
Bundesverwaltungsgericht zwingt Bayern zur Überprüfung: Erfüllt der BR seinen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung?
Ein bemerkenswerter Erfolg für eine bayerische Bürgerin, die sich gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Wehr setzt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die bayerischen Gerichte in ihre Schranken weist. Die Richter rügten, dass die Vorinstanzen geltendes Bundesrecht verkannt hätten – nun müsse endlich geprüft werden, ob der Bayerische Rundfunk tatsächlich seinen gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung erfülle.
David gegen Goliath: Eine Bürgerin kämpft sich durch alle Instanzen
Die mutige Klägerin aus Bayern hatte sich geweigert, weiterhin Rundfunkbeiträge zu zahlen. Ihr Vorwurf wiegt schwer: Der Bayerische Rundfunk verstoße systematisch gegen seine Pflicht zur vielfältigen und ausgewogenen Berichterstattung. Was folgte, war ein zäher Kampf durch sämtliche Instanzen der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit – bis der Fall schließlich Anfang Oktober vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht landete.
Das am Mittwoch verkündete Urteil dürfte in den Chefetagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für erhebliche Unruhe sorgen: Das Leipziger Gericht hob die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kurzerhand auf und verwies den Fall zurück. Ein deutliches Signal, dass die bisherige Praxis der Gerichte, Beschwerden über mangelnde Ausgewogenheit einfach abzubügeln, nicht länger hinnehmbar sei.
Bundesverfassungsgericht als Richtschnur ignoriert
Besonders brisant: Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hätten die bayerischen Richter ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 schlichtweg verkannt. Dieses Urteil präzisiere die Anforderungen an staatsferne, vielfältige und ausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass ausgerechnet bayerische Gerichte diese höchstrichterlichen Vorgaben ignorierten, wirft kein gutes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz im Freistaat.
Wissenschaftliche Studien sollen Klarheit bringen – aber wer erstellt sie?
Die bayerischen Instanzen stehen nun vor einer Mammutaufgabe: Sie müssen prüfen, ob der Bayerische Rundfunk über einen längeren Zeitraum tatsächlich gegen seine Pflicht zur Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen habe. Dafür sollen wissenschaftliche Studien über einen Zeitraum von zwei Jahren erstellt werden, die das Programmangebot systematisch untersuchen.
Doch hier liegt der Hase im Pfeffer: Wer wird diese Studien durchführen? Werden es wirklich unabhängige Wissenschaftler sein, oder greift man auf die üblichen Verdächtigen zurück, die dem öffentlich-rechtlichen System nahestehen? Die Gefahr einer Gefälligkeitsstudie liegt auf der Hand. Zwei Jahre Zeit bedeuten auch: Zwei weitere Jahre, in denen die Bürger zur Kasse gebeten werden für ein Programm, dessen Ausgewogenheit mehr als fraglich erscheint.
Der ÖRR verteidigt sich reflexartig
Wenig überraschend reagierte der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den üblichen Beschwichtigungsformeln. Man verweise auf den verfassungsrechtlichen Auftrag und betone, diesem umfassend nachzukommen. Eine Selbsteinschätzung, die angesichts der täglichen Realität in ARD und ZDF wie blanker Hohn klingt. Wer regelmäßig die Nachrichtensendungen, Talkshows und politischen Magazine verfolgt, kann über solche Behauptungen nur den Kopf schütteln.
Ein Pyrrhussieg oder der Anfang vom Ende?
Kritische Beobachter sehen in dem Urteil vor allem eines: geschicktes Zeitspiel. Die heiße Kartoffel wurde elegant zurück nach Bayern gespielt, wo sie nun weitere Jahre vor sich hin köcheln kann. Dass ausgerechnet die Revisionsinstanz, die keine eigene Sachverhaltsaufklärung betreiben dürfe, den Fall zurückverweisen musste, mag juristisch korrekt sein – politisch ist es ein Armutszeugnis.
Dabei wäre die Beweisführung eigentlich ein Kinderspiel: Man müsste nur die Gästelisten der großen Talkshows analysieren, die Themensetzung der Nachrichtensendungen untersuchen oder die politische Schlagseite der Kommentare dokumentieren. Dass es dafür zweijährige Studien brauchen soll, grenzt an Realsatire.
Die wahre Lösung liegt in der Politik
Während sich die Gerichte die Bälle zuspielen, wächst in der Bevölkerung der Unmut über die Zwangsfinanzierung eines Rundfunks, der längst seine Neutralität verloren hat. Die wahre Lösung kann nur politisch erfolgen: Eine grundlegende Reform oder besser noch die Abschaffung des antiquierten Beitragssystems. Dass mittlerweile über 25 Prozent der Sitze im EU-Parlament von rechtskonservativen und konservativen Parteien besetzt werden, zeigt den Stimmungswandel in der Bevölkerung.
In Sachsen-Anhalt könnte schon bald der erste Dominostein fallen, wenn es zu einem Regierungswechsel kommt. Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags durch ein Bundesland würde das gesamte System ins Wanken bringen. Bis dahin bleibt der mutigen Klägerin aus Bayern nur zu wünschen, dass sie einen langen Atem hat – und dass die versprochenen Studien tatsächlich die Wahrheit ans Licht bringen, die jeder aufmerksame Medienkonsument längst kennt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich von seinem Auftrag zur Ausgewogenheit meilenweit entfernt.
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