
147 Polizeieinträge, 7.250 Euro monatlich: Der unfassbare Asylskandal von Köln

Es gibt Fälle, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat bis ins Mark erschüttern. Der Fall des bosnischen Staatsangehörigen Huso B. aus Köln gehört zweifellos dazu. Was hier ans Licht kommt, liest sich wie eine Bankrotterklärung des deutschen Asyl- und Abschiebungssystems – und ist doch bittere Realität.
Ein Mann, den der Staat nicht loswird
Bereits im Jahr 2003 – also vor über zwei Jahrzehnten – sollte der heute 42-jährige Bosnier in seine Heimat nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben werden. Doch was geschah? Der Mann verschwand schlicht von der Bildfläche. Vier Jahre lang. Erst 2007 tauchte er wieder auf, klagte 2009 vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – und scheiterte. Eigentlich hätte damit das Kapitel beendet sein müssen. Eigentlich.
Stattdessen erhielt Huso B. seither immer wieder aufs Neue eine sogenannte Duldung, obwohl er nachweislich ausreisepflichtig ist. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein rechtskräftig zur Ausreise verpflichteter Mann wird vom deutschen Staat nicht nur geduldet, sondern regelrecht alimentiert – und das über Jahre hinweg.
147-mal polizeilich aktenkundig – und trotzdem geduldet
Wie ein Papier der nordrhein-westfälischen Landesregierung offenbart, ist Huso B. in sage und schreibe 147 Fällen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen aktenkundig geworden. Die Einträge im polizeilichen Informationssystem Viva zeichnen das Bild eines Mannes, der das deutsche Rechtssystem offenbar als eine Art Selbstbedienungsladen betrachtet.
Die Vorwurfsliste ist erschütternd: 80 Fälle von Diebstahl, 41 Verdachtsfälle des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, vier Betrugsfälle, drei Fälle besonders schweren Diebstahls. Hinzu kommen zwei Raubüberfälle, ein räuberischer Diebstahl, zwei gefährliche Körperverletzungen, Wohnungseinbrüche sowie zwei Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verurteilt wurde er laut Bundeszentralregister allerdings nur für elf Straftaten. Wie das möglich ist? Diese Frage dürfte sich wohl jeder rechtschaffene Bürger stellen.
7.250 Euro monatlich – vom Steuerzahler
Doch der eigentliche Skandal geht noch weiter. Huso B. und seine neunköpfige Familie bezogen von der Stadt Köln jahrelang monatlich 7.250 Euro an Unterstützungsleistungen auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes. Inzwischen erhält das Familienoberhaupt zusammen mit fünf Angehörigen Geld vom Sozialamt, während vier seiner Kinder Bürgergeld beziehen. Man fragt sich unwillkürlich: Welcher hart arbeitende deutsche Familienvater bringt netto 7.250 Euro nach Hause?
Dieser Fall ist symptomatisch für ein System, das an allen Ecken und Enden versagt. Ein ausreisepflichtiger Mann, der sich einer Abschiebung entzieht, der 147-mal polizeilich auffällig wird, der den Steuerzahler Monat für Monat Tausende Euro kostet – und den der Staat dennoch nicht des Landes verweisen kann oder will. Das ist keine Einzelfallproblematik mehr, das ist Systemversagen.
Wo bleibt der politische Wille?
Fälle wie dieser nähren das berechtigte Misstrauen der Bevölkerung gegenüber einer Politik, die seit Jahren vollmundige Versprechen zur Durchsetzung des Rechtsstaats macht, aber an der Umsetzung kläglich scheitert. Wenn selbst ein Mann mit 147 Polizeieinträgen und einer seit über 20 Jahren bestehenden Ausreisepflicht nicht abgeschoben werden kann, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht in diesem Land. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität. Dass dies nicht geschieht, ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern entspricht dem Empfinden eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die sich von der Politik im Stich gelassen fühlt.
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat angekündigt, bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen härter durchzugreifen. Ob den Worten auch Taten folgen, wird sich zeigen müssen. Fälle wie der von Huso B. werden jedenfalls der Lackmustest dafür sein, ob der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert – oder ob er endgültig zur Farce verkommen ist.

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