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12.07.2025
08:47 Uhr

Berliner Gericht zwingt Merz-Regierung zur Aufnahme Hunderter Afghanen – Ampel-Chaos wirkt nach

Die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz steht vor ihrer ersten großen migrationspolitischen Bewährungsprobe – und diese kommt ausgerechnet aus dem rot-grün durchsetzten Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung das Auswärtige Amt dazu verpflichtet, einer afghanischen Schriftstellerin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland zu erteilen. Was auf den ersten Blick wie ein Einzelfall aussieht, könnte sich als Dammbruch erweisen: Die Entscheidung bestätigt die rechtliche Verbindlichkeit der Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm der gescheiterten Ampel-Regierung.

Das Erbe der Ampel-Schlamperei

„Die Bundesregierung ist durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden", heißt es unmissverständlich in der Gerichtsentscheidung. Diese juristische Ohrfeige trifft die neue Regierung völlig unvorbereitet. Während die Union im Wahlkampf noch vollmundig verkündete, das Aufnahmeprogramm sofort zu beenden, zeigt sich nun die bittere Realität: Was die Ampel-Chaoten versprochen haben, muss die neue Regierung ausbaden.

Besonders brisant: Rund 2400 Afghanen warten derzeit in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Viele von ihnen haben bereits Aufnahmezusagen in der Tasche – ein Geschenk der Ampel-Regierung, das nun wie ein Bumerang zurückkommt. Die Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke und findige Anwälte haben bereits eine regelrechte Klagewelle losgetreten. Etwa 40 Verfahren sind bereits anhängig, weitere sollen folgen.

Die Berliner Justiz als Einfallstor

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet ein Berliner Gericht diese Entscheidung getroffen hat. Die Hauptstadt ist seit Jahren fest in rot-grüner Hand, und das zeigt sich auch in der Zusammensetzung der Gerichte. Grüne Politiker haben in der Vergangenheit unverhohlen damit geprahlt, dass Berliner Gerichte nun „in ihrer Hand" seien. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Eine Justiz, die nicht dem Gemeinwohl der deutschen Bevölkerung verpflichtet ist, sondern einer Pro-Asyl-Agenda folgt.

Tilman Röder, ehemaliger Leiter der Fallbearbeitung beim Bundesaufnahmeprogramm, wittert bereits Morgenluft. Die Gerichtsentscheidung habe „erhebliche Signalwirkung", tönt er. Man kann sich lebhaft vorstellen, wie in den Anwaltskanzleien bereits die Champagnerkorken knallen – auf Kosten des deutschen Steuerzahlers, versteht sich.

Merz in der Zwickmühle

Die neue Bundesregierung steht nun vor einem Dilemma. Einerseits hatte man den Wählern versprochen, die unkontrollierte Zuwanderung zu beenden. Im Koalitionsvertrag mit der SPD einigte man sich darauf, das Aufnahmeprogramm für Afghanen zu beenden. Doch schon damals zeigte sich die Schwäche der Union: Man werde das Programm „soweit wie möglich beenden" – eine Formulierung, die nach Kapitulation klingt.

Detlef Seif, Obmann der Union im Innenausschuss, versucht nun Schadensbegrenzung zu betreiben. „Es handelt sich um einen Wettlauf gegen die Zeit, den uns die Ampel-Regierung mit ihrer schlampigen Arbeitsweise eingebrockt hat", erklärt er. Die Regierung müsse nun in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Rücknahme der Zusagen möglich sei. Ein bürokratischer Albtraum, der Ressourcen bindet und am Ende vermutlich wenig bringen wird.

Die perfide Strategie der Migrationsindustrie

Besonders perfide ist die Situation der afghanischen Familie, die geklagt hat. Ihre Frist zur freiwilligen Ausreise aus Pakistan ist Ende Juni verstrichen. „Die Klägerin und ihre Familie verlassen die Unterkunft nicht mehr, da die Abschiebegefahr zu groß sei", berichtet Röder mit tränenerstickter Stimme. Eine „unerträgliche Situation" sei das, besonders für die Kinder. Die emotionale Erpressung funktioniert wie immer: Mit Kindertränen lässt sich jeder Rechtsstaat aushebeln.

Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Doch auch dort dürfte die Zusammensetzung der Richterschaft kaum Hoffnung auf eine andere Entscheidung machen. Berlin bleibt Berlin – eine rot-grüne Hochburg, in der deutsche Interessen systematisch mit Füßen getreten werden.

Was bleibt zu tun?

Die neue Regierung hat noch einige Optionen, auch wenn diese begrenzt sind. So verpflichtet das Gericht zwar zur Visa-Erteilung, nicht aber zur Organisation von Charterflügen. Die Betroffenen müssten ihre Reise selbst organisieren und finanzieren – für viele eine kaum zu überwindende Hürde. Doch man darf sich keine Illusionen machen: Die Migrationsindustrie wird auch hier Wege finden, diese Hürde zu überwinden.

Was diese Entscheidung einmal mehr zeigt: Solange die Gerichte von Richtern durchsetzt sind, die einer linksgrünen Agenda folgen, wird sich an der Migrationspolitik nichts Grundlegendes ändern. Die neue Regierung muss den Mut haben, nicht nur an der Oberfläche zu kratzen, sondern das Problem an der Wurzel zu packen. Das bedeutet: Eine grundlegende Reform des Asylrechts, eine Neubesetzung der Gerichte und ein Ende der staatlichen Finanzierung von Pro-Asyl-NGOs.

Die Alternative ist klar: Deutschland wird weiter zum Sozialamt der Welt degradiert, während die eigene Bevölkerung unter steigender Kriminalität, überlasteten Sozialsystemen und kultureller Überfremdung leidet. Die Gerichtsentscheidung aus Berlin ist nur ein weiterer Sargnagel für den deutschen Rechtsstaat – es sei denn, die Regierung Merz findet endlich den Mut zu echten Reformen.

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