
Bundesrat will "sexuelle Identität" ins Grundgesetz schmuggeln – Ein gefährlicher Angriff auf Vernunft und Rechtssicherheit
Der Bundesrat hat am 26. September beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme der "sexuellen Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Antidiskriminierungsvorhaben daherkommt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als brandgefährliches trojanisches Pferd, das die Grundfesten unserer Rechtsordnung erschüttern könnte.
CDU als Steigbügelhalter der Woke-Ideologie
Besonders bitter: Die treibende Kraft hinter diesem Vorstoß sind ausgerechnet CDU-geführte Länder. Das Land Berlin unter Kai Wegner (CDU) hatte den Antrag initiiert, dem sich auch die CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Daniel Günther anschlossen. "Der heutige Beschluss des Bundesrats ist ein wichtiges Signal für Respekt und Gleichbehandlung", tönte Wegner vollmundig. Man fragt sich unwillkürlich: Hat die einstmals konservative Union jeden Kompass verloren?
Während Deutschland mit unkontrollierter Migration, wirtschaftlicher Schwäche und explodierenden Schulden kämpft, beschäftigt sich die Politik lieber mit ideologischen Luftschlössern. Die neue Regierung unter Friedrich Merz, die eigentlich angetreten war, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen, lässt sich von der Woke-Lobby vor sich hertreiben.
Der gefährliche Unterschied zwischen "Orientierung" und "Identität"
Der Begriff "sexuelle Identität" ist keineswegs harmlos. Er verdrängt zunehmend den Ausdruck "sexuelle Orientierung" – und das hat System. Während eine Orientierung eine Ausrichtung impliziert, die sich im Laufe des Lebens ändern kann, suggeriert "Identität" etwas Unveränderliches, Sakrosanktes. Mit diesem semantischen Trick entziehen sich sexuelle Minderheiten jeglicher kritischen Betrachtung.
Besonders perfide wird es im Kontext der Transideologie. Wenn die eigene Geschlechtlichkeit als reines Gefühl definiert wird, losgelöst von jeder biologischen Realität, und dies Verfassungsrang erhält, werden Eltern, Ärzte und Therapeuten praktisch mundtot gemacht. Wer dann noch versucht, Kinder vor dem Zugriff des Transaktivismus zu schützen, könnte sich schnell als Verfassungsfeind wiederfinden.
Das Selbstbestimmungsgesetz als Warnung
Die Erfahrungen mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollten eigentlich Warnung genug sein. Alle Befürchtungen der Kritiker haben sich bewahrheitet: Männer dringen in Frauenräume ein, Kriminalstatistiken werden verfälscht, weil biologische Männer ihre Straftaten als "Frauen" begehen, und das System wird schamlos ausgenutzt. Doch statt aus diesen Fehlern zu lernen, will der Bundesrat nun die nächste Stufe zünden.
Ein Freifahrtschein für alle möglichen "Identitäten"?
"Sexuelle Identität" ist ein sogenanntes "Weaselword" – ein Begriff, der alles und nichts bedeuten kann. Was ist mit Pädophilie, Zoophilie oder Inzest? Gehören diese nicht auch zur "sexuellen Identität" der Betroffenen? Sobald dieser schwammige Begriff Verfassungsrang hat, müssen entsprechende Gruppen nur noch darauf hinwirken, dass ihre Vorlieben als solche anerkannt werden – und schon können sie sich auf den Grundgesetzschutz berufen.
Das mag nach Alarmismus klingen, doch die Realität zeigt: Was gestern noch undenkbar war, ist heute Gesetz. Die schleichende Normalisierung immer absurderer Forderungen folgt einem klaren Muster.
Die Slowakei zeigt, wie es richtig geht
Während Deutschland sich in ideologischen Grabenkämpfen verliert, beweist die kleine Slowakei Rückgrat. Am selben Tag, als der deutsche Bundesrat seinen unseligen Beschluss fasste, bestätigte das slowakische Parlament die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen verfassungsrechtlich. Zusätzlich wurden ein Verbot der Leihmutterschaft und die Elternrechte in Bezug auf Sexualkunde verankert – wenn auch nur mit einer Stimme Mehrheit.
Die slowakischen Abgeordneten hatten den Mut, dem Zeitgeist zu trotzen und ihr Land auf einer vernunftbasierten, unideologischen Basis zu ordnen. Ein Vorbild, von dem deutsche Politiker lernen könnten – wenn sie denn wollten.
Zivilgesellschaftlicher Widerstand formiert sich
Immerhin regt sich Widerstand. Der Verein Frauenheldinnen hat sich mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Darin heißt es unmissverständlich: "Die geplante Aufnahme der sogenannten 'sexuellen Identität' in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes verwässert den klaren, geschlechtsbasierten Schutz von Frauen, Mädchen sowie homo- und bisexuellen Menschen."
Der Verein weist zurecht darauf hin, dass das Vorhaben gegen das Gebot der Normenklarheit verstößt und ein wissenschaftlich fragwürdiges Konstrukt über das biologische Geschlecht stellt. Das Grundgesetz dürfe nicht ausgehöhlt werden.
Die wahre Agenda hinter der Initiative
Wenn laut Umfragen nur 47 Prozent der Bürger das Selbstbestimmungsgesetz befürworten und 65 Prozent die Gendersprache ablehnen, wird klar: Es geht hier nicht um den Schutz von Minderheiten. Es geht darum, eine Ideologie gegen den Willen der Mehrheit durchzudrücken. Sobald "sexuelle Identität" im Grundgesetz steht, kann jede Kritik daran als verfassungsfeindlich gebrandmarkt werden.
Die Folgen wären verheerend: Der Verfassungsschutz könnte gegen jeden vorgehen, der es wagt, biologische Realitäten zu benennen oder die Transideologie zu hinterfragen. Ein Meinungskorridor, der jetzt schon eng ist, würde zur Nadelöhr.
Für die Verfassungsänderung bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Es liegt nun an den Abgeordneten, diesem ideologischen Wahnsinn Einhalt zu gebieten. Deutschland braucht keine schwammigen Identitätsbegriffe im Grundgesetz, sondern eine Politik, die sich an Fakten und nicht an Gefühlen orientiert. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Verfassung klar, eindeutig und frei von ideologischen Nebelkerzen bleibt.
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