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26.08.2026
05:38 Uhr
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Aufruhr bei der Polizeigewerkschaft: Mitglieder kehren der GdP den Rücken

Aufruhr bei der Polizeigewerkschaft: Mitglieder kehren der GdP den Rücken
Symbolbild: KI-generiert

Ein Aufsatz, ein Aufschrei – und reihenweise Austritte. Nach einem Beitrag des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Sven Hüber, in dem er vor einer möglichen „AfD-Machtergreifung“ in Sachsen-Anhalt warnte, haben mehrere Polizisten die Gewerkschaft der Polizei verlassen. Die Zahl liege im „niedrigen zweistelligen Bereich“, sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Nancy Emmel der Mitteldeutschen Zeitung.

Der Text, der das Fass zum Überlaufen brachte

Auslöser ist ein Beitrag Hübers in der August-Ausgabe des Mitgliedermagazins „Deutsche Polizei“. Darin appellierte der Funktionär an Beamte, sich im Ernstfall auf ihren Diensteid zu berufen.

„Gegen Verfassungsfeinde tritt man als Polizeibeamter ganz persönlich an, weil der geleistete Schwur es genauso vorsieht“

Und weiter: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil.“ Hüber verwies zudem auf die Remonstrationspflicht – jene beamtenrechtliche Regel, nach der Bedienstete rechtliche Bedenken gegen Anordnungen auf dem Dienstweg vorbringen müssen.

Wenn der Funktionär dem Wähler die Wahl erklärt

Besonders brisant: Polizeibeamte könnten aufgrund ihres Eides eine verfassungsfeindliche Partei weder wählen noch unterstützen oder sich in ihr engagieren, schrieb Hüber. Für viele Kollegen war damit eine rote Linie überschritten.

Einige Polizisten hätten den Text als Wahlempfehlung verstanden, so Emmel. Ihre Klarstellung fiel unmissverständlich aus: „Wir sind politisch neutral und schreiben Kollegen nicht vor, wen sie zu wählen haben“, zitiert der Bericht die stellvertretende Landesvorsitzende. Auch mehrere andere Landesverbände gingen auf Distanz.

Am Ende musste die Bundesspitze reagieren. GdP-Chef Jochen Kopelke erklärte, es sei „nicht Aufgabe der GdP, ihren Mitgliedern Wahlempfehlungen anzubieten oder sie zu belehren“. Bevormundung sei nie beabsichtigt gewesen. Gleichzeitig nannte er Hüber einen „sehr geschätzten Mitarbeiter“ und „wertvollen Beamtenrechtsexperten“. Ein Spagat, der Beobachtern eher wie Schadensbegrenzung als wie Aufklärung vorkommen dürfte.

Fünf Wochen vor der Wahl – politischer Sprengstoff

Der Zeitpunkt ist alles andere als zufällig gewählt. Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. In aktuellen Umfragen liegt die AfD Medienberichten zufolge bei rund 41 bis 42 Prozent, die regierende CDU bei etwa 23 bis 26 Prozent. Eine absolute Mehrheit gilt als möglich.

Wer in dieser Lage aus einer Gewerkschaftszeitschrift heraus Wählern in Uniform erklärt, welches Kreuz mit dem Diensteid vereinbar sei, muss sich Fragen gefallen lassen. Aus Sicht unserer Redaktion ist das Bild eindeutig: Nicht die Basis hat sich radikalisiert – die Basis hat sich gewehrt.

Alte Vorwürfe holen den Gewerkschafter ein

Hüber steht zugleich wegen seiner Vergangenheit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen in der Kritik. Ein ehemaliger Grenzsoldat wirft ihm einem Bericht zufolge unter anderem vor, an der Durchsetzung des Schießbefehls mitgewirkt und einen festgenommenen Mauerflüchtling misshandelt zu haben. Hüber weist die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. Bestätigt sind sie bislang nicht; es gilt die Unschuldsvermutung.

Bleibt eine unbequeme Beobachtung: Vertrauen in Institutionen entsteht durch Neutralität – nicht durch politische Belehrung. Der Mitgliederschwund in Sachsen-Anhalt ist dafür ein deutliches Signal.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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