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18.06.2025
12:37 Uhr

Wenn Kritik zur Straftat wird: AfD-Politiker wegen "Beleidigung" zu zwei Jahren Haft verurteilt

Die deutsche Justiz hat wieder zugeschlagen – diesmal traf es den fränkischen AfD-Politiker Johannes Normann. Das Amtsgericht Aschaffenburg verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil er es gewagt hatte, Politiker auf X (ehemals Twitter) zu kritisieren. Der Fall zeigt einmal mehr, wie weit die Meinungsfreiheit in Deutschland mittlerweile ausgehöhlt wurde.

Der umstrittene Paragraph 188 in Aktion

Besonders pikant: Das Gericht wendete den berüchtigten Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs an, der die "Beleidigung von Personen des politischen Lebens" unter Strafe stellt. Ein Paragraph, der in einer funktionierenden Demokratie eigentlich keinen Platz haben sollte. Doch in Deutschland des Jahres 2025 scheint die politische Elite besonderen Schutz vor unbequemer Kritik zu genießen.

Was hatte Normann eigentlich getan? Er postete ein Bild von Außenministerin Annalena Baerbock nach deren Auftritt beim World Economic Forum 2023, auf dem sie müde und zerzaust aussah. Dazu schrieb er von einem "Escort-Girl" – eine zugegeben derbe, aber im politischen Diskurs nicht unübliche Zuspitzung. Der Bezug war klar: Mehrere Medien hatten berichtet, dass während des WEF-Treffens die meisten Prostituierten in Davos ausgebucht waren.

Hausdurchsuchung und Haftbefehl wegen Tweets

Die Reaktion des Staates war unverhältnismäßig hart. Normanns Haus wurde durchsucht – man stelle sich vor: Polizeibeamte stürmen eine Wohnung, weil jemand auf Twitter geschrieben hat. Als der AfD-Politiker danach weiter seine Meinung äußerte, wurde sogar ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. In welchem Land leben wir eigentlich, wenn kritische Tweets zu Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen führen?

Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich sogar zwei Jahre und neun Monate Haft. Für Worte! Während auf deutschen Straßen die Messerkriminalität explodiert und die Täter oft mit Bewährungsstrafen davonkommen, wird ein Politiker für seine Meinungsäußerungen härter bestraft.

Die Doppelmoral der deutschen Justiz

Besonders absurd wird es, wenn man bedenkt, dass Tessa Ganserer sich selbst auf einem Fetisch-Festival in durchaus fragwürdiger Pose ablichten ließ – ein Verhalten, das für ein Mitglied des Bundestages tatsächlich diskussionswürdig ist. Doch wer das kritisiert, macht sich strafbar. Die Botschaft ist klar: Politiker dürfen sich alles erlauben, aber wehe, ein Bürger wagt es, dies zu kommentieren.

Normanns Anwalt argumentierte völlig zu Recht, dass die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Doch das Gericht sah das anders und verurteilte den AfD-Mann nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen angeblicher Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Ein Angriff auf die Demokratie

Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand unserer Demokratie. Während die Ampel-Koalition das Land an die Wand gefahren hat und die neue Große Koalition unter Friedrich Merz mit einem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen die nächsten Generationen in die Schuldenfalle treibt, werden Kritiker mundtot gemacht. Die politische Elite schützt sich mit Sondergesetzen vor dem Volkszorn, anstatt sich der berechtigten Kritik zu stellen.

Es ist kein Wunder, dass über 25 Prozent der Sitze im EU-Parlament mittlerweile von rechtskonservativen Parteien besetzt werden. Die Bürger haben genug von dieser Art der Justiz, die mit zweierlei Maß misst. Sie haben genug von Politikern, die sich selbst sakrosankt erklären und jeden Kritiker kriminalisieren.

Normann hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Man kann nur hoffen, dass eine höhere Instanz die Meinungsfreiheit wieder in den Vordergrund stellt. Denn wenn wir anfangen, Menschen für scharfe politische Kritik ins Gefängnis zu stecken, dann haben wir den Boden der Demokratie endgültig verlassen. Die Meinung unserer Redaktion deckt sich hier übrigens mit der eines Großteils des deutschen Volkes, das diese Art der politischen Justiz zunehmend ablehnt.

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