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Kettner Edelmetalle
28.02.2026
15:54 Uhr

Demokratie nach Gutsherrenart: Erasmus-Stiftung der AfD wird weiter finanziell ausgehungert

Man stelle sich vor: Eine Partei zieht zum dritten Mal in Folge in den Deutschen Bundestag ein, erfüllt damit sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Finanzierung ihrer parteinahen Stiftung – und bekommt trotzdem keinen Cent. Was nach einer Posse aus einem autoritären Regime klingt, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht, wartet weiterhin vergeblich auf die ihr zustehenden Bundesmittel.

Das Innenministerium „prüft" – und prüft – und prüft

Das zuständige Bundesinnenministerium lässt verlauten, man prüfe noch immer, ob die Stiftung die Anforderungen des Stiftungsfinanzierungsgesetzes erfülle. Konkret gehe es darum, ob sich die Einrichtung „aktiv für die freiheitliche und demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung" einsetze. Eine Formulierung, die so dehnbar ist wie ein Kaugummi – und offenbar genau dafür geschaffen wurde.

Die Vorsitzende der Stiftung, Erika Steinbach, schildert den bürokratischen Hürdenlauf in drastischen Worten. Am 11. Dezember 2025 habe die Stiftung einen umfangreichen Fragenkatalog mit zwölf Punkten erhalten. Neben sämtlichen Jahresberichten und Jahresabschlüssen verlangte das Ministerium auch von allen 60 Mitgliedern des Trägervereins persönliche Daten wie Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort. Man fragt sich unwillkürlich: Wurde bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder gar der Rosa-Luxemburg-Stiftung jemals ein derartiger Durchleuchtungsapparat in Gang gesetzt?

Trotz des enormen Aufwands schaffte es die Erasmus-Stiftung, den Fragenkatalog noch vor Weihnachten mit einem 30-seitigen Schreiben zu beantworten. Doch das Ministerium schweigt seitdem beharrlich. Die Prüfung dauere an, heißt es lapidar.

Ein Gesetz, maßgeschneidert als Blockade

Die Vorgeschichte dieses unwürdigen Schauspiels reicht Jahre zurück. Lange Zeit kämpfte die AfD darum, dass ihre Stiftung an der staatlichen Finanzierung partizipieren darf, die allen anderen parteinahen Stiftungen selbstverständlich zusteht. 2023 sprach das Bundesverfassungsgericht dann ein wegweisendes Urteil: Die bisherige Praxis, die Erasmus-Stiftung von der Finanzierung auszuschließen, sei rechtswidrig. Die Karlsruher Richter verlangten eine gesetzliche Regelung.

Was folgte, war ein Lehrstück politischer Trickserei. Die damalige Ampelregierung – jene Koalition, die im November 2024 verdient an ihrer eigenen Unfähigkeit zerbrach – verabschiedete das Stiftungsfinanzierungsgesetz. Auf den ersten Blick eine Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils. Auf den zweiten Blick ein mit Fallstricken gespicktes Regelwerk, das offenkundig nur einem Zweck diente: der AfD-nahen Stiftung möglichst viele Steine in den Weg zu legen.

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Partei dreimal in Folge in den Bundestag eingezogen sein muss, damit ihre Stiftung Anspruch auf Förderung hat. Diese Hürde hat die AfD seit der aktuellen Legislaturperiode genommen. Doch dann kommt die entscheidende Klausel: Die Stiftung müsse in ihrer „Gesamtschau" für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten. Dabei würden nicht nur die Stiftungsarbeit und Publikationen betrachtet, sondern auch einzelne Personen, die für die Stiftung tätig seien. Bei diesen reiche bereits ein „hinreichender Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen aus.

Gummiparagraphen als politische Waffe

Ein „hinreichender Verdacht" – wer definiert das? Wer entscheidet, ab wann eine Person als verdächtig gilt? Es ist dasselbe Innenministerium, das der politischen Konkurrenz der AfD untersteht. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um hier ein systemisches Problem zu erkennen. Wenn der politische Gegner gleichzeitig Richter und Henker spielt, hat das mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun.

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man den Blick auf andere parteinahe Stiftungen richtet. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, benannt nach einer Revolutionärin, die offen für die Diktatur des Proletariats eintrat und als Nachfolgeorganisation der SED-nahen Bildungsarbeit gilt – wurde sie jemals einer vergleichbaren Prüfung unterzogen? Die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen, die mit ihren ideologischen Programmen zur gesellschaftlichen Spaltung beiträgt – musste sie jemals die Geburtsdaten aller Vereinsmitglieder offenlegen? Die Antwort dürfte jedem klar denkenden Bürger bekannt sein.

Was auf dem Spiel steht

Die Tragweite dieser Blockade geht weit über die Stiftung selbst hinaus. Sobald die Erasmus-Stiftung die ihr zustehenden Gelder erhielte, könnte sie Stipendiatenprogramme für Studenten auflegen, rund 70 Mitarbeiter einstellen und eine Vielzahl von Veranstaltungen durchführen. Es geht also um Bildung, um Förderung junger Menschen, um politische Teilhabe. All das wird einer Stiftung verwehrt, deren Partei von Millionen deutschen Bürgern gewählt wird.

Man muss die AfD nicht mögen, um zu erkennen, dass hier fundamentale demokratische Prinzipien mit Füßen getreten werden. Das Gleichbehandlungsgebot, ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats, wird durch bürokratische Verzögerungstaktiken ausgehöhlt. Es entsteht der fatale Eindruck einer Zweiklassendemokratie: Stiftungen der etablierten Parteien werden großzügig alimentiert, während die Stiftung der größten Oppositionspartei systematisch ausgehungert wird.

Die neue Große Koalition setzt die Blockade fort

Besonders enttäuschend ist, dass auch die seit Mai 2025 regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz diese Hinhaltetaktik offenbar nahtlos fortführt. Merz, der im Wahlkampf noch vollmundig Rechtsstaatlichkeit und Fairness versprach, scheint kein Interesse daran zu haben, dieses demokratische Defizit zu beheben. Das Innenministerium, nun unter Führung der Union, prüft und prüft – und das Ergebnis lässt auf sich warten wie Godot.

Dabei wäre es so einfach: Entweder gelten die gesetzlichen Regeln für alle gleich, oder sie gelten für niemanden. Eine selektive Anwendung von Gesetzen nach politischem Gutdünken ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit. Es ist Willkür im Gewand der Bürokratie. Und es ist ein weiterer Sargnagel für das ohnehin schwindende Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen dieses Landes.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird vermutlich erneut den Rechtsweg beschreiten müssen. Wieder werden Jahre vergehen, wieder werden Steuergelder für Prozesse verschwendet, die bei einer fairen Behandlung gar nicht nötig wären. Und am Ende wird das Bundesverfassungsgericht womöglich erneut feststellen, was eigentlich offensichtlich ist: Gleiches Recht muss für alle gelten – auch für politische Stiftungen, deren Mutterpartei dem Establishment ein Dorn im Auge ist.

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