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31.07.2025
12:34 Uhr

Gendersprache vor dem Aus: Oberlandesgerichte ziehen die Reißleine

Die ideologische Sprachverhunzung, die sich hartnäckig in deutschen Amtsstuben, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Sendern festgekrallt hat, bekommt endlich die juristische Quittung. Zwei Oberlandesgerichte haben jetzt klargestellt, was die überwältigende Mehrheit der Deutschen schon lange weiß: Diese künstliche Sprachverrenkung gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

Das Volk hat längst entschieden

Während sich selbsternannte Sprachpolizisten in ihren ideologischen Elfenbeintürmen verschanzen und uns mit absurden Wortschöpfungen wie "Fußgehendenbrücke" oder "Backendenhandwerk" traktieren, sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Zwischen 70 und 80 Prozent der Deutschen lehnen diesen Genderwahnsinn kategorisch ab. Doch was kümmert das die Avantgarde der "geschlechtergerechten" Sprache? Sie fühlen sich als Herolde einer neuen Zeit – einer Zeit, in der grammatikalische Logik und sprachliche Eleganz auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden.

Die Liste der sprachlichen Entgleisungen liest sich wie eine Realsatire: "Samenspender*innen", "Prostatapatienten und Prostatapatientinnen", "verstorbene Mitarbeitende" oder gar "Osterhasen und Osterhäsinnen". Man fragt sich unwillkürlich, ob die Verfechter dieser Sprachverhunzung noch alle Latten am Zaun haben.

Gerichte stoppen den Irrsinn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt einer städtischen GmbH einen Strich durch die ideologische Rechnung gemacht. Die wollte doch tatsächlich im Handelsregister den Begriff "Geschäftsführer" durch "Geschäftsführung" ersetzen lassen. Die Richter stellten klar: Diese Bezeichnung sei irreführend und entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben. Handelsregistereinträge müssten zweifelsfrei Aufschluss über die Verhältnisse einer Firma geben.

"Bereits der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG stellen sicher, dass das Wort 'Geschäftsführer' vom Registergericht nicht geschlechtsbezogen verstanden und angewendet werden darf."

Noch deutlicher wurde das OLG Naumburg, das ein Urteil kassierte, weil die Vorinstanz aus einem "Betroffenen" eine "betroffene Person" und aus einem "Messbeamten" eine "messverantwortliche Person" gemacht hatte. Die Botschaft ist klar: Schluss mit dem ideologischen Unfug in der Justiz!

Österreich macht es vor

Auch unsere Nachbarn haben die Nase voll. Die österreichische Volksanwaltschaft kritisierte eine Hochschule scharf, die einer Studentin eine schlechtere Note verpasste, nur weil sie das generische Maskulinum verwendete. Das Wissenschaftsministerium ruderte zurück und stellte klar: Niemand dürfe für die Verweigerung des Genderns bestraft werden.

Der Wind dreht sich – endlich!

Professor Walter Krämer vom Verein Deutsche Sprache bringt es auf den Punkt: "Die Gerichte in Deutschland merken jetzt endlich auch, was der Bürger schon längst wusste: Die deutsche Sprache muss nicht ideologisch umgekrempelt werden." Das Gendern spalte die Sprachgemeinschaft unnötig und sei nichts weiter als eine Ideologie, mit der sich manche moralisch erhöhen wollten – ohne Rücksicht auf den Schaden für unsere Sprache.

Besonders pikant: Selbst angeblich hochkarätige Staatsrechtlerinnen und Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht verfallen diesem Sprachirrsinn und fordern allen Ernstes, sämtliche Gesetzestexte inklusive Grundgesetz zu gendern. Man möchte ihnen zurufen: Habt ihr sie noch alle?

Die Realität holt die Ideologen ein

Die Befürworter des Genderns behaupten gerne, Frauen würden durch gegenderte Sprache ermutigt, traditionelle Männerberufe zu ergreifen. Was für ein herablassender Unsinn! Frauen studieren heute selbstverständlich Medizin – mittlerweile gibt es sogar 20 Prozent mehr weibliche als männliche Medizinstudenten. Wer glaubt, Frauen bräuchten sprachliche Krücken, um ihre Möglichkeiten zu erkennen, degradiert sie zu unmündigen Wesen.

Die Gendersprache gibt sich zunehmend selbst der Lächerlichkeit preis. "Namensvetterin", "Sensenfrau", "Witwer und Witwerinnen" – die Liste der Absurditäten ließe sich beliebig fortsetzen. Es ist höchste Zeit, dass dieser Spuk ein Ende findet.

Die aktuellen Gerichtsurteile sind ein wichtiger Schritt zurück zur Vernunft. Sie zeigen: Die deutsche Sprache braucht keine ideologischen Verrenkungen. Sie ist, wie sie ist, für alle da – ohne Sternchen, Unterstriche und Doppelpunkte. Die Sprache von Goethe, Schiller und Heine hat Jahrhunderte überdauert. Sie wird auch diesen ideologischen Angriff überstehen.

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