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Kettner Edelmetalle
03.02.2026
15:26 Uhr

Französisches Gericht bestätigt: Windräder machen krank – Ein Urteil mit Sprengkraft

Französisches Gericht bestätigt: Windräder machen krank – Ein Urteil mit Sprengkraft

Was Kritiker der Energiewende seit Jahren behaupten und wofür sie regelmäßig als Fortschrittsverweigerer abgestempelt wurden, hat nun erstmals richterliche Bestätigung erhalten: Windkraftanlagen können Menschen krank machen. Ein Straßburger Gericht hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass der Betrieb von Windrädern „die direkte und eindeutige Ursache" für gesundheitliche Beschwerden bei Anwohnern sein kann.

Das Windkraftanlagen-Syndrom: Keine Einbildung, sondern Realität

Eine Frau aus dem französischen Département Somme hatte geklagt, nachdem sie seit der Errichtung eines Windparks mit zwölf Anlagen in der Nähe ihres Hauses unter massiven Beschwerden litt. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Angstzustände – die Liste der Symptome ist lang und wurde von einem Neurologen dokumentiert. Besonders aufschlussreich: Die Beschwerden verschwanden, sobald sich die Klägerin von den Anlagen entfernte oder diese abgeschaltet wurden.

Der Anwalt der Klägerin, Philippe Bodereau, sprach von einem historischen Moment. Zum ersten Mal werde ein Zusammenhang zwischen dem Betrieb von Windkraftanlagen und körperlichen sowie psychischen Gesundheitsstörungen gerichtlich anerkannt. Das Gericht sprach der Frau 8.300 Euro Schadensersatz zu, ihrem Ehemann weitere 5.000 Euro.

Infraschall: Die unsichtbare Gefahr

Im Zentrum der Debatte steht der sogenannte Infraschall – Schallwellen unterhalb von 20 Hertz, die für das menschliche Ohr nicht hörbar, aber durchaus spürbar sind. Diese entstehen durch die Rotation der gewaltigen Rotorblätter und können sich über erstaunlich große Distanzen ausbreiten. Während die Windkraftlobby gebetsmühlenartig beteuert, dass von diesen Frequenzen keine Gefahr ausgehe, mehren sich die wissenschaftlichen Stimmen, die zur Vorsicht mahnen.

Frank Kameier, Professor für Strömungstechnik und Akustik an der Hochschule Düsseldorf, weist auf einen entscheidenden Punkt hin: Kurzzeitige Beschallungen in Laborstudien seien völlig ungeeignet, um die tatsächlichen Auswirkungen zu erfassen. Gesundheitliche Reaktionen auf Infraschall könnten erst nach längerer Exposition auftreten – ein Umstand, der in den meisten Untersuchungen schlicht ignoriert wird.

Behörden zwischen Verharmlosung und Eingeständnis

Die Haltung der französischen Behörden zu diesem Thema ist bestenfalls als widersprüchlich zu bezeichnen. Während die nationale Akademie für Medizin 2017 noch behauptete, die Rolle von Infraschall könne „vernünftigerweise ausgeschlossen werden", räumt die französische Gesundheitsbehörde ANSES mittlerweile ein, dass die potenziellen Auswirkungen von Infraschall bislang nur in wenigen wissenschaftlichen Studien untersucht wurden. Man empfehle daher, die Forschung fortzusetzen.

Eine bemerkenswerte Kehrtwende, die jedoch für die bereits Betroffenen zu spät kommt. Wie viele Menschen leiden still vor sich hin, während die Windkraftindustrie weiter expandiert?

Die Energiewende und ihre Opfer

Dieses Urteil wirft ein grelles Schlaglicht auf die Schattenseiten der vielgepriesenen Energiewende. Während Politiker und Lobbyisten nicht müde werden, den Ausbau der Windkraft als alternativlos zu propagieren, bleiben die Sorgen und Nöte der betroffenen Anwohner weitgehend ungehört. Dämmmaßnahmen am Haus der Klägerin, die der Betreiber durchführen ließ, brachten keinerlei Besserung – ein deutlicher Hinweis darauf, dass technische Lösungen allein das Problem nicht beheben können.

Energiekonzerne wie EnBW weisen die Kritik erwartungsgemäß zurück und verweisen auf eigene Messungen, wonach Infraschall ab 150 Metern Entfernung nicht mehr wahrnehmbar sei. Doch was nützen solche Beteuerungen den Menschen, die trotz größerer Abstände unter massiven Beschwerden leiden? Das Straßburger Urteil zeigt jedenfalls, dass die Gerichte die Klagen der Betroffenen ernst nehmen – ernster offenbar als manche Behörde und mancher Konzern.

Ein Signal auch für Deutschland?

In Deutschland, wo der Windkraftausbau mit aller Macht vorangetrieben wird und Genehmigungsverfahren im Sinne der Energiewende beschleunigt werden sollen, dürfte dieses Urteil für Unruhe sorgen. Die Frage, ob die Gesundheit der Bürger dem Klimaschutz geopfert werden darf, stellt sich nun mit neuer Dringlichkeit. Es wäre an der Zeit, dass auch hierzulande die Bedenken der Anwohner von Windparks nicht länger als rückständige Fortschrittsfeindlichkeit abgetan werden.

Die Energiewende mag ein hehres Ziel sein – doch sie darf nicht auf dem Rücken jener Menschen ausgetragen werden, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben müssen. Das französische Urteil ist ein überfälliges Signal, dass Gesundheitsschutz und Energiepolitik keine Gegensätze sein dürfen.

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