
Angriff auf die Demokratie? Justizministerium plant Entzug der Wählbarkeit bei Volksverhetzung
Was sich derzeit im Bundesjustizministerium zusammenbraut, lässt aufhorchen – und sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Die Ampelregierung plant offenbar, bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung künftig den Entzug des passiven Wahlrechts zu ermöglichen. Ein Vorstoß, der die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung erschüttern könnte.
Brandner warnt vor „Frontalangriff auf die Opposition"
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner findet deutliche Worte für das geplante Gesetzesvorhaben. Es handele sich um einen „Frontalangriff auf die Opposition", so der Politiker. Seine Befürchtung: Künftig könnten umstrittene Meinungsäußerungen zum Anlass genommen werden, missliebige Politiker schlichtweg „zu Unwählbaren zu machen".
„Der Staat der Kartellparteien entscheidet dann, wer überhaupt auf dem Wahlzettel stehen darf. Dies ist einer Demokratie unwürdig, völlig inakzeptabel und gefährlich."
Man muss kein Anhänger der AfD sein, um die Brisanz dieser Entwicklung zu erkennen. Wenn der Staat beginnt, über die Zusammensetzung des Wahlzettels zu bestimmen, bewegen wir uns auf einem schmalen Grat zwischen Rechtsstaat und politischer Willkür.
Der Paragraf 130 – ein dehnbarer Gummiparagraf
Das Justizministerium plant konkret, dass Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe zusätzliche Nebenfolgen anordnen können. Betroffene sollen die Fähigkeit verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Doch hier liegt das Problem: Der Volksverhetzungsparagraf ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln seine vage Formulierung, die erheblichen Interpretationsspielraum lässt. Was heute noch als legitime politische Meinungsäußerung gilt, kann morgen bereits als Volksverhetzung gewertet werden. Die Grenzen verschwimmen zunehmend, und die Rechtsprechung zeigt eine beunruhigende Tendenz zur Ausweitung des Tatbestands.
Historische Parallelen drängen sich auf
Wer die deutsche Geschichte kennt, dem dürften bei solchen Plänen die Alarmglocken schrillen. Die Weimarer Republik ging nicht zuletzt daran zugrunde, dass politische Gegner mit juristischen Mitteln mundtot gemacht wurden. Natürlich hinkt jeder historische Vergleich – doch die Mechanismen der Machtkonzentration folgen oft ähnlichen Mustern.
Das Ministerium rechtfertigt sich
Das Bundesjustizministerium begründet die geplante Änderung damit, den Rechtsstaat „resilienter gegenüber politisch motivierter Volksverhetzung" machen zu wollen. Eine Formulierung, die bei genauerer Betrachtung mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet. Wer definiert, was „politisch motivierte Volksverhetzung" ist? Und wer garantiert, dass diese Definition nicht selbst politisch motiviert erfolgt?
Der Gesetzentwurf geht bezeichnenderweise über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfungen hinaus. Er befindet sich derzeit in der internen Abstimmung der Regierung. Ob und in welcher Form die Regelung tatsächlich ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, bleibt abzuwarten.
Die eigentliche Gefahr: Politisierung der Justiz
Was hier droht, ist nichts Geringeres als eine schleichende Politisierung der Justiz. Wenn Gerichte künftig darüber entscheiden, wer kandidieren darf und wer nicht, wird die Gewaltenteilung zur Farce. Die Judikative würde zum verlängerten Arm der Exekutive – ein Zustand, der in funktionierenden Demokratien eigentlich undenkbar sein sollte.
Besonders perfide erscheint der Zeitpunkt des Vorstoßes. In einer Phase, in der die Umfragewerte der Regierungsparteien im Keller sind und die Opposition erstarkt, werden plötzlich Instrumente geschaffen, die genau diese Opposition treffen könnten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Bürger müssen wachsam bleiben
Es ist an der Zeit, dass die deutschen Bürger aufwachen und erkennen, wohin die Reise geht. Stück für Stück werden demokratische Grundrechte ausgehöhlt – immer unter dem Deckmantel des Schutzes eben dieser Demokratie. Doch eine Demokratie, die ihre Kritiker mundtot macht, ist keine mehr.
Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich umgesetzt wird. Eines steht jedoch fest: Die Debatte darüber ist längst überfällig. Denn wenn wir nicht aufpassen, könnte das, was heute als Schutzmaßnahme verkauft wird, morgen zum Werkzeug der Unterdrückung werden.
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