Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
12.09.2025
06:51 Uhr

EU-Datengesetz: Bürokratiemonster oder echter Fortschritt für Verbraucher?

Die EU hat wieder zugeschlagen. Mit dem sogenannten Data Act sollen Verbraucher ab sofort mehr Kontrolle über die Daten ihrer vernetzten Geräte erhalten. Was auf den ersten Blick wie ein Sieg für den Datenschutz aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als typisches Brüsseler Bürokratieprodukt – voller Ausnahmen, Schlupflöcher und ungeklärter Fragen.

Der gläserne Haushalt wird transparent – zumindest theoretisch

Vom smarten Kühlschrank über die vernetzte Kaffeemaschine bis zum E-Bike – praktisch jedes moderne Gerät sammelt heute Daten. Bisher verschwanden diese Informationen in den digitalen Tresoren der Hersteller. Das EU-Datengesetz, das bereits Anfang 2024 in Kraft trat und nun endlich angewendet wird, soll das ändern. Hersteller müssen künftig offenlegen, welche Daten ihre Geräte sammeln und wie Nutzer darauf zugreifen können.

Die Verordnung gilt dabei nicht nur für internetfähige Geräte, sondern für alle vernetzten Produkte – selbst wenn die Datenübertragung per Kabel erfolgt. Eine bemerkenswert weitreichende Definition, die zeigt: Brüssel denkt groß. Vielleicht zu groß.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc übt bereits scharfe Kritik. Zu viele Ausnahmeregelungen würden die praktische Umsetzung erschweren. So müssten Hersteller beispielsweise nur Rohdaten einzelner Sensoren herausgeben – nicht aber die wertvollen Informationen, die aus der intelligenten Verknüpfung verschiedener Datenquellen entstehen. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna sprach von einer "verpassten Chance".

"Der EU-Gesetzgeber greift übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein"

Diese Einschätzung teilt auch Iris Plöger, Co-Geschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die deutsche Wirtschaft sieht sich einmal mehr mit überbordender Regulierung konfrontiert, während die Bundesregierung es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht einmal geschafft habe, die EU-Verordnung ordentlich in deutsches Recht zu überführen.

Die Wirtschaft schlägt Alarm – zu Recht?

Der deutsche Maschinenbauverband VDMA warnt vor unzureichendem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Die bisherige Vertragsfreiheit beim Datenaustausch zwischen Unternehmen habe gut funktioniert – warum also diese massive staatliche Intervention?

Tatsächlich könnte das Gesetz einen gegenteiligen Effekt haben: Unternehmen könnten sich entscheiden, weniger Daten zu erheben, wenn die Bereitstellung zu kompliziert wird. Michael Kraus von der Wirtschaftskanzlei CMS warnte bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes vor dieser Gefahr. Eine restriktivere Datenstrategie der Unternehmen würde dem eigentlichen Ziel des Data Act zuwiderlaufen.

Behörden erhalten Sonderzugriff – der Staat lässt grüßen

Besonders pikant: In "Ausnahmefällen" wie Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen sollen Behörden auf private Unternehmensdaten zugreifen können. Was heute noch als Ausnahme gilt, könnte morgen zur Regel werden. Die Geschichte lehrt uns, dass staatliche Befugnisse selten zurückgenommen, aber gerne ausgeweitet werden.

Immerhin: Große Cloud-Anbieter wie Amazon, Microsoft und Google werden verpflichtet, illegalen Datenzugriff zu verhindern. Ein schwacher Trost angesichts der Tatsache, dass genau diese Konzerne seit Jahren Nutzerdaten in industriellem Maßstab sammeln und monetarisieren.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Ab September 2026 müssen Hersteller ihre Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ausstatten. Verbraucher sollen ihre Daten einsehen, löschen oder an Dritte weitergeben können – etwa für günstigere Versicherungstarife bei vorbildlichem Fahrverhalten.

Doch die Realität dürfte komplexer werden. Wer verkauft schon seinen Fitness-Tracker weiter und erklärt dem Käufer detailliert den Datenzugang? Wer hat Zeit und Muße, sich durch die Datenschnittstellen dutzender Haushaltsgeräte zu arbeiten?

Die EU-Kommission behauptet, 80 Prozent der generierten Industriedaten würden heute nicht genutzt. Darin stecke enormes Wachstums- und Innovationspotenzial. Eine typische Brüsseler Milchmädchenrechnung: Mehr Regulierung führe automatisch zu mehr Innovation. Die Erfahrung zeigt das Gegenteil.

Fazit: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Das EU-Datengesetz reiht sich ein in die lange Liste gut gemeinter, aber schlecht umgesetzter Brüsseler Regulierungsversuche. Statt klarer, praktikabler Regeln bekommen wir ein Bürokratiemonster mit zahllosen Ausnahmen und ungeklärten Zuständigkeiten.

Die deutsche Politik hat es wieder einmal versäumt, rechtzeitig für Klarheit zu sorgen. Unternehmen stehen vor einem Regelungschaos, Verbraucher vor theoretischen Rechten ohne praktischen Nutzen. Währenddessen sammeln die Tech-Giganten munter weiter Daten – business as usual.

In einer Zeit, in der Deutschland dringend Innovationen und wirtschaftliche Impulse bräuchte, liefert die Politik weitere Hürden und Unsicherheiten. Man könnte fast meinen, es gäbe wichtigere Probleme zu lösen als die Frage, ob meine Kaffeemaschine ihre Daten mit mir teilen muss.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen