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04.09.2026
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170 Millionen für Epstein: Milliardär verklagt jetzt den US-Kongress

170 Millionen für Epstein: Milliardär verklagt jetzt den US-Kongress
Symbolbild: KI-generiert

Statt vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen, ging der Milliardär Leon Black vor Gericht: Der Mitgründer und frühere Chef des Finanzriesen Apollo Global Management reichte am Donnerstag in Washington Klage gegen den Oversight-Ausschuss des US-Repräsentantenhauses und dessen Vorsitzenden James Comer ein. Zur angesetzten Vernehmung im Epstein-Komplex erschien er nicht. Medienberichten zufolge tagte das Gremium trotzdem – mit einem leeren Stuhl.

Zwei Vorladungen, ein leerer Stuhl

Der Ausschuss hatte Black im Juni zwei Subpoenas zugestellt: eine für eine eidliche, auf Video aufgezeichnete Aussage, eine für die Herausgabe von Verschwiegenheitsvereinbarungen. Auslöser war Berichten zufolge, dass Black eine freiwillige Anhörung abgebrochen hatte, als das Thema NDAs aufkam.

Seine Anwältin Susan Estrich nennt das Vorgehen der Abgeordneten in einer Erklärung einen Streifzug ins Blaue:

„Der Ausschuss befindet sich auf einer Fishing Expedition, die seine Befugnisse überschreitet. Hier geht es nicht mehr darum, die Wahrheit über Epstein herauszufinden. Es geht darum, Mr. Black zu zerstören."

Die Klage argumentiert, die Vorladungen seien insoweit ungültig, als sie über den gesetzgeberischen Auftrag hinausgingen und private Informationen ohne Bezug zum Untersuchungszweck verlangten. Zudem würden Frauen bloßgestellt, die keinerlei bekannte Verbindung zu Epstein hätten. Comer konterte, Black verstecke sich hinter einem Gerichtsverfahren, statt den Amerikanern Antworten zu geben. Der ranghöchste Demokrat Robert Garcia forderte eine sofortige Abstimmung über eine Beugestrafe.

Die Zahl, die niemand erklären kann

Im Zentrum steht eine Summe, die selbst in der Welt der Wall-Street-Milliarden aus dem Rahmen fällt. Zwischen 2012 und 2017 – also nach Epsteins erster Verurteilung – flossen laut dem von Apollo beauftragten Untersuchungsbericht der Kanzlei Dechert rund 158 Millionen Dollar an den Finanzier. Die vierjährige Untersuchung von Senator Ron Wyden kommt auf etwa 170 Millionen Dollar; Garcia sprach zuletzt sogar von über 180 Millionen.

Wyden zufolge sei das rund das 60-Fache dessen, was Black anderen Beratern für vergleichbare Arbeit gezahlt habe. Black selbst erklärte dem Ausschuss im Juni, Epstein habe ein gewaltiges Erbschaftsteuerproblem gelöst, an dem sämtliche Experten gescheitert seien – und ihn zugleich getäuscht, weil die Honorare entgegen seiner Annahme nicht absetzbar gewesen seien.

„Ein Kunstwerk" – Epsteins Rechnung

Wenige Stunden vor dem leeren Stuhl veröffentlichte Bloomberg Law eine E-Mail von Mai 2016, in der Epstein sein Steuermodell mit einem Gemälde verglich: Black habe ihn beauftragt, ein Kunstwerk zu schaffen, dessen Wert jedes andere Stück seiner Sammlung bei Weitem übertreffe. Der Preis: 40 Millionen Dollar pro Jahr, „rabattiert" auf 35.

Black ist bis heute in keinem Strafverfahren beschuldigt; eine zivilrechtliche Vergewaltigungsklage gegen ihn wurde abgewiesen, Vorwürfe weist er zurück. 2023 zahlte er 62,5 Millionen Dollar an die US-Jungferninseln, um Epstein-bezogene Ansprüche beizulegen – ohne Schuldeingeständnis.

Warum das auch deutsche Sparer angeht

Der Fall wirkt wie ein Röntgenbild zweier Welten: Hier Konstruktionen, mit denen laut Wydens Auswertung des Dechert-Berichts rund eine Milliarde Dollar an Schenkung- und Erbschaftsteuer am Fiskus vorbeigeführt worden sein sollen – dort der normale Bürger, dem in Deutschland bei Erbschaft, Abgeltungsteuer und kalter Progression kein Kunstwerk hilft.

Genau dieses Gefälle nährt das Misstrauen gegenüber Institutionen. Wer sein Vermögen nicht in Steuerarchitekturen, sondern in etwas Greifbarem sichern will, greift traditionell zu physischem Gold und Silber – als nüchterne Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.

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