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Kettner Edelmetalle
25.02.2026
20:42 Uhr

Brandenburg stoppt Windkraft-Wildwuchs: SPD und CDU ziehen die Notbremse

Was sich in Brandenburg derzeit abspielt, ist ein politisches Lehrstück – über zerbrochene Bündnisse, pragmatische Neuordnung und die Grenzen landespolitischer Gestaltungsmacht. Nach dem Scheitern der Koalition mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Januar 2026 haben SPD und CDU im Brandenburger Landtag ein Windkraft-Moratorium beschlossen. Neue Anlagen dürfen bis Ende Januar 2027 nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten genehmigt werden. Ein überfälliger Schritt – der allerdings bei genauerer Betrachtung mehr Symbolik als Substanz bietet.

Koalitionsbruch als Katalysator

Die Vorgeschichte liest sich wie ein politischer Krimi. Nachdem mehrere BSW-Abgeordnete ihre Partei verlassen hatten, verlor das rot-lilafarbene Bündnis seine parlamentarische Mehrheit. Finanzminister Robert Crumbach wechselte kurzerhand vom BSW zur SPD – ein Vorgang, der in seiner Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Die Opposition forderte Neuwahlen. Vergeblich. Stattdessen suchte die SPD den Schulterschluss mit der CDU, die sich bereitwillig in die Regierungsverantwortung locken ließ, anstatt auf den Wählerwillen zu pochen.

Formell mag das alles korrekt sein. Mehrheiten können sich im parlamentarischen System neu bilden. Doch politisch bleibt ein bitterer Beigeschmack: Die Bürger Brandenburgs wurden nicht gefragt, ob sie diese neue Konstellation überhaupt wollen. Die CDU hätte auf Neuwahlen bestehen können – und müssen. Sie entschied sich für den bequemeren Weg.

Ein Moratorium mit angezogener Handbremse

Das Windkraft-Moratorium selbst betrifft vor allem Regionen wie Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel, in denen noch keine verbindlichen Regionalpläne existieren. In der Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming, wo bereits beschlossene Pläne gelten, ändert sich schlicht nichts. Der Kern der Regelung: Keine neuen Genehmigungen außerhalb von Vorranggebieten. Keine Rückwirkung. Laufende und bereits genehmigte Verfahren bleiben unangetastet.

Genau hier setzt die berechtigte Kritik von AfD und BSW an. Ein Moratorium, das bestehende Projekte nicht stoppt, gleicht einem Regenschirm mit Löchern – besser als nichts, aber bei Starkregen hoffnungslos überfordert. Die Windräder, die den Bürgern in der Uckermark und anderswo bereits auf die Pelle rücken, drehen sich munter weiter. Und jene Anlagen, deren Genehmigungsverfahren bereits laufen, werden ebenfalls gebaut werden.

Bundesrecht als unüberwindbare Hürde

SPD und CDU verweisen auf die rechtlichen Grenzen ihres Handelns – und haben damit einen Punkt. Windkraftanlagen werden überwiegend nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Bundesrecht bricht Landesrecht. Ein rückwirkender Eingriff in laufende bundesrechtliche Verfahren wäre juristisch angreifbar gewesen und hätte Brandenburg vermutlich teure Schadenersatzklagen beschert.

Die AfD-Fraktion ging konsequenterweise einen Schritt weiter und brachte einen Antrag für eine Bundesratsinitiative ein. Das Ziel: die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich auf Bundesebene einzuschränken. Nur dort, so die nachvollziehbare Argumentation, könne man die Genehmigungspraxis tatsächlich verändern. Der Antrag fand keine Mehrheit – was einmal mehr zeigt, dass die etablierten Parteien zwar gerne über Bürgernähe reden, aber vor den wirklich unbequemen Entscheidungen zurückschrecken.

Symbolpolitik statt Kurswechsel

In der Prignitz zeigt sich exemplarisch, wie begrenzt die Wirkung des Moratoriums tatsächlich ist. Dort wurde zwar im Regionalplanentwurf das Vorranggebiet „Seetz-Mankmuß" nach zahlreichen Bürgereinwendungen gestrichen – ein Beleg dafür, dass demokratische Beteiligung durchaus Früchte tragen kann. Doch auch diese Entscheidung betrifft nur die zukünftige Flächenkulisse, nicht bereits erteilte Genehmigungen.

Letztlich ist das Gesetz vor allem eines: ein Stabilitätssignal nach dem Koalitionsbruch. SPD und CDU demonstrieren Handlungsfähigkeit in einer Phase politischer Unsicherheit. Einen echten energiepolitischen Kurswechsel markiert es nicht. Die strukturellen Rahmenbedingungen bleiben bundesrechtlich gesetzt – und damit in den Händen einer Bundesregierung, die unter Friedrich Merz zwar konservativer auftritt als ihre Vorgängerin, aber mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen und der im Grundgesetz verankerten Klimaneutralität bis 2045 durchaus fragwürdige Prioritäten setzt.

Für die Brandenburger Bürger, die sich gegen die immer näher rückenden Windräder wehren, bleibt das Moratorium ein Tropfen auf den heißen Stein. Was es bräuchte, wäre eine grundlegende Neubewertung der Energiepolitik – eine, die nicht ideologisch getrieben ist, sondern die Interessen der ländlichen Bevölkerung, den Schutz der Landschaft und eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse in den Mittelpunkt stellt. Davon sind wir in Deutschland leider noch weit entfernt.

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