
Blamage für Bundesbehörde: Millionen-Bußgeld gegen Telegram scheitert an peinlichem Anfängerfehler
Man könnte meinen, dass eine Bundesbehörde, die Bußgelder in Millionenhöhe verhängen möchte, zumindest die grundlegendsten Hausaufgaben erledigt. Doch weit gefehlt: Das Bundesamt für Justiz hat sich mit seinem Versuch, den Messengerdienst Telegram zur Kasse zu bitten, bis auf die Knochen blamiert. Das Amtsgericht Bonn hob die beiden Bußgeldbescheide über mehr als fünf Millionen Euro kurzerhand auf – und zwar aus einem Grund, der an Dilettantismus kaum zu überbieten ist.
Der falsche Empfänger: Ein Fehler wie aus dem Lehrbuch
Die Justizbehörde hatte Telegram vorgeworfen, keine Möglichkeit eingerichtet zu haben, um rechtswidrige Inhalte auf der Plattform melden zu können. Zudem habe das Unternehmen keinen rechtlichen Vertreter in Deutschland bestimmt – beides Verstöße gegen das berüchtigte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, jenes Instrument, das Kritiker seit jeher als Zensurwerkzeug brandmarken.
Doch bevor es überhaupt zur inhaltlichen Prüfung kam, stolperte das Bundesamt für Justiz über seine eigene Nachlässigkeit. Die Bußgeldbescheide wurden nämlich an die Telegram FZ-LLC adressiert – ein Unternehmen, das zwar online als Betreiber der App auftritt, jedoch nicht die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle über den Dienst innehat. Diese liegt, wie das Gericht feststellte, bei der Telegram Messenger Inc.
Ein Blick in die Datenschutzerklärung hätte genügt
Besonders pikant: Das Amtsgericht Bonn wies das Bundesamt für Justiz darauf hin, dass ein simpler Blick in die Datenschutzerklärung der App ausgereicht hätte, um den korrekten Adressaten zu ermitteln. Ein Vorgang, der selbst für einen juristischen Laien keine unüberwindbare Hürde darstellen dürfte. Für eine Bundesbehörde, die mit dem Anspruch auftritt, Tech-Giganten in die Schranken zu weisen, ist dies ein Armutszeugnis sondergleichen.
Die von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei hatte ursprünglich argumentiert, dass der Messengerdienst gar kein konventionelles soziales Medium sei und deshalb nicht unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz falle. Doch zu dieser durchaus interessanten Rechtsfrage musste das Gericht gar nicht erst Stellung nehmen – der Formfehler des Bundesamtes machte jede weitere Prüfung überflüssig.
Staatlicher Kontrollwahn trifft auf bürokratische Inkompetenz
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand deutscher Behörden. Während der Staat mit immer schärferen Gesetzen versucht, die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken, scheitert er an den simpelsten administrativen Aufgaben. Telegram-Gründer Pawel Durow hatte der EU bereits im vergangenen Jahr vorgeworfen, Druck auf ihn ausgeübt zu haben, um – wie er es formulierte – „regierungsfeindliche Inhalte" löschen zu lassen. Der Digital Services Act der EU diente dabei als rechtliche Keule.
Auch die Bundesregierung drohte mehrfach mit Maßnahmen gegen Telegram, da der Messengerdienst nicht mit dem Bundesamt für Justiz kooperierte. Dass ausgerechnet jene Behörde, die anderen Unternehmen mangelnde Sorgfalt vorwirft, selbst nicht in der Lage ist, den richtigen Adressaten für ihre Bescheide zu ermitteln, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Symptom eines größeren Problems
Dieser Vorfall ist mehr als nur eine peinliche Anekdote. Er offenbart die fundamentale Diskrepanz zwischen dem Anspruch des Staates, das Internet zu regulieren, und seiner tatsächlichen Kompetenz, dies auch nur ansatzweise professionell umzusetzen. Während der Bürger bei der kleinsten Unregelmäßigkeit in seiner Steuererklärung mit der vollen Härte des Finanzamtes rechnen muss, leistet sich das Bundesamt für Justiz bei einem Millionen-Verfahren einen Fehler, der jedem Berufsanfänger die Karriere kosten würde.
Die Frage, wer letztlich die Verfahrenskosten für dieses bürokratische Desaster trägt, dürfte den Steuerzahler interessieren. Doch eine Antwort darauf wird er vermutlich vergeblich suchen – Verantwortung zu übernehmen gehört bekanntlich nicht zu den Stärken deutscher Behörden.

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