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Kettner Edelmetalle
14.07.2026
11:06 Uhr

Washington gegen Den Haag: Trump-Regierung will den Weltstrafgerichtshof „Stein für Stein“ zerlegen

Es ist eine Kampfansage, wie sie in der internationalen Diplomatie selten so unverblümt formuliert wird. US-Außenminister Marco Rubio hat angekündigt, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag mit einem „gesamtstaatlichen Ansatz“ systematisch außer Gefecht zu setzen. Wörtlich sprach er in einem Gastbeitrag im Wall Street Journal davon, man werde das Gericht notfalls „Stein für Stein“ abtragen. Ein Satz, der aufhorchen lässt – und der die Grundfrage aufwirft, wem eine derartige Justiz-Institution eigentlich dient und wem sie schadet.

Souveränität gegen Weltgericht – ein alter Konflikt

Rubios Begründung ist bemerkenswert klar: „Amerika hat niemals einem Welttribunal zugestimmt, das unsere eigenen Gerichte und die Verfassung außer Kraft setzen kann“, so der Minister. Und in der Tat: Die Vereinigten Staaten haben das Römische Statut von 1998, auf dessen Grundlage der Gerichtshof 2002 gegründet wurde, nie ratifiziert. Ein Gericht, dem man nie beigetreten ist, soll also über die eigenen Bürger richten dürfen? Man muss kein Freund amerikanischer Machtpolitik sein, um zu erkennen, dass hier eine grundsätzliche Frage nationaler Selbstbestimmung berührt wird.

Zu den erwogenen Maßnahmen zählen diplomatischer Druck auf Partnerstaaten, Visasperren und Reiseverbote gegen das Personal des Gerichtshofs sowie ausgeweitete Sanktionen. Staaten, die auf amerikanische Hilfe angewiesen seien, müssten mit verstärkter Prüfung rechnen, sofern sie die Autorität Den Haags nicht infrage stellten. Ein knallhartes Vorgehen, das den Verantwortlichen in Den Haag den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte.

Was der IStGH überhaupt kann – und was nicht

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der sogenannten Aggression. Doch der vermeintliche Weltrichter hat einen entscheidenden Schwachpunkt: Er verfügt über keine eigene Polizei. Festnahmen müssen durch Mitgliedstaaten erfolgen. Das zeigte sich eindrücklich beim Haftbefehl gegen Kremlchef Wladimir Putin, der bislang wenig mehr als ein symbolischer Akt geblieben ist.

Ein Gericht ohne Vollstreckungsmacht ist wie ein Wachhund ohne Zähne – es kann bellen, aber beißen muss ein anderer.

Die Vereinten Nationen schlagen Alarm

Der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stéphane Dujarric, erklärte in New York, der IStGH bleibe „ein entscheidendes Rädchen im internationalen Justizsystem“. Das Völkerrecht, die UN-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hätten Millionen Menschen Schutz gebracht. Diese Ordnung stehe nun unter Druck. Kritiker wie der frühere Human-Rights-Watch-Direktor Kenneth Roth wettern, Rubio verkleide sein Streben nach Straffreiheit für amerikanische Kriegsverbrechen unter dem Etikett nationaler Souveränität.

Warum dieser Konflikt jeden Anleger etwas angeht

Bereits 2025 hatte die Trump-Regierung Sanktionen gegen neun Mitarbeiter des Gerichtshofs verhängt, darunter den suspendierten Chefankläger Karim Khan. Hintergrund waren Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan und Gaza sowie Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Man mag zu dieser Eskalation stehen, wie man will – sie ist ein weiterer Beleg dafür, dass die nach 1945 mühsam errichtete internationale Ordnung ins Wanken gerät. Wenn selbst die westliche Führungsmacht ihre eigenen Institutionen als Gegner betrachtet, dann ist das ein Signal wachsender geopolitischer Instabilität.

Gerade in solchen Zeiten, in denen Verlässlichkeit zur Mangelware wird und politische Machtspiele die Weltbühne dominieren, gewinnen krisenfeste Werte an Bedeutung. Physisches Gold und Silber kennen keine Sanktionslisten, keine Haftbefehle und keine diplomatischen Ränkespiele. Als bewährte Ergänzung eines breit gestreuten Vermögens bieten Edelmetalle einen Anker, wenn die Institutionen der Welt ins Straucheln geraten.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar und gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Anleger ist verpflichtet, eigenständig ausreichend zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst. Eine Rechtsberatung findet ebenfalls nicht statt.

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