
Wenn die Beleidigung zur politischen Waffe wird: Gericht zieht der Linken in Mecklenburg-Vorpommern die rote Karte

Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und das exemplarisch zeigt, mit welchen Mitteln in diesem Land gegen unliebsame politische Gegner vorgegangen wird. Das Oberlandesgericht Rostock hat in zweiter Instanz zwei Aussagen über AfD-Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt. Den Linken-Kreisverbänden Rostock und Vorpommern-Rügen wurde untersagt, bestimmte Vorwürfe gegen die AfD-Politiker Thore Stein und Enrico Schult weiter zu verbreiten. So berichtet es die Deutsche Presse-Agentur.
Der Vorwurf: Eine Behauptung ohne Beweis
Worum geht es konkret? Den beiden Abgeordneten wurde vorgeworfen, sie hätten während einer Landtagssitzung im April 2025 das Leiden eines an Parkinson erkrankten Linken-Abgeordneten imitiert. Eine schwerwiegende Anschuldigung, die geeignet ist, einen Menschen öffentlich als gefühlloses Monster darzustellen. Doch das Gericht stellte nüchtern fest: Die beklagten Kreisverbände konnten nicht belegen, dass diese Darstellung der Wahrheit entsprach.
Man stelle sich das einmal vor: Eine derart drastische Behauptung wird in die Welt gesetzt, in Pressemitteilungen weiterverbreitet – und am Ende bleibt nichts als heiße Luft. Beide Beschuldigten hatten den Vorwurf von Anfang an entschieden zurückgewiesen. Stein brachte es auf den Punkt:
Kein Abgeordneter, auch der anderen Fraktionen, oder das Landtagspräsidium haben das behauptete Verhalten im Landtag registriert, was zwangsläufig hätte passieren müssen, wenn die Vorwürfe zugetroffen hätten.
„Politische und menschliche Arschlöcher" – wenn die Grenze des Sagbaren fällt
Doch damit nicht genug. Das Gericht untersagte den Linken-Verbänden zudem, AfD-Abgeordnete als „politische und menschliche Arschlöcher" zu bezeichnen. Diese Äußerung wertete das Gericht als Beleidigung und als rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Aussage stammte vom betroffenen Linken-Abgeordneten selbst und wurde von den Verbänden brav weiterverbreitet.
Der Richter machte deutlich, dass im politischen Bereich die Grenzen des Sagbaren weit gefasst werden müssten – ein hohes Gut in jeder Demokratie. In diesem Fall sei jedoch eindeutig die zulässige Grenze überschritten worden. Eine bemerkenswerte Klarstellung in einer Zeit, in der verbale Entgleisungen gegen die politische Konkurrenz offenbar zum guten Ton mancher Akteure gehören.
Erste Instanz noch abgewiesen – ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Pikant ist ein weiteres Detail: In erster Instanz vor dem Landgericht Stralsund war die Klage der AfD-Politiker noch abgewiesen worden. Erst das Oberlandesgericht korrigierte diese Entscheidung. Man muss sich schon fragen, wie es sein kann, dass eine nicht belegbare Behauptung und eine glasklare Beleidigung in erster Instanz durchgewinkt werden. Es ist ein Muster, das viele Bürger längst mit Sorge beobachten – und das die Frage aufwirft, ob hierzulande noch mit gleichem Maß gemessen wird.
Eine Genugtuung für die Betroffenen
Die Klägerseite zeigte sich erleichtert. Schult, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Land, sprach von einer Genugtuung. Die Urteile untersagten unwahre Behauptungen, mit denen er persönlich angegriffen und seine charakterliche Integrität beschädigt werden sollte.
Was bleibt, ist ein bitterer Beigeschmack. Denn dieser Fall ist mehr als ein juristisches Geplänkel in der norddeutschen Provinz. Er offenbart, wie tief die Gräben in unserer politischen Kultur mittlerweile verlaufen. Wer die inhaltliche Auseinandersetzung scheut, greift offenbar lieber zur Diffamierung. Dass die Justiz hier – wenn auch erst in zweiter Instanz – eine Grenze gezogen hat, ist immerhin ein ermutigendes Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat noch nicht völlig kapituliert hat.
Ein Lehrstück über den Umgang mit politischen Gegnern
In einer gesunden Demokratie streitet man hart in der Sache, aber man respektiert die Würde des Gegenübers. Wenn jedoch Beleidigungen und unbelegte Verleumdungen zum politischen Standardrepertoire werden, dann ist etwas grundlegend ins Rutschen geraten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Umdenken anstößt – auch wenn die Erfahrung leider eher das Gegenteil vermuten lässt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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