
EU-Parlament winkt abgespecktes Lieferkettengesetz durch – Bürokratiemonster gezähmt?
Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg eine abgeschwächte Version des umstrittenen Lieferkettengesetzes verabschiedet. Mit 428 Ja-Stimmen gegen 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen wurde ein Kompromiss auf den Weg gebracht, der zumindest teilweise die berechtigten Sorgen der europäischen Wirtschaft berücksichtigt. Doch ist dies wirklich der große Befreiungsschlag für den Mittelstand, den sich viele erhofft hatten?
Schwellenwerte deutlich angehoben – Mittelstand atmet auf
Die überarbeiteten Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) wurden erheblich entschärft. Künftig müssen nur noch EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro soziale und ökologische Berichte vorlegen. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten treffen sogar nur noch Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Für den deutschen Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Die ursprünglichen Pläne hätten Tausende kleinerer Unternehmen in einen bürokratischen Albtraum gestürzt. Dass Brüssel hier einlenkte, ist ein seltener Lichtblick in der ansonsten regulierungswütigen EU-Politik.
Drakonische Strafen bleiben bestehen
Weniger erfreulich ist die Tatsache, dass bei Verstößen weiterhin empfindliche Sanktionen drohen. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent ihres weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden. Eine Summe, die selbst für Großkonzerne existenzbedrohend sein kann.
Die Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen entsprechenden Umsatz erzielen – ein Versuch, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Kritische Würdigung: Zu wenig, zu spät?
Man darf sich fragen, ob diese Abschwächung nicht längst überfällig war. Die deutsche Wirtschaft ächzt unter einer Flut von Vorschriften, während internationale Konkurrenten weitgehend unbehelligt agieren können. Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich zwar für Bürokratieabbau ausgesprochen, doch die Umsetzung auf europäischer Ebene gestaltet sich zäh.
Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was jedoch als reine Formsache gilt. Damit steht fest: Das Lieferkettengesetz kommt – wenn auch in abgespeckter Form. Ob dies ausreicht, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhalten, bleibt abzuwarten.
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