
Wahlzettel ohne Gegner? Vierter AfD-Kandidat zieht vor Gericht

Der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven am 13. September nicht antreten. Jetzt wehrt er sich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg. Damit kämpft bereits der vierte ausgeschlossene AfD-Bewerber in Niedersachsen juristisch um seinen Platz auf dem Stimmzettel.
Moriße wird von dem Rechtsanwalt Christian Wirth vertreten. Sein 50-seitiger Antrag greift den örtlichen Wahlausschuss frontal an, der die Zulassung Ende Juli einstimmig verweigerte. Nach Sichert, Bothe und Vogel ist er der letzte der Betroffenen, der klagt.
Der Vorwurf: Parteibuch statt Einzelfall
Die Begründung des Ausschlusses hat es in sich. Aus Sicht der dem Innenministerium unterstellten Kommunalaufsicht biete Moriße „nicht die erforderliche Gewähr“ – weil er Mitglied einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften Partei sei. Hinzu komme seine Funktion als Landtagsabgeordneter, mit der er zur „aktiven inhaltlichen Mitwirkung und Mitgestaltung“ der Partei beitrage.
Anders gesagt: Nicht eine konkrete Äußerung wiegt schwer, sondern das Parteibuch und das Engagement für eine Partei, die niemand verboten hat. In das Votum flossen dem Vorgang zufolge Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein – einer Behörde, die dem Innenministerium untersteht.
„Parteiverbot durch die Hintertür“
Sein Anwalt rügt eine „eklatante Verletzung“ von Verfahrensrechten: Weder Kandidat noch Vertrauensperson hätten vor der Abstimmung rechtliches Gehör erhalten, relevante Unterlagen seien bis zuletzt vorenthalten worden. Der Ausschluss schränke das passive Wahlrecht unzulässig ein und verstoße gegen das Parteienprivileg aus Artikel 21 Absatz 4 Grundgesetz.
Funktionsträger einer nicht verbotenen Partei würden „aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft und ggf. migrationskritischer und regierungskritischer Äußerungen von Ämtern ausgeschlossen“.
Der Anwalt spricht laut dem Schriftsatz von einem faktischen „Parteiverbot durch die Hintertür“. Über ein Parteiverbot entscheidet in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht – nicht eine Landesbehörde und nicht ein ehrenamtlich besetztes Gremium.
Ein Gesetz, wenige Monate vor der Wahl
Möglich wurde das Prüfverfahren durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die von SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen wurde. Medienberichten zufolge beschloss die rot-grüne Landtagsmehrheit die Neuregelung erst am 28. April 2026 – gut vier Monate vor dem Wahltermin.
Die Kritik kommt längst nicht nur aus der AfD. Berichten zufolge hält Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner den Mechanismus für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und warnt vor Wahlwiederholungen. Auch renommierte Staatsrechtler halten das Verfahren für verfassungswidrig, weil ehrenamtliche Wahlausschüsse hochkomplexe Verfassungsprognosen treffen sollen.
Und dann sind die Daten weg
Besonders pikant: Auf eine Presseanfrage teilte das Innenministerium mit, sämtliche Daten zu seinen Empfehlungen seien bereits gelöscht – eine gesetzliche Löschpflicht. Insgesamt seien 18 Bewerber geprüft worden, 17 davon von der AfD. Wie oft das Ministerium eine Nichtzulassung empfahl, lasse sich nun nicht mehr beziffern.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Lehrstück über Machtausübung: Wer Bürgern die Auswahl auf dem Stimmzettel beschneidet, schuldet ihnen maximale Transparenz – nicht Aktenlöschung. Für viele Wähler bleibt der Eindruck, dass unbequeme Konkurrenz nicht an der Urne, sondern im Amtszimmer aussortiert wird. Politische Gegner besiegt man mit besseren Argumenten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder.

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