
„Digitale Gewalt“: CDU will schärferes Gesetz als die SPD-Ministerin

In Berlin überbieten sich Union und SPD beim Strafrecht fürs Internet. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen Deepfakes und sogenannte „digitale Gewalt“ geht Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht weit genug. Sie fordern einen eigenen, deutlich breiteren Straftatbestand – obwohl Juristen schon den bestehenden Entwurf für zu unbestimmt halten.
Ein Begriff aus der Politik wird zum Strafrecht
Angestoßen hat den Vorstoß Medienberichten zufolge die Frauen-Union NRW, die einen ausdrücklichen „Straftatbestand für digitale Gewalt“ verlangt. Rückendeckung kommt von ganz oben: Unionsfraktionsvize Günter Krings unterstütze die Initiative „ausdrücklich“, wie er dem Portal Politico sagte.
Hubigs Entwurf sei „noch zu sehr von bestimmten Technologien abhängig“, so Krings. Nötig sei ein „modernes, technologieoffenes Schutzgesetz, das nicht nur auf heutige Formen digitaler Gewalt reagiert“.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland formulierte es gegenüber der dpa noch offener. Erfasst werden sollten auch manipulierte Bilder, Stimmklone und holografische Manipulationen.
„Wir wollen mehr. Und zwar technologieoffen. Weil wir nicht wissen, was noch kommt.“
Anwaltverein warnt vor „expansiver Tendenz“
Genau hier setzt die Kritik an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte bereits vor einer „expansiven Tendenz“ des Vorhabens gewarnt: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert, Tatbestände zu unbestimmt gefasst, strafprozessuale Folgen kaum bedacht.
Besonders scharf fiel das Urteil über den Begriff selbst aus. „Digitale Gewalt“ sei unjuristisch und „rechtspolitisch verfehlt“, so der DAV. Der Entwurf des Ministeriums räume selbst ein, dass es sich um einen Sammelbegriff aus dem gesellschaftlichen und politischen Diskurs handele – für die Anwälte ist ebendas das Problem.
Und jetzt soll ausgerechnet dieser Sammelbegriff zum eigenen Straftatbestand aufsteigen? Wendland erhofft sich davon eine abschreckende Wirkung auf Internetnutzer. Digitale Gewalt sei „eine eher leise Gewalt“, aber „in ihrer Wirkung so unendlich groß und weitläufig, dass man sie kaum stoppen kann“.
Was schon im Entwurf steht – und wie weit er reicht
Der im April vorgestellte Regierungsentwurf ist keineswegs zahnlos. Nach den veröffentlichten Formulierungen sieht er unter anderem vor:
- einen neu gefassten § 184k StGB, der sexualisierte Deepfakes bereits beim Herstellen unter Strafe stellt – bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe
- einen neuen § 201b StGB gegen täuschende Inhalte, die dem Ansehen einer Person „erheblich“ schaden können – laut Begründung sogar KI-Bilder in Badebekleidung
- eine neue Norm gegen heimliches Tracking und Stalkerware
Damit geht Berlin schon jetzt über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hinaus, die bis Mitte 2027 umzusetzen ist: Brüssel verlangt Strafen fürs Verbreiten, das Ministerium will bereits das Erzeugen erfassen. Beschleunigt wurde das Tempo Medienberichten zufolge durch den öffentlich diskutierten Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.
Wenn Unschärfe zum Prinzip wird
Dass Opfer manipulierter Nacktbilder Schutz brauchen, bestreitet kaum jemand. Die entscheidende Frage lautet aber: Wie präzise muss ein Strafgesetz sein, das über Meinungsäußerungen im Netz mitentscheidet?
Kritiker sehen im Ruf nach „technologieoffenen“ Tatbeständen genau die Gefahr, vor der Strafrechtler seit Jahren warnen – dass Unbestimmtheit zur Methode wird. Aus Sicht unserer Redaktion wäre es bemerkenswert, wenn eine Unionsfraktion, die einst für Rechtsstaatlichkeit und klare Normen stand, ausgerechnet hier den Gaspedal-Wettbewerb mit der SPD gewinnen wollte.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Beratung.












