
Wenn der Wahlausschuss zum Wächterrat wird: Niedersachsen schaltet unliebsame Kandidaten aus
Es ist ein Vorgang, der einem in einer gefestigten Demokratie eigentlich das Blut in den Adern gefrieren lassen müsste. In Niedersachsen prüfen Wahlausschüsse plötzlich die sogenannte „Verfassungstreue" von Kandidaten der AfD – und verweigern ihnen bei Bedarf gleich die Zulassung zur Wahl. Willkommen in der neuen Normalität eines Landes, in dem gewählte Konkurrenten offenbar per Handzeichen vom Stimmzettel gefegt werden können.
Der Fall Reinhild Goes: PrĂĽfung statt Zulassung
Im beschaulichen Nörten-Hardenberg sollte die AfD-Kommunalpolitikerin Reinhild Goes für das Amt der Bürgermeisterin kandidieren. Doch daraus wird vorerst nichts. Der zuständige Wahlausschuss sprach sich gegen eine sofortige Zulassung aus und beauftragte stattdessen einstimmig die Kommunalaufsicht des Landkreises Northeim, ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Eine endgültige Entscheidung soll bis zum 29. Juli fallen.
Pikant an der Sache: Die Gemeindewahlleitung selbst hatte Goes bereits geprüft – und keinerlei ausreichende Anhaltspunkte gefunden, die eine Einschaltung der Kommunalaufsicht gerechtfertigt hätten. Wahlleiterin Anke Bottek erklärte gegenüber der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen, eine Nichtzulassung komme nur als äußerstes Mittel in Betracht und bei verbleibenden Zweifeln müsse zugunsten der Zulassung entschieden werden. Ein an sich vernünftiger, rechtsstaatlicher Grundsatz.
Doch der Wahlausschuss scherte sich nicht um diese Einschätzung. Er schaltete die Kommunalaufsicht dennoch ein. Man fragt sich unweigerlich: Wenn die fachlich zuständige Wahlleitung keinen Grund sieht, warum wittert das Gremium dann Morgenluft?
Ein neues Gesetz und seine willkommenen Nebenwirkungen
Der Hintergrund dieses Treibens ist ein Geschenk der rot-grünen Landesregierung. Erst im April dieses Jahres wurde das niedersächsische Kommunalwahlgesetz so verändert, dass Wahlausschüsse bei Bewerbern für Bürgermeister- und Landratsämter deren Verfassungstreue überprüfen lassen können. Ein Instrument, das nun offenbar mit erstaunlicher Zielsicherheit gegen eine ganz bestimmte Partei zum Einsatz kommt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde als Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Friesland bereits abgelehnt – mit fünf zu einer Stimme, im Einklang mit einer Empfehlung des SPD-geführten Innenministeriums.
Man muss kein Prophet sein, um hier ein Muster zu erkennen. Ein SPD-geführtes Ministerium empfiehlt, der Wahlausschuss folgt, der Konkurrent ist draußen. Sauberer könnte man politische Mitbewerber kaum entsorgen.
Wer prĂĽft eigentlich die PrĂĽfer?
Die entscheidende Frage bleibt: Was genau soll diese „Verfassungstreue" eigentlich sein, und nach welchen Maßstäben will man sie messen? Wird das Grundgesetz abgefragt wie in einer Führerscheinprüfung? Werden Kandidaten von SPD, Grünen oder Linkspartei mit derselben Akribie durchleuchtet? Man ahnt die Antwort. Es wäre schließlich ein Leichtes, auch bei linksextremen Positionen einmal genauer hinzusehen – doch danach steht offenbar niemandem der Sinn.
Das freie und gleiche Wahlrecht gehört zu den heiligsten Prinzipien einer Demokratie. Wenn nun Gremien darüber befinden, wer überhaupt zur Wahl antreten darf, dann wird der Bürger seines fundamentalsten Rechts beraubt – nämlich der Entscheidung, wem er seine Stimme geben möchte. Nicht der Wähler soll aussieben, sondern ein Ausschuss von Funktionären. Das ist die Umkehrung der demokratischen Ordnung.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Wer den Vergleich mit dem iranischen „Wächterrat" für übertrieben hält, sollte einmal in sich gehen. Dort entscheidet ein Gremium ebenfalls vorab, welche Kandidaten überhaupt zur Wahl zugelassen werden. Das Prinzip ist verblüffend ähnlich: Missliebige Bewerber dürfen gar nicht erst antreten. Und ob das Etikett nun „Wächterrat" oder „Wahlausschuss" lautet, ändert am Ergebnis herzlich wenig.
Nicht ohne Grund empört sich ein Großteil der Bürger über solche Vorgänge. Es ist eben nicht nur die Meinung unserer Redaktion, dass hier etwas gewaltig aus dem Ruder läuft. Wenn ausgerechnet jene Parteien, die stets das Wort „Demokratie" im Munde führen, damit beginnen, den politischen Wettbewerb administrativ zu beschneiden, dann sollten alle Alarmglocken schrillen. Eine Demokratie, die ihre stärkste Oppositionspartei über Verfahrenstricks aus dem Rennen nimmt, hat ihren Namen nicht mehr verdient.
Was bleibt: Vertrauensverlust und die Frage nach Beständigkeit
Solche Vorgänge nagen an etwas ganz Grundsätzlichem: dem Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit ihrer Institutionen. Wenn Spielregeln kurzfristig geändert werden, um bestimmte Ergebnisse zu erzielen, dann verliert der Bürger das Fundament unter den Füßen. In genau solchen Zeiten der politischen und institutionellen Verunsicherung besinnen sich viele Menschen auf Werte, die keiner Gesetzesänderung und keinem Wahlausschuss unterworfen sind. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrtausende bewiesen, dass sie ihren Wert bewahren – unabhängig davon, welche politischen Winde gerade wehen. Als solider Baustein eines breit gestreuten Vermögens bieten sie eine Beständigkeit, die man in der heutigen Politiklandschaft schmerzlich vermisst.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt weder eine Rechts- noch eine Anlageberatung dar. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren oder fachkundigen Rat einholen.

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