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04.10.2026
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Corona-Aufarbeitung in Sachsen: Vier Millionen Seiten, kaum Antworten

Corona-Aufarbeitung in Sachsen: Vier Millionen Seiten, kaum Antworten
Symbolbild: KI-generiert

Halbzeit im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags: Seit Januar 2025 haben 18 Abgeordnete in 13 Sitzungen Sachverständige und Zeugen befragt. Eine echte Zwischenbilanz will aber kaum jemand ziehen. Dabei stehen die heikelsten Fragen noch aus, etwa die Zwangsunterbringung eines 14-Jährigen.

Ein Gremium wie ein Gerichtssaal

Kameras und Aufnahmegeräte sind verboten, erlaubt sind nur handschriftliche Notizen. Zeugen werden wie vor Gericht zur Wahrheit ermahnt. Ein öffentliches Protokoll gibt es nicht. Im Ausschuss sitzen sieben Abgeordnete der CDU, sechs der AfD, zwei des BSW sowie je einer von SPD, Grünen und Linken.

Durchgesetzt haben das Gremium AfD und BSW. Laut Medienberichten hätte CDU und SPD eine Enquete-Kommission genügt, die hinter verschlossenen Türen tagt. Ein Untersuchungsausschuss kann dagegen Zeugen laden und Beweismittel anfordern. Für die Regierung ist er damit deutlich unbequemer.

Die Akten: ein Berg, der sich kaum abtragen lässt

Allein in Sachsen starben 17.939 Menschen an oder mit Corona. Zur Pandemie gibt es dort Berichten zufolge rund eine Million Dokumente mit etwa vier Millionen Seiten. Mehrere Fraktionen klagen, dass sie die Akten nur digital einsehen dürfen. Die Dateien seien nicht maschinenlesbar, Kopien seien wegen des Datenschutzes verboten. Ein Abgeordneter räumte ein, dass man bei rund 30 Sitzungstagen unmöglich alles sichten könne. Gründliche Aufklärung sieht anders aus.

Bemerkenswert ist ein Vergleich, der in den Berichten auftaucht: Ministerien und Staatskanzlei beschäftigen 113 Beauftragte, unter anderem für Gleichstellung und Datenschutz. Einen Beauftragten für die Aufarbeitung der Pandemie gibt es nicht. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte die harten Maßnahmen damals verteidigt. Später forderte er öffentlich eine „schonungslose Aufklärung“.

„Lassen Sie diese Zweifel“

Für Aufsehen sorgte der Virologe Christian Drosten. Er war dreimal als Sachverständiger geladen. Auf Fragen zum Fremdschutz durch die Impfung antwortete er Berichten zufolge:

„Wir müssen nicht darüber diskutieren, ob die Impfung die Übertragung unterbricht. Wir haben die Daten.“

Auch über die Übersterblichkeit gebe es nach seiner Darstellung keine zwei Meinungen. Den Ausschussmitgliedern blieb besonders ein Satz im Gedächtnis: „Lassen Sie diese Zweifel.“ Genau mit diesem Satz tun sich viele Bürger schwer, die zwei Jahre lang Grundrechtseingriffe hingenommen haben.

Widerspruch aus der Wissenschaft

Der Virologe Alexander Kekulé sah das anders. Vor allem im zweiten Lockdown habe man Fehler gemacht, sagte er. Im Herbst 2020 habe es Alternativen gegeben, etwa Schutzkonzepte für Altenheime. Seiner Ansicht nach hätten Politiker oft schlechten Rat bekommen, weil einzelne Wissenschaftler Vorschläge machten, die vorher niemand gründlich diskutiert habe.

Noch weiter ging Henrik Ullrich, Chefradiologe am Collm Klinikum Oschatz. Nach seinen eigenen Klinikdaten sei nur bei einem Drittel der positiv getesteten Patienten tatsächlich Covid-19 diagnostiziert worden. Zudem hätten mit mRNA-Impfstoffen Geimpfte in seiner Klinik schlechtere Verläufe gehabt. Das sind Einzelbefunde eines Hauses und keine breite Studie. Dennoch stellt sich die Frage, warum solche Daten in der Corona-Politik offenbar keine Rolle spielten.

Impfschäden, Zwangsunterbringung und ein fader Beigeschmack

Der Kommunale Sozialverband Sachsen meldete bis Ende August 845 Entschädigungsverfahren wegen Impfungen. Anerkannt wurden nur 33. Mit rund 4 Prozent liegt Sachsen damit unter dem Bundesschnitt von 6,2 Prozent. In drei Fällen wurde ein Zusammenhang zwischen Impfung und Tod bestätigt.

Weiter ungeklärt ist ein Fall aus dem Jahr 2021. Ein 14-Jähriger aus der Lausitz wurde damals zwölf Tage lang in einer Dresdner Einrichtung zwangsuntergebracht, direkt neben der Justizvollzugsanstalt Hammerweg. Er hatte gegen Quarantäneauflagen verstoßen. Wer die Unterbringung angeordnet hat, ist bis heute offen. Das Sozialministerium erklärt sich für nicht zuständig.

Die Bürger erwarten Antworten. In einer MDR-Umfrage aus dem Jahr 2024 gaben 62 Prozent an, die Maßnahmen seien zu weit gegangen. Ullrich hat nach seiner Anhörung jedoch den Eindruck, dass im Ausschuss „eher Ablehnung als der Wunsch einer Aufarbeitung“ vorherrsche. Ob dieser Eindruck stimmt, zeigt sich spätestens mit dem Abschlussbericht im Jahr 2029.

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