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358 Kinderehen im Südwesten: Fast keine wird gerichtlich aufgelöst!

358 Kinderehen im Südwesten: Fast keine wird gerichtlich aufgelöst!
Symbolbild: KI-generiert

Baden-Württemberg hat 358 Kinderehen erfasst, rechtskräftig aufgehoben wurden seit 2012 aber nur acht. Das steht in einer Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr. Die jüngste „Ehefrau“ in den Unterlagen war elf Jahre alt.

Ein Kind, verheiratet mit elf

Die Zahlen kommen vom Regierungspräsidium Tübingen, das landesweit für solche Fälle zuständig ist. Bei den acht Aufhebungen zwischen 2018 und 2024 ging es auch um die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17-jährigen Iraker. Ein Gericht löste sie 2020 auf. Schon 2018 traf es die Ehe einer 14-jährigen Afghanin mit einem 30 Jahre alten Mann.

2024 wurden zuletzt zwei Ehen aufgehoben. Eine 16-jährige Deutsche war mit einem 25-jährigen Pakistaner verheiratet, eine 16-jährige Syrerin mit einem 27-jährigen Landsmann. Das Problem kennt also keine Pass-Grenzen. Es hat aber eindeutig mit Wertvorstellungen zu tun, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen.

350 Fälle, die einfach „erledigt“ sind

Noch mehr verstören die übrigen Zahlen. 350 Fälle aus den Jahren 2015 bis 2026 führt die Behörde unter „sonstige Erledigungen“. Das klingt nach Aktenablage, nicht nach Kinderschutz. Gründe könnten laut Landesregierung etwa der Tod eines Partners sein, die inzwischen erreichte Volljährigkeit, ein Verzicht auf die Aufhebung oder eine neue Heirat im Ausland.

Auch auf dieser Liste stehen sehr junge Mädchen. Den Angaben zufolge war 2020 eine Zwölfjährige aus Afghanistan mit einem 18-Jährigen verheiratet. 2022 kam eine zwölfjährige Syrerin mit einem 28-jährigen Ehemann hinzu, 2023 eine zwölfjährige Afghanin mit einem 21-Jährigen. Dazu kommen mehrere Fälle mit 13- und 14-Jährigen.

Zur Einordnung: Seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen von 2017 gelten im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland grundsätzlich als unwirksam, wenn ein Partner bei der Hochzeit jünger als 16 war. Das Bundesverfassungsgericht verlangte 2023 Nachbesserungen bei den Folgen. Am Grundsatz hielt es fest. Was die Zahlen aus Tübingen im Alltag bedeuten, lässt sich daraus aber nicht ablesen.

Wo die Behörden lieber nicht nachzählen

Die Abgeordneten wollten auch wissen, wie viele zwangsverheiratete Schülerinnen und Schüler seit 2010 trotz Schulpflicht nicht mehr zum Unterricht kamen. Laut Kultusministerium werden diese Daten nicht erhoben. Auch in welchen Ländern die Ehen geschlossen wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Gerichtsverfahren zur Aufhebung laufen nach Angaben des Innenministeriums derzeit keine.

Dabei geht es hier nicht um Bürokratie im Kleinen, sondern um Kinder, die vielleicht still aus den Klassenzimmern verschwinden. Ein Staat, der für jede Gartenhütte ein Formular verlangt, zählt ausgerechnet hier nicht mit. Kritiker dürften darin einen gefährlichen blinden Fleck sehen.

Beratungsstelle schlägt Alarm

Die landesfinanzierte Beratungsstelle Yasemin meldete für 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle. In 80 davon drohte eine Zwangsheirat. 33 der Betroffenen waren minderjährig, vier jünger als zwölf, fünf genau zwölf und zwei 13 Jahre alt. 46 waren volljährig, ein Alter wurde nicht zugeordnet.

Ein Notfallbogen als Auslöser

Den Anstoß gab nach Angaben der Abgeordneten ein Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes von Ende Juli 2026. Er heißt „Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als nicht-betroffene Person helfen?“ und gibt unter anderem Lehrkräften Tipps an die Hand. Hat das Land dafür gezahlt? Das Innenministerium sagt nein:

„Es liegt keine finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an dem genannten Notfallbogen vor.“

Die Antwort entstand am 1. Oktober 2026 zusammen mit dem Kultus- und dem Sozialministerium. Veröffentlicht wurde sie am 7. Oktober als Drucksache 18/0529. Für viele Bürger bleibt eine einfache Frage: Wenn sich Mädchenrechte hierzulande nicht ohne Wenn und Aber durchsetzen lassen, was ist dann das Versprechen von Integration und Rechtsstaat noch wert?

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