Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
02.06.2026
18:39 Uhr

Der gläserne Bürger ist Realität: Wie deutsche Ermittlungsbehörden klammheimlich Standortdaten ausspähen

Der gläserne Bürger ist Realität: Wie deutsche Ermittlungsbehörden klammheimlich Standortdaten ausspähen

Es ist ein Lehrstück über die Aushöhlung unserer Grundrechte – und es geschieht im Verborgenen. Während die politische Klasse in Sonntagsreden gerne über Datenschutz und Bürgerrechte schwadroniert, greifen ausgerechnet staatliche Ermittlungsbehörden tief in die Privatsphäre der Menschen ein. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat nun ein Prüfverfahren gegen das dortige Landeskriminalamt eingeleitet. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Behörde soll kommerzielle Standortdaten von Handy-Apps genutzt haben, um an sensible Informationen über Bürger zu gelangen.

Der Trick mit den kommerziellen Daten

Worum geht es konkret? Weltweit sammeln App-Anbieter unermüdlich Standortdaten – offiziell für Werbezwecke. Diese Bewegungsprofile zeigen, wo sich ein Mensch wann aufgehalten hat, mit wem er sich getroffen hat, welche Wege er regelmäßig zurücklegt. In der Europäischen Union ist der Verkauf solcher Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eigentlich verboten. Doch das Wörtchen "eigentlich" hat es in sich.

Denn einige skrupellose Datenhändler scheren sich offenbar nicht um europäisches Recht und verschachern fleißig Bewegungsprofile von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Und wer greift bei diesem fragwürdigen Markt zu? Ausgerechnet jene, die eigentlich über die Einhaltung des Rechts wachen sollten: die Strafverfolgungsbehörden.

Der Richtervorbehalt – elegant umgangen

Datenschützer Schmidt bringt den Kern des Problems auf den Punkt. Normalerweise dürfe eine sogenannte Funkzellenabfrage, bei der die Standortdaten aller Telefone in einem bestimmten Bereich abgefragt werden, nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Genau diesen Richtervorbehalt – eine der wenigen verbliebenen rechtsstaatlichen Schutzmauern des Bürgers – umgehe man elegant, wenn man stattdessen einfach kommerzielle Standortdaten einkaufe.

Einen solchen Richtervorbehalt würde man umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat.

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern reagierte mit der inzwischen vertrauten Beschwichtigungsrhetorik: Man habe solche Daten lediglich "in der Vergangenheit in geringem Umfang" genutzt. Gegenwärtig und zukünftig sei dies nicht mehr vorgesehen. Man muss schon eine gehörige Portion Naivität mitbringen, um derartige Erklärungen für bare Münze zu nehmen. Erst wenn man ertappt wird, beteuert man plötzlich Unschuld und gelobt Besserung. Ein bekanntes Muster.

Kein Einzelfall – sondern System

Das Erschreckende daran: Mecklenburg-Vorpommern ist beileibe kein isolierter Ausreißer. Auch das LKA Brandenburg räumte ein, Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen – ob es sich dabei ebenfalls um Standortdaten handelt, ließ man bezeichnenderweise lieber offen. Und gleich eine ganze Phalanx weiterer Landeskriminalämter – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – erklärte, es sei rechtlich durchaus möglich, kommerziell erhältliche Standortdaten in der Polizeiarbeit einzusetzen.

Hier offenbart sich ein gefährliches Selbstverständnis. Wo ein technisches Schlupfloch existiert, wird es offenbar bedenkenlos genutzt – ungeachtet der rechtlichen und vor allem der grundrechtlichen Fragen.

Rechtswidrig – das Urteil der Fachwelt

Der Münchener Strafrechtsprofessor Mark Zöller, Experte für Strafrecht und Digitalisierung, lässt an der Sache keinen Zweifel: Die Verwendung solcher App-Daten durch die Ermittlungsbehörden sei schlichtweg rechtswidrig. Diese Standortdaten seien niemals dafür geschaffen worden, von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung verwendet zu werden. Es handele sich um eine Zweckänderung – und damit um einen handfesten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Besonders entlarvend ist seine Beobachtung über das Verhalten der Behörden:

Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen.

Genau hier liegt das Problem. Der Staat, der eigentlich die Freiheit seiner Bürger schützen sollte, entwickelt einen unstillbaren Datenhunger. Jede neue technische Möglichkeit wird als Einladung verstanden, die Überwachung weiter auszudehnen. Das LKA berief sich derweil auf seine "allgemeine Ermittlungsbefugnis" – ein Gummiparagraph, der offenbar für alles herhalten muss.

Ein Klima der schleichenden Überwachung

Dieser Vorgang reiht sich nahtlos ein in eine bedenkliche Entwicklung. Erst die beschlossene Massenüberwachung, dann die Ausweitung der Internetüberwachung durch die Nachrichtendienste, jetzt der Griff nach kommerziellen Bewegungsprofilen. Wer glaubt, in einem freien Land zu leben, dem sei diese Entwicklung dringend zur Lektüre empfohlen. Schritt für Schritt verschiebt sich die Grenze zwischen legitimer Sicherheitspolitik und einem Überwachungsstaat, der den Namen verdient.

Gewiss, die Bekämpfung von Kriminalität ist ein hohes Gut – gerade in Zeiten, in denen die Kriminalität in unserem Land Rekordwerte erreicht. Doch die Antwort darauf kann nicht die anlasslose Überwachung des unbescholtenen Bürgers sein. Wer das eine Problem mit dem anderen bekämpfen will, opfert die Freiheit auf dem Altar einer trügerischen Sicherheit. Echte innere Sicherheit entsteht durch konsequente Strafverfolgung tatsächlicher Täter und eine ehrliche Migrationspolitik – nicht durch das Ausspähen aller.

Was bleibt: Misstrauen gegen einen wuchernden Staat

Der Fall zeigt eindrücklich, wie selbstverständlich Behörden inzwischen mit den Daten ihrer Bürger umgehen. Erst wenn ein wachsamer Datenschützer oder kritische Journalisten dem Treiben nachspüren, kommt überhaupt Bewegung in die Sache. Es ist daher zu begrüßen, dass das Prüfverfahren eingeleitet wurde. Ob daraus jedoch echte Konsequenzen erwachsen oder ob am Ende wieder nur folgenlose Beteuerungen stehen, bleibt mit gesundem Misstrauen abzuwarten.

Der mündige Bürger sollte jedenfalls eines verinnerlichen: Ein Staat, der die rechtlichen Grenzen seiner eigenen Macht so leichtfertig dehnt, verdient nicht blindes Vertrauen, sondern kritische Beobachtung. Wer seine Freiheit erhalten will, muss sie aktiv verteidigen – gegen alle, die sie unter dem Deckmantel der Sicherheit Stück für Stück abtragen wollen.

Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen rechtlichen Einschätzungen geben ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen