
Gazprom verliert vor Gericht: Ukrainer greifen nach Milliarden in Holland

Zwei ukrainische Unternehmen dürfen weiter versuchen, Vermögen des russischen Staatskonzerns Gazprom in den Niederlanden zu pfänden. Das Berufungsgericht Den Haag entschied bereits am 9. Juni 2026, dass die Staatenimmunität Russlands einer Vollstreckungsklage gegen Gazprom nicht grundsätzlich im Weg steht. Die Urteile wurden erst jetzt breiter bekannt — und sie könnten weitreichende Folgen haben.
Getreide, Silos und ein Urteil in Abwesenheit
Der eine Fall betrifft das Agrarunternehmen Farm Syu Zhnyva aus Odessa. Es lagerte vor der russischen Invasion Getreide in Silos in den Regionen Saporischschja und Cherson. Nach den im niederländischen Urteil wiedergegebenen Angaben musste die Firma die Silos nach der Besetzung räumen; ein Teil des Getreides sei von russischsprachigen Personen in russischen Militäruniformen entwendet worden, der Rest verdarb.
Zhnyva verklagte zunächst die Russische Föderation in der Ukraine — und bekam im Februar 2023 in Abwesenheit Schadenersatz zugesprochen. 2024 folgte der entscheidende Schritt: Ukrainische Richter stuften drei Gazprom-Gesellschaften haftungsrechtlich als „Alter Ego" Russlands ein und verurteilten sie gesamtschuldnerisch zur Zahlung derselben Summe.
Der zweite Fall läuft parallel. Die Vermögensverwaltung Slavutich-Invest mit acht Grundstücken im Raum Melitopol erstritt nach demselben Muster ein Urteil. Beide wollen nun in den Niederlanden kassieren, wo Gazprom laut Gericht über mehrere Vermögenswerte verfügt. Bereits im August 2024 durfte Zhnyva dort vorsorglich pfänden.
Der Immunitäts-Trick zieht nicht mehr
Gazprom argumentierte, wenn ukrainische Gerichte den Konzern als verlängerten Arm des Kreml behandelten, sei letztlich Russland betroffen — und damit greife die Staatenimmunität. Diese folgt aus dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein souveräner Staat nicht gegen seinen Willen vor fremde Gerichte gezerrt werden kann. Sie gilt unabhängig von allen Sanktionen.
Die erste Instanz folgte 2025 noch dieser Linie und erklärte sich für unzuständig. Das Berufungsgericht kassierte das. Unstreitig sei, dass Gazprom eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Organe besitze; Russland halte mittelbar 50,33 Prozent. Eine Vollstreckung richte sich gegen Gazprom-Vermögen, nicht gegen russisches Staatsvermögen. Dass der Wert der russischen Beteiligung dadurch sinken könnte, sei lediglich eine wirtschaftliche Folge.
Auch Moskaus Gegenurteil verpuffte
Gazprom hatte zudem auf ein russisches Gericht verwiesen, das sich für ausschließlich zuständig erklärt und Zugriffe von Russland-Gläubigern auf Konzernvermögen untersagt habe. In Den Haag drang der Konzern damit nicht durch.
Warum das weit über zwei Firmen hinausgeht
Entschieden ist nichts. Das Bezirksgericht muss erst prüfen, ob die ukrainischen Urteile überhaupt anerkennungsfähig sind — Gazprom bestreitet im Zhnyva-Fall auch das Eigentum am Getreide. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Berufungsgericht ausdrücklich die sofortige Kassation zum Hoge Raad zu.
Die Brisanz liegt im Präzedenzfall. Medienberichten zufolge liegen allein bei der belgischen Euroclear rund 210 Milliarden Euro eingefrorenes russisches Zentralbankvermögen; Belgien verweigerte den direkten Zugriff, stattdessen legte die EU einen Kredit von 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027 auf. Wenn nun Staatskonzerne mit eigener Rechtsform als Haftungsmasse in Betracht kommen, verschiebt sich die Grenze zwischen Staat und Unternehmen spürbar.
Für Anleger ist die Lehre unbequem: Vermögen im Ausland, in Depots und Registern, ist immer auch politisch angreifbar. Wer Wert unabhängig von Gerichtsbarkeiten und Gläubigerstreitigkeiten sichern will, kommt an physischen Edelmetallen im eigenen Zugriff schwer vorbei.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung dar. Jeder Leser trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich und sollte sich vorab selbst gründlich informieren.
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