
Der Überwachungsstaat auf dem Vormarsch: Wie deutsche Geheimdienste zur Gefahr für die Freiheit werden

Was einst als Schutzschild der Demokratie gedacht war, mutiert zusehends zu einem Instrument der Machtausübung gegen das eigene Volk. Der deutsche Verfassungsschutz, jene Behörde, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen soll, entwickelt sich unter den Augen einer erschreckend gleichgültigen Öffentlichkeit zu einem Apparat, der Regierungskritik mit Verfassungsfeindlichkeit gleichsetzt.
Das Parkinsonsche Gesetz der Bürokratie in Reinform
Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache: Von rund 2.757 Mitarbeitern im Jahr 2012 ist das Bundesamt für Verfassungsschutz auf etwa 4.549 Beschäftigte im Jahr 2024 angewachsen – ein Zuwachs von mehr als 60 Prozent innerhalb von nur zwölf Jahren. Und dabei handelt es sich wohlgemerkt nur um die Bundesbehörde. Hinzu kommen die Personalkontingente der sechzehn Landesämter, die ebenfalls massiv aufgestockt wurden. Deutschland leistet sich sage und schreibe siebzehn Inlandsgeheimdienste – eine Tatsache, die in der öffentlichen Debatte erstaunlich selten Erwähnung findet.
Doch damit nicht genug. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz plant offenbar, diesen ohnehin schon aufgeblähten Apparat weiter auszubauen und mit zusätzlichen Befugnissen auszustatten. Thorsten Frei, Chef des Bundeskanzleramtes, möchte den Bundesnachrichtendienst künftig auch im Inland einsetzen dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wiederum plant, den Verfassungsschutz mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen auszustatten.
Ein Brandanschlag als Hebel für strukturelle Machtverschiebung
Besonders perfide erscheint dabei die Begründung, die Dobrindt für seine Pläne anführt. Der ungeklärte linksextreme Brandanschlag der sogenannten „Vulkangruppe" auf die Berliner Stromversorgung dient ihm als Rechtfertigung, den Inlandsgeheimdienst mit „operativen Fähigkeiten" auszustatten. Ein einzelner, bis heute nicht aufgeklärter Fall wird damit zum Hebel für eine fundamentale Umgestaltung des Sicherheitsapparats.
Dass ausgerechnet ein Fall von Linksextremismus als Begründung herhalten muss, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Denn die stiefmütterliche Behandlung des Linksextremismus durch die Verfassungsschutzbehörden ist seit Jahren ein offenes Geheimnis – und möglicherweise ein Grund dafür, warum die Stromterroristen der „Vulkangruppe" noch immer auf freiem Fuß sind.
Das Trennungsgebot: Eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki brachte es auf den Punkt:
„Die einzige Entbürokratisierung, die diese Koalition beherzt angeht, geht zulasten der Grundrechte. Wir haben 17 Inlandsgeheimdienste und brauchen keinen zusätzlichen. Die Ausweitung der Befugnisse des BND wäre ein bundesrepublikanischer Tabubruch sondergleichen."
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler geht noch weiter und bezeichnet die Pläne Dobrindts als „grundsätzlich verfassungswidrig". Das im Grundgesetz verankerte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei sei keine bürokratische Formalität, sondern eine fundamentale Lehre aus der deutschen Geschichte. Die Nationalsozialisten hatten mit der Gestapo einen allumfassenden Unterdrückungsapparat geschaffen, der geheimdienstliche und polizeiliche Befugnisse in sich vereinte. Genau dies sollte sich nach dem Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes niemals wiederholen.
Die Verfassung kennt das Trennungsgebot aus gutem Grund
Nachrichtendienste dürfen ausschließlich Informationen sammeln und dabei geheim operieren. Ihre Aufgabe ist es, zu beobachten und zu warnen. Eingriffe hingegen sind allein der Polizei vorbehalten und müssen grundsätzlich offen erfolgen. Diese funktionale Trennung soll eine gefährliche Machtkonzentration verhindern und die Freiheit der Bürger sichern. Wer diese Grenze aufweicht, öffnet Tür und Tor für staatliche Willkür.
Regierungskritik als „Staatsdelegitimierung"
Die eigentliche Gefahr liegt jedoch nicht nur in der geplanten Ausweitung der Befugnisse, sondern in der bereits vollzogenen Umdeutung des Auftrags. Spätestens seit der in der Coronapandemie eingeführten Kategorie der „Staatsdelegitimierung" verwandelt sich der Verfassungsschutz zunehmend in ein Herrschaftsinstrument, das Kritik an der Regierung als Verfassungsfeindlichkeit umdeutet.
Die Methode ist dabei stets dieselbe: Konkrete Kritik an Parlamentariern wird als Verächtlichmachung des Parlamentarismus verzerrt, Zweifel an der Kompetenz der Regierung als Misstrauen in demokratische Institutionen umgedeutet. Dass es längst nicht mehr nur um politischen Extremismus geht, sondern um die Bekämpfung oppositioneller Kräfte, zeigen zahlreiche Interviews der Behördenleiter.
Beate Bube, Leiterin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, macht daraus keinen Hehl, wenn sie erklärt, dass sich die „Gefahr für Demokratie" auch „in einem Zuspruch für Parteien" ausdrücke – „Stichwort AfD". Manfred Hauser, Chef des bayerischen Verfassungsschutzes, formuliert es noch deutlicher: „Ich bin der Meinung, dass die größte Gefahr für die Demokratie momentan vom Rechtsextremismus ausgeht – und hier vor allem von der AfD."
Eine Atmosphäre des universellen Verdachts
Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang brachte die Denkweise dieser Behörden auf erschreckende Weise zum Ausdruck: „Es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen. Wir müssen aufpassen, dass sich Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten." Gedankenkontrolle durch Sprachregulierung – das klingt weniger nach Verfassungsschutz als nach Orwells „1984".
Bereits 1976 beschrieb der Psychologe Peter Brückner Parallelen zwischen dem Verfassungsschutz und Orwells dystopischem Roman. Das Dilemma: Gerissene Feinde der Demokratie geben sich als solche nicht unbedingt zu erkennen. Also müsse man bereits im Vorfeld tätig werden – bei den Gedanken. Dadurch aber entstehe eine „Atmosphäre des universellen Verdachts". Im Grunde werde dem Staat so „jeder verdächtig".
Wenn der Staat selbst zum Extremisten wird
Die Geschichte des deutschen Verfassungsschutzes ist reich an Skandalen, die das Vertrauen in diese Institution nachhaltig erschüttern müssten. Der Thüringer Heimatschutz, eine Neonazi-Organisation der 1990er-Jahre, bestand zeitweise zu nahezu einem Drittel aus V-Leuten des Verfassungsschutzes – 40 Spitzel unter 140 bis 160 Neonazis. Hinzu kommt, dass diese Organisation nicht nur von einem, sondern von mehreren Landesämtern parallel infiltriert wurde – ohne erkennbare Koordination.
2024 wurde bekannt, dass allein der Verfassungsschutz in Brandenburg 287 Fake-Accounts in sozialen Medien betreibt. Um in extremistischen Szenen Vertrauen zu gewinnen, müssen diese Accounts zwangsläufig auch selbst posten. Der Staat lässt damit den Kreis der Verfassungsfeinde größer erscheinen, als er tatsächlich ist – und reagiert auf dieses selbst erzeugte Zerrbild mit entsprechend repressiven Maßnahmen.
Der Verfassungsschutz im „Geldwäschegeschäft"
Zu den bizarrsten Kapiteln gehören die Vorgänge um die Heron-Verlagsgesellschaft in Thüringen. Unter dem damaligen Präsidenten Helmut Roewer gründete der Dienst einen eigenen Verlag als Tarnkonstruktion zur Umgehung der Haushaltsordnung. Geschäftsführer war ein gewisser „Stephan Seeberg" – hinter dem sich Roewer selbst verbarg. Der Spiegel spitzte damals zu: „Im Landesamt ging es dabei offenbar zu wie im Geldwäschegeschäft der Drogenkartelle."
Ein rot blinkendes Frühwarnsignal
Der Verfassungsschutz ist längst keine Bastion gegen politischen Extremismus mehr, sondern Teil eines Schatten-Apparats geworden, der sich personell und institutionell kontinuierlich ausdehnt – im Namen des selbstlos Allgemeinen, im Dienste des parteiisch Konkreten. Die aktuellen Pläne, Nachrichtendienste mit operativen oder gar polizeilichen Befugnissen auszustatten, sind die konsequente Fortsetzung dieser besorgniserregenden Entwicklung.
Wer die Geschichte, die Struktur und die Skandale des deutschen Inlandsgeheimdienstes ernst nimmt, kann diese Ausweitung nicht als zeitgemäße Reform begreifen, sondern nur als das, was sie ist: ein Warnsignal. Ein rot blinkendes Frühwarnsignal für alle, denen die Freiheit des Bürgers noch etwas bedeutet. Denn wenn der Staat beginnt, seine eigenen Bürger als potenzielle Feinde zu betrachten, dann ist nicht die Demokratie in Gefahr – dann ist der Staat selbst zur Gefahr geworden.












