
Brandenburger Machtpoker: Wenn Gesetze nach Bedarf umgeschrieben werden
Was sich derzeit im Brandenburger Landtag abspielt, offenbart in erschreckender Deutlichkeit, wie weit sich Teile der politischen Klasse vom demokratischen Grundverständnis entfernt haben. SPD und CDU planen eine Änderung des Fraktionsgesetzes, die in ihrer Dreistigkeit kaum zu überbieten ist – und die dem ohnehin angeschlagenen Vertrauen der Bürger in die parlamentarische Demokratie einen weiteren schweren Schlag versetzen dürfte.
Die „Lex AfD" – ein Gesetz nach Gutsherrenart
Die Vorgeschichte ist bezeichnend für den Umgang der etablierten Parteien mit demokratischen Spielregeln. Ursprünglich wurde die sogenannte „Lex AfD" eingeführt, um zu verhindern, dass sich Abgeordnete einer gemeinsamen Liste in mehrere Fraktionen oder Gruppen aufspalten können. Der erklärte Zweck: Man wollte verhindern, dass AfD-Dissidenten durch Gruppenbildung zusätzliche Steuermittel abgreifen. Damals, so hieß es, sei diese Regelung verfassungsrechtlich völlig unbedenklich.
Nun aber, da dieselbe Regelung plötzlich drei ehemaligen BSW-Abgeordneten im Wege steht, die sich als Gruppe „Wir für Brandenburg" zusammenschließen wollen, entdeckt man auf einmal verfassungsrechtliche Bedenken. Der fraktionslose Abgeordnete André von Ossowski argumentiert in seinem Gesetzentwurf mit dem „freien Mandat" und der „Assoziierungsfreiheit". Welch wundersame Wandlung der rechtlichen Einschätzung!
Millionen für den Machterhalt
Was bei dieser Debatte gerne unter den Tisch gekehrt wird: Es geht um erhebliche Summen aus Steuergeldern. Eine anerkannte parlamentarische Gruppe erhält Grundbeträge, Kopfpauschalen und selbst in der Opposition zusätzliche Zuschläge – wir sprechen hier von mehreren hunderttausend Euro jährlich. Geld, das einem fraktionslosen Abgeordneten nicht zur Verfügung stünde.
In Zeiten prognostizierter Milliarden-Defizite in den öffentlichen Haushalten ist dies ein verheerendes Signal an die Steuerzahler. Während der normale Bürger jeden Cent zweimal umdrehen muss, bedienen sich Politiker großzügig aus der Staatskasse – und ändern dafür notfalls die Gesetze.
Der wahre Grund: Eine Koalition ohne Wählermandat
Man muss wahrlich kein Zyniker sein, um die wahren Beweggründe hinter diesem Manöver zu erkennen. Eine Koalition aus SPD und CDU verfügt nach der Landtagswahl über keine eigene Mehrheit im brandenburgischen Landtag. Erst durch die Fraktionswechsler und die Unterstützung der geplanten Ex-BSW-Gruppe wird eine solche Konstellation rechnerisch möglich.
Im Klartext bedeutet dies: Brandenburg könnte eine Regierung bekommen, die die Wähler so nicht gewollt haben. Die Mehrheitsverhältnisse werden nicht an der Wahlurne entschieden, sondern durch Fraktionswechsel und nachträgliche Gesetzesänderungen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht jedes demokratisch denkenden Bürgers.
Die Scheinheiligkeit kennt keine Grenzen
Die Doppelmoral der beteiligten Akteure ist atemberaubend. Als es darum ging, eine Gruppenbildung durch AfD-Abgeordnete zu verhindern, war die Einschränkung der Assoziierungsfreiheit kein Problem. Nun, da dieselbe Regelung Abgeordneten im Wege steht, die mutmaßlich in Koordination mit der SPD aus dem BSW ausgetreten sind, werden plötzlich verfassungsrechtliche Bedenken entdeckt.
Das BSW hat völlig recht, wenn es von einem „Austausch einer ‚Lex AfD' gegen eine ‚Lex Wir für Brandenburg'" spricht. Regeln gelten offenbar nur so lange, wie sie den Mächtigen nützen. Wer die richtigen Verbündeten hat, für den werden die Spielregeln eben angepasst.
Der eigentliche Profiteur: Die AfD
Die bittere Ironie dieses politischen Schauspiels liegt darin, dass am Ende ausgerechnet jene Partei profitiert, die man mit der ursprünglichen Regelung treffen wollte. Jede weitere Demonstration politischer Beliebigkeit und jedes weitere Manöver, das den Wählerwillen zur Verfügungsmasse macht, stärkt jene Kräfte, die vom Verdruss an der parlamentarischen Demokratie profitieren.
Die AfD muss nichts tun. Sie muss nur zusehen, wie sich die anderen selbst demontieren – und das bürgerlich-parlamentarische System gleich mit. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben bei der Landtagswahl für bestimmte Parteien und Programme gestimmt. Was sie bekommen, ist etwas völlig anderes: eine Regierung, die auf Fraktionswechseln beruht, und Gesetze, die nach Bedarf umgeschrieben werden.
Wenn dieses Vorhaben umgesetzt wird, bekommen die Brandenburger eine Regierung, die sie mit ihrem Votum explizit nicht wollten. Und die Akteure dieser Regierung lassen das Volk für ihren Missbrauch politischer Macht auch noch zahlen.
Es ist höchste Zeit, dass die Bürger dieses Landes aufwachen und erkennen, wie wenig ihr Wille an der Wahlurne noch zählt, wenn es um den Machterhalt der etablierten Parteien geht. Brandenburg ist dabei nur ein besonders dreistes Beispiel für einen Trend, der das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen nachhaltig zerstört.

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