über die Wählbarkeit faktisch parteipolitisch besetzte Ausschüsse und dem SPD-geführten Innenministerium unterstellte Behörden mitentscheiden.
Der Fall Ludwigshafen als Blaupause
Ein Präzedenzfall existiert bereits: Im August 2025 wurde ein AfD-Bewerber in Ludwigshafen nicht zur OB-Wahl zugelassen; sämtliche Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht verwiesen ihn auf den nachträglichen Rechtsweg.
Aus Sicht unserer Redaktion berührt das eine Grundfrage jeder Demokratie: Wer über Wahlzettel entscheidet, entscheidet über Machtoptionen. Die Antwort darauf sollten am Ende die Wähler geben – und nicht Verwaltungsgremien im Vorfeld.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls kann nur durch qualifizierte Berufsträger erfolgen.

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