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08.10.2026
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Ex-BND-Chef in U-Haft: Was Hanning über Nord Stream sagte

Ex-BND-Chef in U-Haft: Was Hanning über Nord Stream sagte
Symbolbild: KI-generiert

Einer der früher mächtigsten Geheimdienstler Deutschlands sitzt in Untersuchungshaft. Gegen August Hanning, von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes, ermittelt der Generalbundesanwalt unter anderem wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrat. Damit rückt auch eine brisante These wieder in den Blick, die der 80-Jährige zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines vertreten hatte.

Der tiefe Fall eines Spitzenbeamten

Laut übereinstimmenden Medienberichten nahmen Beamte des Bundeskriminalamts Hanning am 6. Oktober in seinem Haus im westfälischen Nordwalde fest. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof setzte den Haftbefehl anschließend in Vollzug. Auch Hannings früherer Büroleiter sitzt Berichten zufolge in Haft.

Die Vorwürfe wiegen schwer. Der frühere Mitarbeiter soll Hanning über Jahre gegen Geld mit geheimen BND-Unterlagen versorgt haben. Die Rede ist von rund 2000 Dokumenten. Ans Licht gekommen sein soll das durch einen Zufallsfund bei einer Durchsuchung im Fall Christina Block. Hanning bestreitet, an diesem Fall beteiligt gewesen zu sein. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Nach dem BND führte Hanning als Staatssekretär im Bundesinnenministerium die Geschäfte mit, 2009 trat er in den Ruhestand. Danach war er ein gefragter Gesprächspartner in Talkshows und Interviews. Seine Einschätzungen galten als ungewöhnlich deutlich.

Die These, die Berlin nicht gefallen haben dürfte

Besonders scharf fiel sein Urteil zum Anschlag auf die Ostsee-Pipelines aus. Am 26. September 2022 zerrissen Explosionen drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und 2. Damit war die wichtigste Energieader zwischen Russland und Deutschland zerstört, und das mitten in der schwersten Energiekrise seit Jahrzehnten.

Hanning sprach in einem Interview mit der „Welt“ von einer abgestimmten Aktion zweier Staaten, nämlich der Ukraine und Polens. Ausgeführt habe die Tat zwar ein ukrainisches Team, ohne Hilfe von Land aus sei sie aber nicht machbar gewesen. Für ihn sei es offenkundig, dass es Absprachen zwischen den Staatsspitzen gegeben habe.

„Solche Entscheidungen fallen auf höchster Ebene.“

Konkret nannte der Ex-Geheimdienstchef Wolodymyr Selenskyj und den damaligen polnischen Präsidenten Andrzej Duda. Beide hätten nach seiner Darstellung informiert sein müssen. Als Indiz wertete er, dass ein Verdächtiger später ausreisen konnte und die Ermittlungen eher gebremst als vorangetrieben worden seien. Polen müsse „involviert gewesen sein“, so Hanning. Kiew und Warschau haben eine Beteiligung stets zurückgewiesen.

Zeitpunkt sorgt für Stirnrunzeln

Brisant ist der Kalender. Mitte Oktober beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg medienberichten zufolge der erste Prozess zur Pipeline-Sabotage. Angeklagt ist der Ukrainer Serhij K., der das Kommando über die Saboteure gehabt haben soll. Die Betreibergesellschaften Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG hat das Gericht laut Berichten nicht als Nebenkläger zugelassen.

Dass ausgerechnet jetzt einer der prominentesten Kritiker der offiziellen Zurückhaltung hinter Gittern sitzt, befeuert im Netz Spekulationen. Belege für einen Zusammenhang mit seinen Nord-Stream-Aussagen gibt es bislang allerdings nicht. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft betreffen nach allem, was bekannt ist, einen ganz anderen Komplex.

Die eigentliche Frage bleibt offen

Unabhängig davon, wie das Verfahren gegen Hanning ausgeht, bleibt ein Ärgernis. Vier Jahre nach dem größten Sabotageakt gegen die deutsche Infrastruktur hat sich die Bundesregierung nach Ansicht vieler Beobachter auffallend wortkarg gezeigt, erst unter Olaf Scholz und nun unter Friedrich Merz. Der Schaden geht in die Milliarden, und deutsche Haushalte und Betriebe zahlen bis heute mit hohen Energiepreisen.

Wer hat die Tat befohlen? Wer wusste davon? Die Bürger haben ein Recht darauf, dass diese Fragen vor Gericht ohne Rücksicht auf diplomatische Empfindlichkeiten geklärt werden. Ob der Hamburger Prozess das leisten kann, ist offen.

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