
Correctiv klammert sich an die nächste Instanz: Die „Geheimplan"-Lüge soll weiterleben
Man könnte es fast bewundern – diese unerschütterliche Hartnäckigkeit, mit der sich die selbsternannte Rechercheplattform Correctiv gegen die juristische Realität stemmt. Nach der vernichtenden Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin, das zentrale Behauptungen der berüchtigten „Geheimplan"-Story als „unwahr" und „aus der Luft gegriffen" klassifizierte, legt das Portal nun Berufung ein. Der Kampf um die wohl folgenreichste Medienmanipulation der jüngeren deutschen Geschichte geht damit in die nächste Runde.
Ein Gericht rechnet ab – Correctiv will es nicht wahrhaben
Zur Erinnerung: Im Januar 2024 veröffentlichte Correctiv eine Geschichte über ein angebliches „Geheimtreffen" in Potsdam, bei dem vermeintliche „Deportationspläne" geschmiedet worden seien. Die Berichterstattung löste eine beispiellose Mobilisierungswelle aus. Hunderttausende gingen auf die Straßen, Politiker überboten sich in Empörungsbekundungen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk übernahm die Darstellung praktisch ungeprüft. Es war ein medialer Tsunami – gebaut auf Sand, wie sich nun herausstellt.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte gegen Correctiv geklagt und im März vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Das Gericht untersagte der Redaktion zentrale Teile ihrer Berichterstattung. Nun liegt die ausführliche Urteilsbegründung vor, und sie liest sich wie eine Abrechnung mit dem, was manche als investigativen Journalismus bezeichnen würden.
„Aus der Luft gegriffen" – das Gericht findet deutliche Worte
Das Landgericht Berlin stellte unmissverständlich fest: Es sei unwahr, dass der Aktivist Martin Sellner im Rahmen seines Vortrags in Potsdam eine „Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland" angestrebt oder vertreten habe. Weder habe Sellner den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch die Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert – dies sei, so das Gericht, unstrittig. Selbst Correctiv habe diese Tatsachenbehauptung nicht verteidigt, sondern sich auf die abenteuerliche Ausflucht zurückgezogen, es habe sich lediglich um eine „Meinungsäußerung" gehandelt.
Doch auch diesen Rettungsversuch zerpflückte das Gericht mit chirurgischer Präzision. Selbst als Meinungsäußerung wäre die Darstellung „aus der Luft gegriffen" gewesen, da ihr „wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte." Mit anderen Worten: Correctiv hat nicht nur falsch berichtet – die Plattform hat eine Erzählung konstruiert, die mit der Realität schlicht nichts zu tun hatte.
Auch der angebliche „Masterplan" gegen das Grundgesetz: eine Erfindung
Besonders brisant ist die Feststellung des Gerichts zur Behauptung, der angebliche „Masterplan" von Potsdam sei „ein Plan, um die Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen". Das Gericht untersagte auch diese Darstellung und begründete dies damit, dass die Tatsachengrundlage für eine solche Wertung völlig fehle. Nichts, was in Potsdam gesagt worden sei, erlaube diese Einordnung. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Rechercheplattform, die sich selbst als Bollwerk der Demokratie inszeniert, wird von einem deutschen Gericht der systematischen Falschdarstellung überführt.
Auch im Fall der Klägerin Gerrit Huy persönlich stellte das Gericht klar: Die Behauptung von Correctiv, die AfD-Abgeordnete habe darüber gesprochen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen", sei unwahr. Frau Huy habe unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt.
Die Berufung: Flucht nach vorn oder Realitätsverweigerung?
Trotz dieser vernichtenden juristischen Niederlage gibt sich Correctiv kämpferisch. Chefredakteur Justus von Daniels erklärte gegenüber der dpa, die „Bewertung der Pressekammer" verharmlose „den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner". Die Rechercheplattform wehre sich dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche nicht mehr veröffentlichen zu dürfen. Es ist eine bemerkenswerte Strategie: Ein Gericht erklärt zentrale Behauptungen für unwahr, und die Reaktion besteht darin, dem Gericht Verharmlosung vorzuwerfen. Wer so argumentiert, hat offenbar ein grundlegend gestörtes Verhältnis zur Wahrheit – oder zur Justiz. Oder zu beidem.
Die Frage, die sich dabei aufdrängt, ist eine ganz andere: Wer finanziert eigentlich diesen juristischen Feldzug? Correctiv wird bekanntlich zu erheblichen Teilen aus öffentlichen Mitteln und Stiftungsgeldern gespeist. Es ist also durchaus berechtigt zu fragen, ob hier letztlich der Steuerzahler dafür aufkommt, dass eine Plattform vor Gericht um das Recht kämpft, nachweislich unwahre Behauptungen weiterhin verbreiten zu dürfen.
Die eigentliche Tragödie: Ein ganzes Land wurde getäuscht
Was bei all dem juristischen Kleinklein nicht vergessen werden darf, ist die politische Dimension dieses Skandals. Die Correctiv-Geschichte vom Januar 2024 war kein gewöhnlicher journalistischer Fehltritt. Sie war der Auslöser einer massiven politischen Kampagne. Hunderttausende Menschen gingen auf die Straßen, aufgestachelt von einer Erzählung, die – wie nun gerichtlich festgestellt – in ihren Kernaussagen unwahr war. Politiker aller etablierten Parteien nutzten die Geschichte, um die AfD als existenzielle Bedrohung für die Demokratie darzustellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk übernahm die Darstellung weitgehend unkritisch.
Besonders entlarvend ist in diesem Zusammenhang, was in anderen Gerichtsverfahren ans Licht kam: Der NDR gab in einem presserechtlichen Verfahren an, er habe zu dem Potsdam-Komplex keine eigenen Recherchen angestellt. Der SWR erklärte in einem anderen Prozess, er habe Correctiv schlicht „geglaubt". Man stelle sich das vor: Öffentlich-rechtliche Sender, die mit Milliarden an Zwangsgebühren finanziert werden, übernehmen ungeprüft die Darstellung einer externen Plattform – und lösen damit eine der größten Demonstrationswellen der Nachkriegsgeschichte aus. Wenn das kein Argument für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, was dann?
Von der „Geheimplan"-Story bleibt im Kern nichts übrig
Mit dem Urteil und dessen Begründung hat das Landgericht Berlin die Erzählung von Correctiv in ihren zentralen Punkten dekonstruiert und verboten. Von der Geschichte über „Deportationspläne", die im Januar 2024 ein ganzes Land in Aufruhr versetzte, bleibt im Kern nichts mehr übrig. Es ist eine der größten journalistischen Blamagen der deutschen Mediengeschichte – und zugleich ein Lehrstück darüber, wie fragil die Informationsgrundlage sein kann, auf der politische Massenbewegungen entstehen.
Ob die Berufung vor dem Kammergericht Berlin für Correctiv erfolgreicher verlaufen wird, bleibt abzuwarten. Die Fakten liegen auf dem Tisch, und sie sprechen eine unmissverständliche Sprache. Doch in einem Land, in dem die Grenzen zwischen Journalismus und Aktivismus zunehmend verschwimmen, ist nichts mehr unmöglich. Eines steht jedoch fest: Der Schaden, den diese Geschichte angerichtet hat – in der politischen Kultur, im Vertrauen in die Medien, in der demokratischen Debatte – lässt sich durch kein Gerichtsurteil der Welt wieder gutmachen.
Für den mündigen Bürger bleibt die bittere Erkenntnis: Wer sich auf vermeintlich seriöse Rechercheplattformen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlässt, ist nicht automatisch gut informiert. Im Gegenteil – manchmal wird man gerade dort am gründlichsten in die Irre geführt. In Zeiten, in denen Wahrheit zur Verhandlungsmasse wird, ist kritisches Denken keine Option mehr, sondern eine Überlebensnotwendigkeit.

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